Tattvârthâdhigama Sûtra des Umâsvâti.
Siebentes Kapitel.
Gebot ist das Ablassen von Töten, Unwahrheit, Unredlichkeit, Unkeuschheit und Streben nach Besitz. 1.
hiṃsânṛtasteyâbrahmaparigrahebhyo viratir vratam.
Je nachdem sie teilweise oder vollständig (erfüllt werden sollen, heißen sie) die kleinen oder die grossen (Gebote). 2.
deṡasarvato 'ṇumahatî.
Zu ihrer Befestigung dienen je fünf Corollarien. 3.
tatsthairyârtham bhâvanâḥ paṅca paṅca.
Bh. zählt die bhâvanâ's auf; S. macht daraus 5 Sûtras, wobei nicht durchgängig Übereinstimmung obwaltet. Ich folge Bh. Es dienen zur Befestigung
1) des Nichttötens: die erste, dritte und vierte samiti's (siebe IX 5), manogupti (siehe IX 4), Genuss von Speisen und Getränken, die man wohl untersucht hat.
2) der Wahrheit : wohlbedachtes Reden, Aufgeben des Zorns, der Begierde und des Spaßes und Furchtlosigkeit.
3) der Redlichkeit: dass man nach Bedacht, das Benutzungsrecht erbittet, die Bitte öfters erneuert, die Berechtigung nicht über die Grenzen ausdehnt, dieselbe nur von Glaubensgenossen erbittet, nur gewährte Speisen und Getränke genießt. Es kann sich bei
der Berechtigung nur um ein Benutzungsrecht, um das Logis handeln, sofern von Mönchen die Rede ist. S. spricht denn auch ausdrücklich von Wohnung in den beiden ersten Fällen.
4) der Keuschheit: man vermeide zu wohnen oder zu schlafen in Gemeinschaft von Weibern, Vieh und Eunuchen, über verliebte Weiber sich zu unterhalten, ihre Reize zu betrachten, sich der früheren Liebesgenüsse zu erinnern und leckere Speisen zu genießen.
5) der Begierdelosigkeit: man freue sich weder über angenehme, noch ärgere man sich über unangenehme Eindrücke der fünf Sinne.
Ferner erwäge man, dass das Töten etc. Schaden und Schande hier und jenseits bringt, 4.
hiṃsâdiṣv ihâ 'mutra câ 'pâyâvadyadarṡanam.
Als Beispiel diene: „Ein Mörder ist stets verabscheut und gehaßt, hier werden ihm Hinrichtung, Gefängnis, Qualen etc. zu teil, jenseits üble Wiedergeburt; und er ist ein Gegenstand des Tadels; darum ist es besser abzulassen vom Töten“. In ähnlicher Weise
wird es bei allen Todsünden durchgeführt.
oder dass es lediglich Leid sei, 5.
duḥkham eva vâ.
Daß getötet, belogen, bestohlen zu werden Schmerz bereitet, sieht Jeder leicht ein. Aber auch der Liebesgenuss verursacht ebenfalls eigentlich Schmerz und die damit verbundene Lust ist
derjenigen beim Kratzen eines juckenden Ausschlages zu vergleichen.[1] Dass Leid beim Besitz besteht in den Sorgen, die mit seiner Erwerbung und Erhaltung verbunden sind.
Man befleißige sich des Wohlwollens gegen alle Wesen, der tätigen Anerkennung gegenüber den ihrem inneren Werte nach Höherstehenden, des Mitleids gegenüber den Irrenden und der Indifferenz gegenüber den Verworfenen. 6.
maitrîpramodakâruṇyamâdhyasthâni sattvaguṇâdhtkakliṡyamânâvineyesu.
Dieses Sütra ist ofFenbar eine Modifikation von Pataṅjali's Yogasûtra I 33: maitrîkaruṇâmuditopekṣâṇâṃ sukhaduḥkhapuṇyâpuṇyaviṣayâṇâm bhâvanâtaṡ cittaprasâdanam. Ich glaube daher auch, dass das vorhergebende Sûtra sich an Y. S. II 15 anlehnt: pariṇâmatâpasaṃskâraduḥkhair guṇavṛttivirodhâc ca duḥkham eva sarvaṃ vivekinaḥ, obschon in unserem Kommentar die Begründung einfacher ist.
Oder man bedenke das Wesen der Welt und des Leibes, um fromme Stimmung und Weltschmerz zu bewirken. 7.
jagatkâyasvabhâvau ca saṃvegavairâgyârtham.
