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# 26 Das bringt uns zu dem, was wohl der schlimmste Stolperstein bei der Versöhnung der Digambara und Svetambara Positionen ist: der Streit über die Zulässigkeit des Tragens von Kleidern eines Mönchs, auf der einen Seite, und das Verbot der Nacktheit für Frauen, auf der anderen Seite, das im Grunde genommen Frauen von Moksa ausschliesst. Der folgende Syllogismus wird durch die Digambaras vorgeschlagen:
Das heilige Verhalten von Frauen reicht nicht aus, um Moksa zu erreichen;
denn das Verhalten ist abhängig von Besitz [d.h., Kleider];
wie im Falle von Haushältern [die auch von Moksa Erreichung ausgeschlossen sind
aufgrund ihres Eigentums und anderer Besitztümer].[1]
# 27 Die Svetambara Antwort auf dieses Argument ist, wie früher ausgeführt, dass diese Kleider als ein Hilfsmittel zur Erreichung von Moksa betrachtet werden sollte, wie solche Voraussetzungen wie der Wedelbesen sind, und sollte nicht Eigentum (parigraha) genannt werden sollten. Die Svetambaras akzeptieren die Behauptung der Digambaras, dass ein Haushälter nicht Moksa erreichen kann, aber die Ursache, die sie anführen ist seine Bindung an Besitz, welche Nonnen, vermutet werden überwunden zu haben. Der Tattvarthasutra (vii, 12) erklärt: "Habgier ist Verlangen (nach Gütern)." (mûrchâ parigrahah; Übers. Hermann Jacobi. AΩ) [oder gemäss dieser Übersetzung „Besitz bedeutet Anhaftung“] (murccha), Für die Svetambaras daher, Anhaftung, nicht Besitz, ist die Frage. In Ermangelung einer solchen Anhaftung, sollte einer Nonne’s Tragen von Kleidern als förderlich für ihre Beibehaltung der Vorschriften als auch als Hinweis auf ihren Gehorsam zur Verfügung gegen Nacktheit betrachtet werden. Die Digambaras könnten immer noch darauf bestehen, dass trotz ihrer fehlenden Bindung, eine Nonne mit Kleidern verblendet bleibt, nur weil sie gezwungen ist, sie weiterhin zu tragen. Aber die Svetambaras lehnen diese Behauptung ab, den Vergleich eines Digambara Bettlers in der Meditation sitzend aufwerfend, über den Kleider gezwungen werden: Wenn die Digambaras glauben, dieser Mönch, wegen des fortgesetzten Vorhandenseins der nicht-Anhaftung in seinem Geist, nicht das Gelübde der Nichtbesessenheit (Aparigraha) gebrochen hat, auch obwohl er zu der Zeit Kleidung "trägt", so würden sie auch zugeben müssen, dass eine Nonne gleichermassen nicht untauglich für Moksa gemacht wird, nur weil auch sie gezwungen ist, Kleider zu tragen.
# 28 Der Digambara kontert zu diesem scheinbar unangreifbaren Argument durch den Nachweis des entscheidenden Unterschieds zwischen der Nonne und dem Mönch im Beispiel. Im Falle des Digambara Mönchs auf den Kleider gezwungen sind, behält der Digambara bei, dass der Mönch sicherlich die Kleider ablegt, wenn er aus seiner Meditation steigt. Noch wichtiger ist, sobald die Kleider von seinem Leib fallen, wird er sich nicht mit dem Gedanken beschäftigen, sie aufzuheben - sicherer Beweis seines Wesens wirklich ungebunden an Kleider zu sein. Im Falle einer Nonne aber, wenn Kleider von ihr fallen, wird sie sie bewusst aufheben - ein sicheres Zeichen für ihre weitere Bindung zu jenen Kleidern (vgl. meinen Brief an Wahrheitssuchende über die Begegnung mit den Bettlern, wo ich mich beim einen mit neuen Kleidern in den Staub setzte, beim andern meine neuen Schuhe im Jarret Parc liess und mich mit dem Wiedereintritt ins Paradies in Mo 1,1,1 ff. beschäftigte mit der Scham und dem Verdecken des Übertretens des Verbots von der Frucht des Baumes der Erkenntnis von Gut und Böse zu essen durch eine Entschuldigung! AΩ). Dieser Punkt kann in folgender Weise bewiesen werden: