SEITE 139

Kapitel IV
Der Tatparyavrtti des Digambara Acarya Jayasena (um 1180)
Ein Kommentar zum Pravacanasara von Kundakunda

Einführung

(i) Obwohl Prabhacandra‘s Abhandlung über das strimoksa Thema recht umfassend ist, kann es nicht geleugnet werden, dass der durch die Dhavala (siehe Kapitel III, ii) gelieferte schriftliche Beweis über diese Ausgabe alles andere als überzeugend war. Dies muss auch unter Digambaras zu der allgemeinen Wahrnehmung geführt haben, dass sie eine maßgeblichere Schrift brauchten, mit der diese Doktrin zu unterstützen war. Der Tatparyavrtti (d.h. ein Kommentar mit dem Titel "der Inhalt") des zwölften Jahrhunderts Acarya Jayasena (siehe Pravacanasara, Einf., Seiten 97-99) scheint ein Versuch zu sein, Prabhacandra‘s Schlussfolgerungen mit der erforderlichen Schrift zu stärken, die ein für alle Mal jeden Zweifel an der offiziellen Digambara Sicht zerstreuen würde. Der Tatparyavrtti ist ein Kommentar zu Kundakunda's Pravacanasara (Prakrit; Pavayanasara), Ein Werk von ungefähr zweihundertfünfundsiebzig Versen,  unterteilt in drei Kapitel. Im fünfundzwanzigsten Vers des dritten Kapitels (der vom Bettelorden Gesetz handelt) sagt Kundakunda aus, dass das einzige "erforderliche" (upakarana) vorgeschriebene für einen Jaina Bettler seine Nacktheit ist, die Voraussetzung, die ihn bei der Geburt (yathajatarupam) kennzeichnete. In Jayasena's Tatparyavrtti ist dieser fünfundzwanzigste Vers (siehe # 19) von zwölf Prakrit Versen vorausgeschickt, die besagen die ursprünglichen Verse von Kundakunda zu sein, alle von ihnen gewidmet "der ausdrücklichen Widerlegung von Moksa für Frauen wie vorgebracht durch jene der Svetambara Sekte" (siehe # 1). Allerdings erscheinen diese zwölf Verse nicht in einem früheren Kommentar mit dem Titel, Tattvadipika durch die Digambara Autor Amrtacandra (ca. zehntes Jahrhundert). A. N. Upadhye, der Herausgeber der Pravacanasara (Einl., S. 95) hat

 

SEITE 140