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# 3 Mit der überragenden Bedeutung, das die Digambaras zur Nacktheit bindet, ist es keine Überraschung, dass die Kleidung eine zentrale Position in der Debatte auch über die mögliche Frauenrettung zu belegen bekam. Aus Gründen, die nie ausdrücklich ausgesagt werden, gewähren auch die Digambaras Frauen nicht die Erlaubnis Nacktheit unter keinen Umständen auszuführen und bestanden darauf, dass Frauen Kleidung tragen. Diese Verfügung schloss Frauen wirksam aus je auf alle "Besitztümer" zu verzichten und daher von Moksa in diesem Leben zu erreichen. Weibliche Bettler, obwohl edle oder ehrwürdige Damen (Aryikas oder Sadhvis) genannt, wurden technisch überhaupt nicht als Bettler betrachtet, sondern nur zölibatär, wenn auch spirituell fortgeschritten, Laiinnen (utkrsta-sravika) - ein Status, ähnlich zu dem, welchen die Digambaras bereit waren, den Svetambara Mönchen zuzugestehen. Die Svetambaras, auf der anderen Seite, betrachteten Kleider nicht als ein Besitz (parigraha), sondern einen unverzichtbaren Bestandteil des religiösen Lebens (dharma-upakarana). Deshalb, selbst wenn die Nonnen Kleider in strikter Übereinstimmung mit dem Verbot der Nacktheit trugen, waren sie auf gleicher Augenhöhe mit Mönchen und erhielten den vollen Status der Bettelei. Wichtiger, jedoch, waren die Frauen daher als tauglich betrachtet, Moksa in diesem jetzigen weiblichen Körper zu erreichen - eine für jede Nonne mögliche Aussicht, die spirituell geschickt genug war. Moksa wurde daher nicht auf der körperlichen Bedingung begründet, sondern auf die geistige Entwicklung allein.

 

# 4 Die Digambaras jedoch, weigerten sich zu akzeptieren, irgendeine Möglichkeit von einer Person, ob männlich oder weiblich, moksa zu erreichen ohne Verzicht auf seine Kleider, denn die Beibehaltung von Kleidern besagen stillschweigend verbleibendenes Sexverlangen (ausgedrückt durch lajja oder Scham); wenn gekoppelt mit ihrem Verbot gegen Frauen jemals auf ihre Kleider zu verzichten, führte diese Weigerung zur Formulierung der Lehre, dass eine Person nicht moksa erreichen konnte und dabei gleichzeitig einen weiblichen Körper zu haben. Seltsamerweise ist diese Entwicklung weder im Vor-Mauryanischen-Kanon bezeugt, dem Dvadasanga-Sutra - allerdings nur durch die Svetambaras anerkannt - noch in der ältesten Schicht der postkanonischen Literatur der Digambara Sekte diskutiert (z.B. der Satkhandagama-Sutra , ca. 150 v.Chr.). Die frühesten Anzeichen dafür, dass es so eine Kontroverse in der Jaina Gemeinschaft von Bettlern (Sangha) gab, ist in der Prakrit Suttapahuda des Digambara Bettler Kundakunda (ca. zweites Jahrhundert n.Chr.) gefunden zu werden. Zwar die wahre Natur der Entsagung (pravrajya) erklärend, stellt Kundakunda fest, dass jemand ein Jaina Bettler wird, wenn man nicht nur die inneren Anhaften aufgibt, , sondern auch alle Formen des äusseren Besitzes, eingeschlossen jemandes Kleider, und den Zustand der vollständigen Nacktheit (nagnabhava) annimmt. Er sagt dann eher beiläufig aus, dass einer Frau‘s Verzicht nicht vergleichbar mit dem eines Mannes ist:

 

Es gibt auch das Emblem [linga , d.h.  Anordnung] für Frauen: eine Nonne heißt aryika [eine ehrwürdige edle Frau]. . .. Sie trägt ein einziges Stück Stoff und isst nur eine Mahlzeit pro Tag.

 

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