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dasselbe über die Almosen, Gerätschaften [z.B., kamandalu, einen Wassertopf für Toilettenzwecke], und Sitze zu sagen. Da Almosen, Wedelbesen und Sitze als Besitz gelten, ebenso wie Kleidung, müssten sie akzeptiert werden [eingedenk dessen, dass] ist es kleinen Mangel gibt sowie[erwachsen] von ihnen auch großer Nutzen. Daher [durch des Gegners Argument], wenn selbst die Gerätschaften des Bettlers Leben, die von der Schrift vorgeschrieben sind, Besitz sind, selbst Männer [d.h., Mönche], die Almosen annehmen und so weiter würden unfähig sein, Moksa zu erreichen. Es ist daher unmöglich, einzugestehen, daß die Bettler-Leben-Bedarfsartikel - die in den heiligen Schriften vorgeschrieben sind und im Einklang mit den Schriften - Besitz sind.
# 36 In diesem Zusammenhang zitieren wir zwei Verse aus der Siddhiviniscaya[1] des ehrwürdigen Acarya Sivasvamin, der gleichlautet mit diesem Grund:
Ein Bedarfsartikel (upakarana) ist das, was förderlich ist für die Bettler Selbstbeschränkungen, denn es ist ein Instrument für den Bettler- Wandel. Alles andere ist durch den Arhat erklärt worden, ein Besitz zu sein.
So ist die Regel in Bezug auf die Haltung von äusserlichen Gebrauchsgegenstände [wie ein Wedelbesen oder einem Wassertopf], nämlich Objekte, die nicht wert sind, gestohlen zu werden, Almosen, die mit vernünftiger Regulierung von Tätigkeiten verbunden sind, und so weiter, denn dies ist die Anordnung in Bezug auf Gebrauchsgegenstände, die nicht Eigentum zu bezeichnen sind.
# 37 Und ausserdem:
Der Titel nirgranthi [eine Frau ohne Besitz], die in den gesamten Schriften erscheint [in Bezug auf eine Nonne], würde nicht angemessen sein, wenn ihre Bedarfsgegenstände erachtet würden Eigentum zu sein.
Überall in den heiligen Schriften, einschließlich der Brhatkalpa [erscheint dort dieser Text]:
Es ist für eine nirgranthi nicht erlaubt ein Sprössling von einer Wein Palme zu erhalten, wenn er weich ist, unabhängig davon, ob er gebrochen ist oder nicht. [Brhatkalpa , ii, 1][2]
So ist der Titel nirgranthi angewandt auf eine Frau [d.h., eine Nonne]. Wenn [die Kleider, die] die Bedarfsgegenstände [einer Nonne sind], betrachtet würden Besitz zu sein [wie ihr behauptet], dann, weil sie ein Besitz sind, solch ein Titel wie nirgranthi würde für sie ungeeignet sein, genauso wie er ungeeignet sein würde für einen Haushälter.
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Aus dem gleichen Grund konnte auch ein männlicher nicht nirgrantha [ein Mann ohne Besitz] genannt werden. [12]
Wenn, tatsächlich, die Bedarfsgegenstände (upadhi), die Werkzeuge der Selbstbeschränkung sind: betrachtet werden Besitz zu sein, dann würde es unangemessen sein, den
[1] Dieses Werk ist nicht mehr erhalten, aber der Titel Siddhiviniscaya („Bestimmung der Siddhaschaft", d.h. die Erreichung von Moksa) weist darauf hin, dass es auch vom Thema strimoksa handelt. Für eine Diskussion über die Identität dieses Acarya Sivasvamin mit dem Acarya Sivakoti, dem Autor des Bhagavati-Aradhana, siehe Premi (1956, Seiten 67-73).
[2] Dieses Zitat wird auch nur in der Svetambara Brhatkalpa gefunden. Der tala-Palamba ist jedoch in der (Yapaniya?) Bhagavati-Aradhana (Vers 1124) als Beispiel erwähnt, um zu zeigen, dass das Wort "tala" nicht nur für die Palme, sondern auch für alle Bäume (Sprösslinge, welche auch für Mönche verboten sind) steht. Ebenso heißt es, das Wort"cela" (Kleidung) in der Verbindung "acelaka" (wörtlich, frei von Kleidung) steht auch für anderen Besitz, die von einem Bettler aufgegeben werden müssen, Siehe JSK I, S. 39.