Tattvârthâdhigama Sûtra des Umâsvâti.
Neuntes Kapitel.
Die Unterdrückung der Influenz ist Abwehr. 1.
âsravanirodhaḥ saṃvaraḥ.
Diese wird erlangt I. durch die (drei Arten) der Zucht, II. (die 5 Arten) der Behutsamkeit, III. das (zehnfache) Gesetz, IV. die (12) Reflexionen, V. die Überwindung der (22) Mühsalen, VI. den (fünffachen) Wandel, 2.
sa guptisamitidharmânuprekṣâparîṣahajayacâritraiḥ.
und VII. durch Askese (durch letztere) auch Tilgung. 3.
tapasâ nirjarâ ca.
I. Die richtige Regelung der Betätigung ist die Zucht. 4.
samyagyoganigraho guptiḥ.
Diese ist 1) Zucht des Körpers, d. h. Regelung der Handlungen des Körpers in Bezug auf Liegen , Sitzen , Stehen , Wandeln , Aufheben und Niederlegen; 2) Zucht der Rede, d. h. Regelung der Sprache im Bitten, Fragen und Beantworten, oder des Stillschweigens; 3) Zucht des Geistes, d. h. Wollen von Heilsamem, Nichtwollen von Sündhaftem und Indifferentem.
II. Behutsamkeit des Ganges, der Rede, des Almosensammelns, des Aufhebens, des Niedersetzens und der Entleerung. 5.
îryâbhâṣaiṣaṇâdânanikṣepotsargâḥ samitayaḥ.
Behutsamkeit des Ganges beobachtet ein Mönch, wenn er beim Gehen seinen Blick nur ein yuga (= 4 hasta's) vorausrichtet; Behutsamkeit der Rede, wenn er nur Nötiges, Wahres,
Gutes spricht; Behutsamkeit des Almosensammelns, wenn er nur um das bittet, was das religiöse Leben erfordert unter Vermeidung der kanonischen Fehler; Behutsamkeit im Aufheben und Niederlegen, wenn er die Sache, bez. den Platz, welche, bez. wo, er sie aufhebt oder niederlegt, vorher inspiziert und abwischt; Behutsamkeit in der Entleerung, wenn er seine Entleerungen auf einem von allem Lebenden freien Platz vornimmt, den er vorher inspiziert und abgewischt hat. Diese 5 Arten der Behutsamkeit dienen dazu, die Tötung oder Schädigung lebender Wesen jedweder Art zu verhindern. Ausführlich handelt darüber der zweite Srutaskandha des Âcârâṅga-Sûtra.
III. Das oberste Gesetz (für Mönche) besteht in 1) Langmut, 2) Demut, 3) Lauterkeit (der Gesinnung), 4) Begierdelosigkeit, 5) Wahrhaftigkeit, 6) Selbstzucht, 7) Askese, 8) Enthaltung, 9) freiwilliger Armut und 10) geistlichem Gehorsam. 6.
uttamaḥ kṣamâmârdavârjavaṡaucasatyasaṃyamatapastyâgâkiṃcanyabrahmacaryâṇi
dharmaḥ.