Die Eitelkeit der Welt und die Gebrechlichkeit des Leibes sind hier natürlich gemeint. Jetzt werden die 5 Todsünden erklärt.
Töten heißt einen des Lebens berauben, infolge ungeordneter Betätigung. 8.
pramattayogât prâṇavyâropaṇaṃ hiṃsâ.
Betätigung, yoga, ist: Gedanke, Worte, Werke. Ungeordnet, pramatta, ist nach S. soviel wie leidenschaftlich, kaṣâyavân.
Unwahrheit ist das Aussprechen von dem, was da nicht ist. 9.
asadabhidhânam anṛtam.
Unwahrheit ist von dreierlei Art:
1) Leugnen dessen was ist und Behauptung dessen was nicht ist
2) Verwechslung, arthântara, wenn man z. B. Kuh statt Pferd sagt und umgekehrt.
3) Tadel, d. h. unnütze Äusserung einer beleidigenden Tatsache.
Unredlichkeit ist das Nehmen von etwas, was einem nicht gegeben wird. 10.
adattâdânaṃ steyam.
Unkeuschheit ist sexuelles Verhältnis. 11.
maithunam abrahma.
Habgier ist Verlangen (nach Gütern). 12.
mûrchâ parigrahah.
Wer von den (drei) Dornen frei ist, heißt Befolger der Gebote; 13.
niḥṡalyo vratîi.
Die drei Dornen (ṡalya) sind: Betrug, Sinnenlust (nidâna) und falscher Glaube, nidânaṃ viṣayabhogâkâṅkṣâ S. Im Samarâditya Saṃkṣepa 4, 469 findet sich folgende Definition: mithyâtvayuktam ajṅânaṃ nidânam.
Sowohl Hausbewohner als Hausloser. 14.
agâry anagâraṡ ca.
Wer die kleinen Gebote befolgt, ist ein Hausbewohner; 15.
aṇuvrato 'gârî.
d. h. Laie, ṡrâvaka.
Ebenso wer folgende Gelübde hält: 1) das Richtungsgelübde, 2) das Ortsgelübde, 3) die Enthaltung von zweckloser Schädigung, 4) das Zeitgelübde, 5) das Fasttagsgelübde, 6) das Gelübde bezüglich der Lebensmittel und Bedürfnisse, 7) das Mitgeben an Gäste; 16.
digdeṡânarthadaṇḍaviratisâmâyikapauṣadhopavâsopabhogaparibhogâtithisaṃvibhâgavratasampannaṡ ca.
Diese Gelübde schränken das Leben der Laien in mannigfacher Weise ein. Dem Laien ist mancherlei erlaubt, was den grossen Geboten, die ja nur für den Mönch verbindlich sind, zuwider ist. In diesen, Gelübden setzt sich nun der Laie ein Mass wie weit er von der für ihn bestehenden Erlaubnis Gebrauch machen will; jenseits der von ihm gesetzten Grenze sollen auch für ihn die grossen Gebote verbindlich sein. In dem Richtungsgelübde
(digvrata oder digvirati) setzt er fest, wie weit er in einer der zehn Himmelsrichtungen gehen darf; im Ortsgelübde, innerhalb welcher Grenzen er bleiben will: Zimmer, Haus, Dorf, Distrikt etc.; im anarthadaṇḍa-Gelübde verpflichtet er sich, nur zur Erlangung seiner üblichen Lebensmittel und -Bedürfnisse als Laie zu agieren; im Zeitgelübde bestimmt der Laie, wie lange er zeitweise die grossen Gelübde halten will; im Fasttagsgelübde verpflichtet
er sich, an den Pauṣadha-(oder Proṣadha-)tagen , d. h. am 8., 14., 15., oder sonst an einem Tage zu fasten und sich anderweitige Entbehrungen aufzuerlegen; in dem 6. Gelübde bestimmt er, wie weit er in dem Gebrauch der Lebensmittel (upabhoga : Speise und Trank) und Lebensbedürfnissen (paribhoga: Kleidung etc.) gehen will; im atithisaṃvibhâga-Gelübde verpflichtet er sich, den Mönchen das, dessen sie bedürfen, zu spenden. Die vrata's 1, 3, 6 heissen guṇavrata, die übrigen vier ṡikṣâvrata, alle sieben ṡîla. (Vergleiche hierzu Aupapâtika Sûtra § 57.)
Und derjenige, welcher sich der mit dem Tode endigenden Kasteiung unterzieht. 17.
mâraṇântikîṃ, saṃlekhanâṃ joṣitâ.
