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die kontrolliert werden müssen, einen für den ständigen Einsatz, welcher gefegt werden muss[1]. (60)
26. Während dem Paggusan sollten Mönche oder Nonnen mitteilen, in welche Richtung oder dazwischenliegende Richtung, in welche sie beabsichtigen weiterzugehen zum Zwecke von Almosen betteln. "Warum ist dies gesagt worden, Herr?" "Während dem Paggusan unterzieht sich der ehrwürdige Mönch häufig Entsagungen; ein schwach und erschöpft gewordener Asket könnte in Ohnmacht oder hin fallen. (Im Falle eines solchen Unfalls) werden (die übrigen) ehrwürdigen Mönche ihre Suche in diese Richtung oder dazwischenliegende Richtung unternehmen (welche ihnen der Asket benannt hatte). (61)
27. Während dem Paggusan sind Mönche oder Nonnen nicht erlaubt weiter als vier oder fünf Yoganas[2], und dann wieder zurück zu reisen. Sie dürfen in irgendeinem dazwischenliegenden Platz bleiben, aber nicht dort (am Ende der Reise) die Nacht verbringen. (62)
Von denjenigen Nirgrantha Mönchen, die befolgen, usw. (siehe Âkârâṅga Sûtra II, 15, gegen Ende, bis hin zu) . diese (Vorschriften zur Regelung) des Verhaltens von Sthaviras in der Regenzeit, werden einige Vollkommenheit erreichen, usw. (siehe § 124, bis hin zu) von allen Schmerzen in diesem gleichen Leben befreit werden, einige im nächsten Leben, einige in der dritten Geburt;
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[1] ich weiche von der Auslegung der Kommentatoren ab, die veuvviyâ (or veuttiyâ v. l.) geben, welches ich für gelegentlichen Gebrauch übersetzt habe, "den Sinn von wiederholtenmassen." Aber so sie sâiggiya geben, die Bedeutung "verwendet, und wie die Praxis meine Übersetzung rechtfertigt, bin ich ziemlich zuversichtlich über die Richtigkeit meiner Vermutung. Die Praxis, wie bezogen durch den Kommentator, ist dies: Die Upâsraya, wo die Mönche leben, müss am Morgen gekehrt werden, wenn die Mönche mittags, und am Nachmittag am Ende des dritten prahara zu betteln ausgehen; die anderen beiden Upâsrayas müssen täglich untersucht werden, damit nicht jemand anders sie einnehme, und jeden dritten Tag gefegt werden.
[2] Und dies nur im Falle der Notwendigkeit, um Medizin zu holen, usw.. In gewöhnlichen Fällen gilt die dritte Regel.