Vgl. den daṡalakṣaṇako dharmaḥ bei Manu VI 92. Die ersten vier Tugenden bilden das Gegenstuck zu den vier Todsünden. Die Bedeutung von ṡauca , eigentlich: Reinheit der Gesinnung (bhâvaviṡuddhi) ergibt sich aus dem Gegenteil lobha, Begierde; sie besteht also darin, dass man nach nichts begehrt, selbst nicht nach dem, was zum geistlichen Leben nötig ist. Wahrhaftigkeit, satya, ist positiv die Tugend, die negativ durch das zweite Gebot
ausgesprochen wird; es ist also die Wahrhaftigkeit gepaart mit wohlwollender und lauterer Gesinnung. Selbstzucht, saṃyama ist vollständige Herrschaft über sein Tun (yoganigraha); sie beruht auf den gupti's und samiti's und besteht in der Enthaltung von dem, was irgend ein lebendes Wesen schädigen könnte, und von dem, was die Sinne reizt. Über Askese wird weiter unten 19 und 20 gehandelt. Enthaltung, tyâga, bezieht sich auf sündhafte Gedanken; nach S. ist es aber Mitteilsamkeit und besteht in der Mitteilung des Wissens. Freiwillige Armut besteht in der vollständigen Besitzlosigkeit, wobei man auch die Ausrüstung, die zum geistlichen Leben gehört, nicht als sein Eigentum betrachtet. Geistlicher Gehorsam, brahmacarya, umfasst, sowohl Keuschheit und Gleichgültigkeit gegen alles Angenehme als auch die Unterordnung unter den guru, wie es ja auch beim brahmanischen brahmacârin von jeher galt.
IV. Die (12) Reflexionen bestehen in dem Erwägen der Vergänglichkeit (der Dinge), der Hilflosigkeit (des Menschen), des Saṃsâra, des Alleinstehens (des Menschen), der Heterogenität (der Seele vom Leibe), der Unreinheit (des Leibes), der Influenz, der Abwehr, der Tilgung, der Welt, der Seltenheit der Erleuchtung und der durch das Gesetz wohl verkündeten Wahrheit. 7.
anityâṡaraṇasaṃsâraikatvânyatvâṡucitvâeravasaṃvaranirjarâlokabodhidurlabhadharmasvâkhyâtatattvânucintanam anuprekṣâḥ.
Diese Reflexionen bilden einen beliebten Gegenstand der Jaina-Homiletik. Bh. widmet ihnen beinahe 7 Seiten seines Kommentars; sie bilden den Gegenstand von Hemacandra's bhavabhâvanâ und von Kârttikeyasvâmin's kârttikeyânupreksâ.
V. Um nicht vom Heilswege abzukommen und um das karman zu tilgen, muss man die Mühsale ertragen: 8.
mârgâcyavananirjarârtham pariṡodhavyâḥ parîṣahâḥ.
1) Hunger, 2) Durst, 3) Kälte, 4) Hitze, 5) Bremsen und Mosquitos, 6) Nacktheit, 7) Verstimmung (gegenüber den religiösen Pflichten), 8) Weiber, 9) Wanderleben, 10) Positur (zum Meditieren), 11) Lagerstätte, 12) Scheltworte, 13) Misshandlung, 14) Betteln, 15) Misserfolg beim Betteln etc., 16) Krankheit, 17) Verletzung durch Halme (wenn nackt), 18) Körperschmutz, 19) Ehrfurchtsbezeugungen, 20) Wissens(dünkel), 21) Verzweiflung über Unwissenheit, 22) Glaubenszweifel. 9.
kṣutpipâsâṡitoṣṇadaṃṡamaṡakanâgnyâratistrîcaryâniṣadyâṡayyâkroṡavadhayâcanâlâbharogatṛṇasparṡamalasatkârapuraskâraprajṅâjṅânâdarṡanâni.
Diese 22 Dinge oder Vorkommnisse bereiten einem Mönch entweder direkt Mühsale, oder indirekt, insofern sie ihn von dem Heilswege abzubringen geeignet sind. Ausführlich handelt über sie Uttarâdhyayana 2., und im allgemeinen Sûtrakṛtâṅga I, 3.
