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[Absatz geht weiter] Die gleiche Regel gilt, wenn ein Mönch sich irgendeiner medizinischen Kur unterziehen will. (49)

Auch wenn er irgendeine erhabene Buße tun will. (50)

Auch wenn er beabsichtigt, nach der letzten Selbstkasteiung, welche im Tod enden wird, um auf seine letzte Stunde zu warten, ohne sie zu begehren, in völliger Enthaltsamkeit von Speise und Trank oder im regungslos verbleiben[1]; auch wenn er ausgehen will, oder eintreten, essen, usw., die Natur erleichtern, seinen täglichen Unterricht lernen, die religiösen Mahnwachen einhalten - er ist nicht gestattet, es zu tun, ohne um Erlaubnis zu fragen. (51)

19. Wenn während dem Paggusan ein Mönch (in der Sonne) sein Gewand trocken oder wärmen will, seine Almosen-Schale, Decke, Besen oder irgendeinen anderen Gebrauchsgegenstand, ist er nicht erlaubt ohne eine oder mehrere Personen zu fragen, die Aufenthaltsorte von Haushaltsvorständen zu besuchen zum Zwecke von Almosensammeln, Nahrung zu essen, usw., die Tempel zu besuchen oder das Haus für eine Erleichterung der Natur, um seine tägliche Lektion lernen, sich hinzulegen mit ausgestreckten Gliedmaßen oder stehen in irgendeiner Haltung zu verlassen. Wenn es jemanden in der Nähe gibt, eine oder mehrere Personen, dann sollte er sagen: "Herr, bitte beachte diese (Robe, usw.), während ich die Aufenthaltsorte von Haushaltsvorständen, usw. besuche, (siehe oben, bis hin zu) Haltung. Wenn diese Person verspricht, es zu tun, dann ist er (der Mönch) erlaubt zu gehen; wenn er es nicht versprechen tut, dann ist er nicht erlaubt zu gehen. (52)

20. Während dem Paggusan Mönche oder Nonnen sind nicht gestattet, ohne ihr richtiges Bett oder Bank zu sein[2]. Dies ist der Grund: Ein Bettler dessen Bett und Bank nicht für den eigenen Gebrauch vorbehalten sind, sind niedrig und wackelig, nicht ausreichend befestigt, ohne einen festen Platz, und nie der Sonne ausgesetzt, und

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[1] Die Regungslosigkeit gilt demgemäss als zweithöchste Bussform. ΑΏ

[2] Der Kommentator übersetzt pîtha, "Stuhl" und phalaka, "Bank", sie sind natürlich nicht im Eigentum der Bettler, sondern nur zeitlich für seine Verwendung reserviert.