Dies ist die bekannte mâraṇântikî saṃlekhanâ (oder sallekhanâ); sie besteht darin, dass, wer einen zwingenden Grund dazu hat, nach fortgesetztem und stets gesteigertem Fasten zuletzt ganz der Nahrung entsagt und in frommer Betrachtung ausharrt bis zu seinem Tode.
Jeder vratin hat nach 13 keinen falschen Glauben, ist also samyagdṛṣṭi, ein Rechtgläubiger. Dies gibt Veranlassung zum folgenden Sûtra.
Die Vergehungen für den Rechtgläubigen sind (Glaubens)zweifel, (irdisches) Verlangen, Unentschiedenheit der Überzeugung, Bewunderung und Anerkennung Andersgläubiger. 18.
ṡaṅkâkâṅkṣâvicikitsânyadṛṣṭipraṡaṃsâsaṃstavâḥ samyagdṛṣṭer atîcârâḥ.
Gegen die Gebote und Gelübde gibt es je fünf Vergehungen der Reihe nach wie folgt: 19.
vrataṡîleṣu paṅca paṅca yathâkramam.
Nämlich gegen das Nichttöten:
Fesseln, Töten, Schinden, Überbürden, Entziehung von Speise und Trank. 20.
bandhavadhacchavicchedâtibhârâropaṇânnapânanirodhâḥ.
vergleiche Hemacandra's Yogaṡâstra 3, 90.
Gegen die Wahrhaftigkeit:
Falsche Unterweisung, lichtscheues Geschwätz, Urkundenfälschung, Aneignung von etwas Geliehenem und böswilliger Verrat von geheimen Beschlüssen. 21.
mithyopadeṡarahasyâbhyâkhyânakûṭalekhakriyânyâsâpahârasâkâramantrabhedâḥ.
vgl. H. Y. 3, 91.
Gegen die Unredlichkeit:
Anstiftung zum Stehlen, Annahme gestohlenen Gutes, Schmuggel, Gebrauch falscher Masse und Gewichte, Warenfälschung. 22.
stenaprayogatadâhṛtâdânaviruddharâjyâtikramahînâdhikamânonmânapratirûpakavyavahârâḥ.
Vgl. H. Y. 3, 92.
Gegen die Keuschheit:
Betreiben der Verheiratung eines Andern(?), Besuch von verheirateten oder unverheirateten Frauenzimmern, die sich mit Andern abgeben, unnatürliche Unzucht und Lüsternheit. 23.
paravivâhakaraṇetvaraparigṛhîtâgamanânaṅgakrîḍâtîvrakâmâbhiniveṣâḥ.
Statt itvara hat S. itvarikâ und erklärt es wie oben übersetzt. Bh. gibt überhaupt keine Erklärung. Vgl. H. Y. 3, 93.
Gegen die Besitzlosigkeit:
Massüberschreitung hinsichtlich Grund und Gebäude, Geld und Gold, Gut und Getreide, Mägden und Knechten, und allerlei Metall. 24.
kṣetravâstuhiraṇyasuvarṇadhanadhânyadâsîdâsakupyapramâṇâtikramâḥ.
pramâṇâtikrama, Überschreitung des Masses, das man sich für den Besitz dieser Dinge gesetzt hat, daher Bh. diese fünf Artikel als icchâpramâṇâtikrama bezeichnet, hîraṇya erklärt S. mit rûpyâdi vyavahâratantram ; kupya als Leinen, Baumwolle, Seidenzeug, Sandel etc. Ich habe kupya nach der Angabe der Wörterbücher übersetzt, ohne allerdings einen Zweifel unterdrücken zu können, ob ihre Deutung richtig ist. Vgl. H. Y. 3, 94.
Gegen das Richtungsgelübde:
Überschreitung nach oben, nach unten, nach seitwärts, der Maximaldistanz und Erinnerungsschwund. 25.
ûrdhvâdhastiryagvyatikramakṣetravṛddhismṛtyantardhânâni.
Wenn Jemand einen Berg erklimmt, in einen Brunnen steigt oder in eine Höhle hineingeht, so verlässt er die Richtung, die er einzuhalten gelobt hat (S.). Vgl. H. Y. 3, 96.
Gegen das Ortsgelübde:
Holen lassen, Boten schicken, Zurufen, Zeichengeben und Zuwerfen. 26.
ânayanapreṣyaprayogaṡabdarûpânuptapudgalakṣepâḥ.
Diese Mittel soll Jemand nicht anwenden, um einen Zweck auch jenseits der Grenzen, die er sich gesetzt hat, zu erreichen. Es sind Übertretungen, obschon der Betreffende persönlich innerhalb der Grenzen bleibt (vgl. H. Y. 8, 116).