Vierzehn derselben kommen bei einem sûkṣmasamparâyasaṃyata und einem chadmasthavîtaâgasaṃyata vor. 10.
sûkṣmasamparâyacchadmasthavîtarâgayoṡ caturdaṡa.
sûkṣmasamparâya ist einer, dessen samparâya klein ist. samparâya (bez. sâmparâya) wird in S. mit kaṣâya erklart; im Lokaprakâṡa 2, 1195 lautet die Definition: sûkṣmaḥ kiṭṭikṛto lobhakaṣâyodayalakṣaṇaḥ I samparâyo yasya sûkṣmasamparâyaḥ sa ucyate. Das ist das 10. guṇasthâna, während bâdarasamparâya im 9. steht, chadmaṣthavîtarâga ist die Bezeichnung derer, die im 11. und 12. guṇasthâna sich befinden; die im 11. sind upaṡântakaṣâya, die im 12. kṣîṇakaṣâya, welche Attribute mit chadmasthavitarâga komponiert werden zur vollständigen Bezeichnung, Lokaprakâṡa 2, 1198. 1217. Auf diesen Stufen fallen also diejenigen
pariṣaha's fort, welche auf dem mohanîya beruhen, nämlich 6, 7, 8, 10, 12, 14, 19 und 22; es verbleiben die übrigen vierzehn.
Elf bei einem Jina. 11.
ekâdaṡa jine.
Bei einem Jina gibt es kein ghâti karman mehr (nämlich Jṅânâvaraṇîya , darṡanâvaraṇîya , mohanîya und antarâya); es fallen daher von obigen vierzehn noch 15, 20 und 21 fort und
es bleiben nur die auf vedanîya beruhenden elf. S. hat vom Digambara-Standpunkt aus Schwierigkeit, dieses Sutra zu erklären. Denn die Jinas essen und trinken nicht, somit kann auch von kṣudh und pipâsâ nicht die Rede sein; es soll also hier nur ein parîṣahopacâra verstanden werden, oder im Sûtra nicht sambhavanti wie vorher und nachher suppliert werden, sondern na bhavanti.
Beim bâdarasamparâya alle. 12.
bâdarasamparâye sarve.
Bei diesem treten die Kaṣâya's in grober Form auf; vgl. oben
Bemerkung zu 10.
Jetzt wird angegeben, welche Mühsale bei den verschiedenen Arten (prakṛti's) des karman (VIII 5) eintreten.
Wenn Wissenshinderung vorhanden ist, dann treten Wissensdünkel (20) und Verzweiflung über Unwissenheit (21) ein; 13.
jṅânâvaraṇe prajṅâjṅâne.
Wenn G1aubensstörung und das Hindernde: Glaubenszweifel (22), Misserfolg beim Betteln (15). 14.
darṡanamohântarâyayor adarṡanâlâbhau.
Bei Wandelsstörung treten ein Nacktheit (6), Verstimmung (7), Weiber (9), Positur (10), Scheltworte (12), Betteln (14) und Ehrfurchtsbezeugungen (19). 15.
câritramohe nâgnyâratistrîniṣadyâkroṡayâcanâsatkârapuraskârâḥ.
Beim vedanîya die Übrigen. 16.
vedanîye ṡeṣaḥ.
Gleichzeitig kommen jenachdem eins bis neunzehn bei einem Individuum vor. 17.
ekâdayo bhâjyâ yugapad ai 'konaviṃṡateḥ.
Hitze und Kälte (3 und 4) können nicht zugleich bestehen, ebensowenig Wandem, Lagem und Positur (8, 11, 10); so können also nur 19 von den 22 Mühsalen bei einem Individuum zu derselben Zeit eintreten.
VI. Der Wandel (besteht in den fünf Graden der Selbstzucht, saṃyama): 1) sâmâyika, 2) chedopasthâpya, 3) parihâraviṡuddhi, 4) sûkṣmasamparâya und 5) yathâkhyâta. 18.
sâmâyikacchedopasthâpyaparihâraviṡuddhisûkṣmasamparâyayathâkhyâtâni
câritram.
1) sâmâyika saṃyama scheint in der Beobachtung alles dessen zu bestehn, was für bestimmte Zeiten und zeitweise vorgeschrieben ist, wie svâdhyâya und tryâpatha; 2) chedopasthâpya (bez. Chedopasthâpanâ S.) ist die richtige Sühnung von Vergehen; 3) parihâraviṡuddhi, die Reinheit des Wandels, die auf der Schonung lebender Wesen beruht; 4) sûkṣmasamparâya, derjenige Wandel, bei dem die Leidenschaften höchstens in subtiler Form sich äussern;
5) yathâkhyâta , der vollkommene Wandel , den die Neutralisation oder die Vernichtung des mohanîya möglich macht und der zur vollständigen Vernichtung alles karman führt (nach S.). Dies sind die zur vollkommenen Heiligkeit aufsteigenden 5 Stufen des Wandels, die von den fünf Arten der Nirgranthas (siebe 48) realisiert werden.
VII. Askese ist zweifach: äussere und innere. (Vergleiche zum Folgenden die sehr detaillierte Klassifikation im Aupapâtika-Sûtra § 30.)
A. Äussere Askese ist (sechsfach): 1) Fasten, 2) Verringerung der Kost, 3) Beschränkung auf bestimmte Nahrung, 4) Verzicht auf leckere Kost, 5) einsame Lagerstatte und 6) Abtötung des Fleisches. 19.
anaṡanâvamaudaryavṛttiparisaṃkhyânarasaparityâgaviviktaṡayyâsandkâyakleṡâ bâhyaṃ tapaḥ.
B. Die folgende (d. h. innere Askese ist sechsfach): l) Buße, 2) Bescheidenheit, 3) Dienstbeflissenheit, 4) Studium, 5) Entsagung und 6) Meditation. 20.
prâyaṡcittavinagavaiyâvṛttyasvâdhyâyavyutgargadhyânâny uttaram.
Diese haben der Reihe nach bis Meditation exklusive 9, 4, 10, 5 und 2 Unterarten. 21.
navacaturdaṡapaṅcadvibhedaṃ yathâkramam prâg dhyânât.
Nämlich, Buße ist neunfach:
B. 1. 1) Beichten, 2) Abbüßen, 3) Beides zugleich, 4) Reinmachen (von Speisen, Utensilien etc.), 5) Aufgeben (von desgleichen, wenn nicht vorschriftsmäßig), 6) Askese (d. h. äußere), 7) cheda, 8) parihâra und 9) upasthâpana. 22.
âlocanapratikramaṇatadubhayavivekavyutsargatapaṡchedaparihâropasthâpanâni.
N. 5 vyutsarga wird in S. mit kâyotsargâdikaraṇa erklärt. N. 7 cheda scheint Nachdatierung der Konsekration pravrajyâ, also Verringerung der geistlichen Anciennität bedeuten zu sollen und N. 9 upasthâpana erneute Konsekration, wodurcb also die geistliche Laufbahn von neuem begonnen wird. N. 8 scheint auch die Herausschiebung eines Termins zu bedeuten, doch ich verstehe nicht welchen Termin und zu welchem Zwecke.
B. 2. Die Bescheidenheit ist vierfach, bezüglich:
Wissen, Glauben, Wandel und Höflichkeit. 23.
jṅânadarṡanacâritropacârâḥ.
Diese Bescheidenheit, vinaya, besteht in Fleiß und Ernst in den drei ersten Punkten und in der Höflichkeit bez. Ehrfurcht denen gegenüber, die vollkommener in Wissen, Glauben, Wandel etc. sind.
B. 3. Die Dienstbeflissenheit ist zehnfach gegenüber folgenden Personen bez. Gruppen:
1) dem Meister, 2) dem Lehrer, 3) dem Büßer, 4) dem Novizen, 5) dem Kranken, 6) dem gaṇa, 7) dem kula, 8) der Gemeinde, 9) dem Mönch und 10) den Weltlichen. 24.
âcâryopâdhyâyatapasvîaikṣakaglânagaṇakulasaṅghasâdhumanojnânâm.
gaṇa wird erklärt als sthavirasaṃtatisaṃsthiti, kula als âcâryasaṃtatisaṃsthiti.
