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# 55 Im Übrigen:

 

Und zum Zeitpunkt des Todes, werden der Körper [und damit alle ihre anderen Besitzungen] aufgegeben. [17]

 

"[Der Haushälter] verrichttet [freiwillig] rituellen Tod durch Fasten (sallekhana) am Punkt des Todes "[1] [Tattvarthasutra, vii, 17]. Nach dieser Erklärung werden zum Zeitpunkt des Todes alle Anhaftungen, beginnend mit dem Körper [und auch solche Bedarfsgegenstände wie den Wedelbesen und so weiter], aufgegeben. Wenn eine Nonne, die begierig ist auf Moksa in völliger Abgeschiedenheit lebt und dabei Kontakte zwischen ihrem Körper und der Kleidung hat, wie kann die Kleidung ein Hindernis für moksa für sie sein? Sicherlich [wenn sie in der Lage ist selbst auch ihre Verbundenheit mit ihrem Körper aufzugeben], dass [Anhaftung an Kleidern] aufgegeben werden kann. Daher [könnt ihr nicht behaupten], dass Frauen unfähig sind um Moksa zu erreichen einfach wegen Kleider zu tragen.

 

# 56 Now [der Gegners] könnte sagen:

 

Nacktheit muss als eine Voraussetzung für Moksa betrachtet werden, wenn dem nicht so wäre, wäre es auch für Männer nicht zwingend. Als ungeeignet für Nacktheit zu sein, muss eine Frau als ungeeignet für Siddha-schaft betrachtet werden, wie jeder, der unfähig ist, um die Einführung zu erhalten. [18]

 

Nacktheit ist eine Voraussetzung für Moksa, da sie über diejenigen verordnet ist, die auf Moksa als etwas bedacht sind, das in die Hand zu nehmen ist - ähnlich wie die Aufgabe von falschen Ansichten und so weiter. Andernfalls würde es nutzlos sein um Moksa zu erreichen, es würde nicht auch auf jene Menschen vorgeschrieben werden, die den Wunsch haben Moksa zu erreichen - gerade wie die Aufgabe der richtigen Ansicht und so weiter [ist nicht so vorgeschrieben]. Eine Frau wird als ungeeignet betrachtet diese Nacktheit zu unternehmen, welches die Voraussetzung für Moksa ist, weil es ihr untersagt worden ist. Daher, eine Frau, die ungeeignet für die Bedingung von Moksa ist - und damit wie ein Kind, und so weiter, ist nicht gestattet, die volle Ordination zu nehmen - kann nicht Moksa erreichen.

 

# 57 [Yapaniya:]

 

Dieses Argument, daß jemand ungeeignet [für moksa] ist, weil jemand die jinakalpa Aufnahme [die Nacktheit erfordert] nicht erhalten kann, kann unerwünschte Folgen [für den Gegner] haben: laut dieser Regel, würde ein acht-jähriger Junge und so weiter [der von der Überlieferung als in der Lage betrachtet wird Moksa zu erreichen] ausgeschlossen werden, nur weil die Bettelorden - Regel [in diesem Alter]Annahme von Nacktheit verhindert. [19]

 

[Außerdem] führt diese Art von Anspruch zu unerwünschten Folgen für euch, weil die gleiche Regel gleichermassen für die jinakalpa und ähnliche Formen von Bettelei angewendet würden. Die drei Modi, nämlich die jinakalpa, der zeit -

 

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[1] Über die Jaina Praxis des freiwilligen Todes durch Fasten genannt sallekhana, siehe JPP, Seiten 227-233.