Gegen die Enthaltung von zweckloser Schädigung:
Unzüchtige Reden, unzüchtiges Gebaren, Geschwätzigkeit, unbedachter Auftrag (oder mehr als nötige Arbeit) und Übermass im Genus. 27.
kandarpakaukuoyamaukharyâsamîkṣyâdhikaraṇopabhogâdhikatvâni.
Statt asamîikṣyâdhikaraṇa hat Y. 3, 114 (113) saṃyuktâdhikaraṇa und die Ṭîkâ erklärt es als das Zusammenfügen zweier Teile eines Geräts, wie Mörser- und Stössel, Pflugsterz und Pflugschar, Bogen und Pfeil. Meine obige Übersetzung basiert auf der Etymologie, die eingeklammerte auf der etymologischen Erklärung von S.
Gegen das Zeitgelübde:
Schlechte Verwendung der (drei) Tätigkeiten (d. h. Gedanken, Worte, Werke), Nachlässigkeit und Mangel an Gedächtnis. 28.
yogaduḥpraṇidhânânâdarasmṛtyanupasthâpanâni.
(vgl. H. Y. 3, 115.)
Gegen das Fasttagsgelübde:
Leibesentleerung ohne den Ort inspiziert und abgewischt zu haben, ebensolches Aufheben und Niederlegen von Dingen, ebensolches Benutzen des Bettes, Nachlässigkeit und Mangel an Gedächtnis. 29.
apratyavekṣitâpramârjitotsargâdânanikṣepasaṃstaropakramaṇânâdarasmṛtyanupasthâpanâni.
pratyavekṣaṇa ist das Betrachten, um etwa vorhandene lebendige Wesen zu bemerken, pramârjana das Abwischen mit einem weichen Stoffe (vgl. H. Y. 3, 117).
Gegen das Gelübde bezüglich der Lebensbedürfnisse:
Genuss von Speisen, die lebend sind, mit lebendem verbunden oder damit vermischt sind, Aufgüsse (oder Extrakte), ungare Kost. 30.
sacittasambaddhasammiṡrâbhiṣavaduḥpalkvâhârâḥ.
(Vgl. H. Y. 3, 97.)
Gegen das Gelübde der Gastlichkeit:
Niedersetzen auf Lebendiges, Bedecken damit, Sagen es sei für einen andern bestimmt, Neid und Herrichtung des Essens zur unrichtigen Zeit. 31.
sacittanikṣepapidhânaparavyapadeṡamâtsaryakâlatikramâḥ.
Durch genannte Mittel entzieht sich der Laie der Pflicht, dem Mönch (denn nur an solche, nicht an andere Bettler oder Gäste ist hierbei zu denken [2]) von dem Essen mit zu geben. Niedersetzen aufs Feuer, Bedecken mit Früchten oder Blumen sind Beispiele für die beiden ersten Fälle (vgl. H. Y. 3, 118).
Gegen die mit dem Tode endigende Kasteiung:
Sehnsucht nach dem Leben oder nach dem Sterben, Anhänglichkeit an die Freunde, Gedenken der früheren Freuden und leidenschaftlicher Wunsch. 32.
jîvitamaraṇâṡaṃsâmitrânurâgasukhânubandhanidânakaraṇâni.
nidâna ist ein kurz vor dem Tode gehegter Wunsch, der auf die kommenden Existenzen von Einfluss ist und in ihnen zur Erfüllung gelangt (cf. IX 34).
Schenken ist Überlassen von dem Seinigen (zu eigenem und anderer) Nutzen; 33.
anugrahârthaṃ svasyâ 'tisargo dânam.
Und das ist unterschiedlich nach den äusseren Umstanden, nach dem Gegenstand, nach dem Geber und nach dem Empfänger. 34.
vidhidravyadâtṛpâtraviṡeṣât tadviṡeṣaḥ.
[1] In den Tropen führt das Kratzen von juckenden Hautstellen wie von Moskitostichen zu Entzündungen, die bis zu Blutvergiftung und Tod führen können. Wer ohne Medizin lebt ist gezwungen, sich zu beherrschen und diese juckenden Stellen nicht zu kratzen! AΩ
[2] Hier irrt der Kommentator völlig, Mahâvîra oder der Kevalin oder der wer den Weg dahin beschreitet muss, wenn er absolute Vollkommenheit hat oder erreichen will, unerkannt umherwandern, s. Uttarâdhyayana Sûtra und Sutrakritâṅga Sûtra.