B. 4. Das Studium ist fünffach:
1) Unterricht, 2) Befragung, 3) Wiederholung im Geiste, 4) Aufsagen und 5) Erklärung. 25.
vâcanâpracchanânuprekṣâmnâyadharmopadeṡah.
B. 5. Entsagung ist zweifach, bezüglich:
der äußerlichen und der innerlichen Versuchung. 26.
bâhyâbhyantaropadhyoḥ.
Versuchung, upadhi, ist äußerlich, wenn sie sich auf Dinge bezieht, die einem nicht gehören, innerlich, wenn der Leib und die Leidenschaften in Betracht kommen.
B. 6. Die Meditation dhyâna:
Meditation ist das Festhalten und Konzentrieren eines Gedankens seitens eines, der eine (der vier) obersten Festigkeiten besitzt, 27.
uttamasaṃhananasyai 'kâgracintânirodho dhyânam.
(Vgl. VIII 12, 9.)
bis zu einem Mnhûrta. 28.
â muhûrtât.
Länger kann die Konzentration nicht ausgehalten werden. Sie ist vierfach :
a) Trübselig, b) böse, c) fromm und d) rein. 29.
ârtaraudradharmaṡuklâni.
Die beiden letzteren führen zur Befreiung. 30.
pare mokṣahetû.
Die trübselige Meditation besteht in dem lebhaften Gedenken an Unangenehmes, das einem zu teil geworden, auf dass man davon frei werde, 31.
ârtam amanojṅânâm samprayoge tadviprayogâya smṛtisamanvâhâraḥ,
ebenso von dergleichen Empfindungen, 32.
vedanâyâṡ ca.
umgekehrt von Angenehmem, 33.
viparîtam manojṅânâm.
und des nidâna. 34.
nidânaṃ ca.
d. h. das intensive Verlangen, in einem künftigen Leben eine bestimmte Absicht zu verwirklichen (cf. VII 32).
Diese (trübselige Meditation kommt vor) bei Unenthaltsamen, teilweise Enthaltsamen und den in der Selbstzucht Nachlässigen. 35.
tad aviratadeṡaviratapramattasaṃyatânâm.
Die teilweise Enthaltsamen sind diejenigen, welche die aṇuvrata beobachten (cf. VI 20. VII 2).
b) Die böse (Meditation), die bei Unenthaltsamen und teilweise Enthaltsamen vorkommt, bezweckt Mord, Lug, Diebstahl und Bewahrung von Gütern. 36.
hiṃsânṛtasteyaviṣayasaṃrakṣaṇebhyo raudram aviratadeṡaviratayoḥ.
Die fromme Meditation dient zur Ergründung 1) der heiligen Lehre, 2) der Erfahrungstatsachen, 3) der Folgen des karman und 4) des Weltbaues, seitens
eines, der in der Selbstzucht korrekt ist, 37.
âjṅâpâyavipâkasaṃsthânavicayâya dharmaṃ apramattasaṃyatasya.
Ergründung, vicaya, in S. mit vivekavicâraṇa erklärt. Erfahrungstatsache scheint mir hier die Bedeutung von apâya zu sein, wobei ich auf I 15 verweise.
und seitens derjenigen, bei welchen die Leidenschaften entweder neutralisiert oder erloschen sind. 38.
upaṡântakṣîṇakaṣâyayoṡ ca.
(Bei den letztern finden sich) auch die beiden ersten Arten der reinen Meditation, 39.
ṡukle câ "dye.
die beiden letzten beim Kevalin. 40.
pare kevalinaḥ.
Diese vier Stufen der reinen Meditation sind:
1) pṛthahtvavitarka, 2) ekatvavitarka, 3) sûkṣmakriyâpratipâtin und 4) uparatakriyânivṛtti. 41.
pṛthaktvaikatvavitarkasûkṣmakriyâpratipâtivyuparatakriyânivṛttîni.
