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Ist bewiesen im grossen Begriff gegenwärtig zu sein. In diesem Fall zeigt es an, ob die Gleichartigkeit vorhanden oder nicht vorhanden ist. Zum Beispiel: (1) Es gibt hier Feuer, weil es Rauch gibt; (2) dies ist ein Baum, weil es ein simsapa Baum ist; (3) es gibt keinen Topf hier, wegen des Nichterlangens von irgendetwas, was diese Kennzeichnung der Erreichung besitzt; (4) es gibt keine kühle Berührung, wegen Feuer; (5) es gibt keinen simsapa Baum hier, wegen des Fehlens von Bäumen; (6) ein Objekt ist weder absolut dauerhaft noch vergänglich, weil es eine ausdrückliche Funktion ausführt.
# 16 Auch kann nicht etwas, das keine Anhaftung hat [mit dem Oberbegriff], noch, das von unbestimmter Anhaftung ist, betrachtet werden als ein [sachgerechter] Grund, wegen der Fehlerhaftigkeit der Absurdität. In den zuvor zitierten Fällen, gibt es keine Anhaftung, da solche Dinge wie der Besuch von der siebten Hölle in keiner Weise eine Ursache, die zu Nirvana führen sind, noch sind sie im weitesten Anhaftung damit. Auch ist nicht das in die siebte Hölle gehen und so weiter eine Ursache, die zu Nirvana führt, wie die Drei Juwelen sind, noch gibt es umfangreiche Anhaftung zwischen den beiden, wie es zwischen Moksa und den acht Eigenschaften eines Vervollkommneten Wesen (Siddha)[1] gibt, wobei es gesagt werden könnte, dass das Fehlen von [in die Hölle zu gehen] hinweisend sein würde von einem Fehlen von Nirvana [zu erreichen].
# 17 Ihr könnt bestimmt nicht mit Sicherheit das Fehlen von Nirvana behaupten, nur wegen der Abwesenheit von einer Sache, die weder eine Ursache, noch in Anhaftung damit, noch unbestimmt ist, es ist das Fehlen der anderen Sache. Zum Beispiel kann man nicht sagen, dass er Kühe besitzt, nur weil er keine Pferde hat, oder dass er ein Ausleger [von dharma] ist, weil er keine Anbindungen hat. Somit gibt es kein verstandenes definitives Fehlen wegen des Fehlens der Anhaftung.
# 18 Die wichtigsten oben aufgeführten Oberbegriffe sind nicht nur von zweifelhafter Zugehörigkeit, sondern ihre Argumentation ist definitiv falsch. Zum Beispiel:
Jene Wesen, die keinen nächsten Körper haben, gehen nicht dorthin [die siebte Hölle]. [5]
Diejenigen, für die es keinen Körper nach dem jetzigen gibt heißen diejenigen, die in ihrem letzten Körper sind; sie sind diejenigen, die dazu bestimmt sind, die Befreiung in ebendieser jetzigen Geburt zu erreichen. Sie können nicht in die siebte Hölle gehen, weil es einen Widerspruch gibt zwischen [Wiedergeburt in der Hölle] und keinen nächsten Körper zu haben, dennoch erreichen sie Moksa. Deshalb, dieser Grund - "weil sie nicht in die siebte Hölle gehen" - beinhaltet den Irrtum der unverteilten Mitte.
# 19 Eure Prämisse ist sicherlich falsch - das heißt [der Gegner behaupten, dass] das Fehlen des Gehens zur siebten Hölle ist in der Tat aufgrund [einer Frau‘s] Unfähigkeit, die Handlungen zu übertreten, welche in der Lage sind, das Ergebnis von [Wiedergeburt in der siebten Hölle] hervorzubringen. Gerade wie wie eine Frau, die einer solchen Leistung unfähig ist, ist unfähig mentale Zuständen zu erzeugin, die
[1] Die acht siddhagunas: (1-3) Vollkommenheit der Drei Juwelen, (4) unendliche Energie (ananta-virya), (5) Unsichtbarkeit (suksmatva); (6) Fähigkeit, den gleichen Platz zu belegen (auf dem Gipfel des Jaina Universums) mit anderen Siddhas (avagahanatva); (7) Freiheit von Expansion und Kontraktion der Raum-Punkte der Seele (agurulaghutva) und (8) frei von beidem, Freude und Schmerz (avyabadhatva). Die erstgenannten vier werden erreicht, wenn jemand ein Arhat wird; die letztgenannten vier werden erreicht, wenn der Arhat und stirbt für immer befreit wird von der Knechtschaft der Verkörperung und damit ein Siddha wird. Für Einzelheiten über die letzten vier Eigenschaften, siehe JPP, Seiten 124-127.