Diese (finden statt der Reihe nach) bei solchen, welche 1) alle drei, 2) nur eine, 3) nur die körperliche, 4) gar keine Betätigung haben. 42.
tat tryekakâyayogâyogânâm.
Die beiden ersten, die mit Überlegung (vitarka) verbunden sind, haben einen Gegenstand zum Objekt; 43.
ekâṡraye savitarke pûrve.
von diesen ist die zweite ohne vicâra. 44.
avicâraṃ dvitîyam.
vitarka ist das ṡrutajṅâna. 45.
vitarkaḥ ṡrutam.
vicâra ist das Übergehen von einem Gegenstand zum andern, von einem Schriftwort zum andern, von einer Betätigung zur andern. 46.
vicâro 'rthavyaṅjanayogasaṃkrântiḥ.
Die Deutung des letzten Sûtras gebe ich nach S.
Nach den in den vorhergebenden Sûtren gegebenen Erklärungen würde pṛthaktvavitarka die Meditation über einen Gegenstand der Offenbarung sein, wobei aber der innere Sinn leicht zu anderm übergeht, während bei ekatvavitarka letzteres nicht geschieht. Der Unterschied dieser beiden Meditationen von den vorhergehenden besteht auch darin, dass in ihnen ṡrutajṅâna funktioniert, während die niederen Meditationen in smṛtisamanvâhâra bestehen, wobei
also matijṅâna funktioniert.
In den beiden höchsten Stufen bereitet sich das nirvâṇa vor; ihr Wesen ist aus den Namen zu entnehmen. In sûkṣmakriyam apratipâti ist nach 42 nur die körperliche Betätigung vorhanden
und diese funktioniert also in einem minimalen Grade, wobei ein Rückfall in frühere Zustände ausgeschlossen ist. Nach Uttarâdhyayana 29, 72. Lokaprakâṡa III 1262 tritt dies Stadium ein, wenn weniger als ein (bez. einhalb) muhûrta des âyuṣka übrig ist. Der kevalin (40) heisst dann sayogin. Im folgenden Stadium, des ayogin kevalin , das nur ganz kurz dauert (ebenda), verschwindet alles karman und die Loslösung von den zwei bez. drei Leibern tritt ein, vgl. Utt. 29, 73. Lokapr. III 1266 f. Es verdient Beachtung, das auch im Yogasûtra die Ausdrücke
savitarka I 42, nirvitarka 43, savicâra und nirvicâra 43 als Stufen des sabîja samâdhi vorkommen, allerdings in anderer Bedeutung, aber doch so, dass ein innerer Zusammenhang erkennbar bleibt. Im Vorhergehenden sind die Ursachen für die Tilgung des karman, die nirjarâ, angegeben (cf. 2. 3); jetzt wird die Intensität bei verschiedenen Klassen Religiöser festgestellt.
Die Tilgung ist bei jedem folgenden unzählig mal grösser als bei dem vorhergehenden in dieser Reihenfolge: 1) der Rechtgläubige, 2) der Laie, 3) der die Gebote haltende (virata, hier gleich Mönch?), 4) der die Leidenschaften Unterdrückende, 5) der die Glaubensstörung Vernichtende, 6) der die ( Wandel)störung Neutralisierende, 7) der, bei dem sie neutralisiert
ist, 8) der die (Wandel)störung Vernichtende, 9) der, bei dem sie vernichtet ist, 10) der Jina. 47.
samyagdṛṣṭiṡrâvakaviratânantaviyojakadarṡanamohakṣapakopaṡamakopaṡantamohakṣapakakṣîṇamohajinâḥ kramaṡo 'saṃkhyeyaguṇanirjarâḥ.
Im folgenden wird eine Einteilung der eigentlichen Mönche nach andern Prinzipien gegeben:
Die Nirgranthas sind 1) Pulâka's, 2) Bakuṡa's, 3) Kuṡîla's, 4) Nirgrantha's, 5) Snâtaka's. 48.
pulâkabakuṡakuṡîlanirgranthasnâtakâ nirgranthâḥ.
Der Nirgrantha-Pulâka (taube Ähre) fällt nicht mehr vom Jainismus ab, beobachtet aber die Gebote nicht immer streng; der Bakuṡa (der Gescheckte) beobachtet die Gebote, ist aber nicht frei von Eitelkeit. Der Kuṡîla ist entweder Pratisevanâ-Kuṡîla, wenn er sich noch etwas gegen die uttaraguṇa's zu schulden kommen lässt, oder Kaṣâya-Kuṡîla, wenn die saṃjvalanakaṣâya's noch bei ihm auftreten. Nirgrantha sind vîtarâgacchadmastha (cf. 10); nach S. steht ihnen nach einer Stunde das kevalajṅanam, bevor. Snâtaka's endlich sind sayogâḥ kevalinas und diejenigen, welche ṡaileṡî erreicht haben.
Diese sind nach folgenden acht Gesichtspunkten darzustellen: 1) Selbstzucht (saṃyama), 2) heiliges Wissen (ṡruta), 3) falsche Praxis (pratisevanâ), 4) tîrtha, 5) geistlicher Stand (liṅga), 6) leṡyâ, 7) Wiedergeburt (upapâta), 8) Grade (sthâna). 49.
saṃyamaṡrutapratisevanâtîrthaliṅgaleṡyopapâtasthânavikalpataḥ sâdhyâḥ
Wir bezeichnen die in Sûtra 48 unterschiedenen nirgrantha's mit A, B, C 1, C 2, D, E. 1) Selbstzucht, saṃyama, hat nach 18 fünf Arten. Davon haben A, B, C 1 Nr. 1. 2, C 2 Nr. 3. 4; D, E Nr. 5. 2) Das heilige Wissen, ṡruta. A, B, C 1 kennen wenigstens dem Inhalte nach das âcâravastu, ein Stück des neunten Pûrva, höchstens den der 10 Pûrva's; C 2, D kennen den von 14 Pûrva; B, C, D kennen die 5 samiti's und 3 gupti's; E ist über ṡruta hinaus. 3) falsche Praxis, pratisevanâ. A übt die mûlaguṇa's und beachtet das Verbot in der Nacht zu essen. Andern zu Liebe oder gezwungen. B bemüht sich um seine Utensilien (upakaraṇabakuṡa)
oder um seine Körperpflege (ṡarîrabakuṡa). C 1 vergeht sich noch zuweilen gegen die uttaraguṇa. Bei C 2, D, E kommt pratisevaṇâ nicht mehr vor. 4) Tîrtha. Alle sind in tîrtha's (d. h. in den von den Tîrthakaras gegründeten Kirchen); nach einigen ist dies bei C 2, D, E nicht notwendig. 5) Geistlicher Stand, liṅga. Alle sind bhâvatas (der Gesinnung nach) darin, ob aber auch dravyatas (formell), hängt von Umständen ab. 6) leṡyâ. A hat einen der drei höchsten leṡyâs, B, C 1 alle sechs, C 2 die drei höchsten, wenn er den 3. saṃyama hat; wenn er den 4. saṃyama hat, hat er sowie D, E die weiße leṡyâ; der ayogakevalin hat keine. 7) Wiedergeburt, upapâta. E erreicht nirvâṇa, die übrigen werden im ungünstigsten Falle in Saudharma, im günstigsten in den höheren Himmeln wiedergeboren, und zwar A in Sahasrâra; B, C 1 in Âraṇa und Acyuta; C 2, D in Sarvârthasiddha. 8) Grad (sthâna). Durch
die Leidenschaften entstehen unzählige Grade der Selbstzucht, saṃyama. Jeder durchläuft unzählige Grade, B aber unzählige mehr als A, und so weiter bis E, der nur einen Grad hat, von dem aus er zum Nirvâṇa gelangt.