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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Erster Teil[1]

Zweite Vorlesung,

genannt
BETTELN für ein LAGER[2].

Erste Lektion/Lehre.

Wenn ein Mönch oder eine Nonne für eine Unterkunft fragen möchten und nachdem sie eingetreten sind in ein Dorf oder unbehelligte Stadt, &c., begreifen, dass diese Unterkunft enthält, Eier, lebende Wesen, &c., sollten sie sie nicht verwenden, für religiöse Haltungen, Nachtrast, oder Studie[3]. (1)

Aber wenn die Unterkunft enthält nur wenige Eier oder nur wenige Lebewesen, &c., so können sie, nachdem sie sie überprüft und gereinigt haben, sie vorsichtig nutzen für religiöse Haltungen, &c. Nun, wenn sie begreifen, dass der Haushaltsvorstand, im eines Nirgrantha zuliebe und zugunsten eines Gefährten-Asketen  (männlich oder weiblich, eine oder viele), eine Unterkunft gibt, die er gekauft oder gestohlen oder genommen hat, die nicht war genommen zu werden, noch gegeben, aber genommen wurde durch Gewalt, indem sie sündhaft gegenüber allen Arten von Lebewesen handelten, sollten sie nicht gebrauchen für religiöse Haltungen, &c., solch eine Unterkunft, die vom Geber selbst bereitgestellt worden ist, &c. (siehe II, I, I, § 13).

Das gleiche gilt, wenn es sind anstatt eines Gefährten-Asketen viele Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme und Bettler. Aber wenn die Unterkunft bereitgestellt

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[1] Kûda

[2] Seggâ

[3] Tahappagâre uvassae nicht thânam vâ seggam vi nisîhiyamketeggâ. Thâna = sthâna is explained kâyotsarga; seggâ = sayyâ, samstâraka; nisîhiyâ = nisîthikâ, svâdhyâya; keteggâ = kintayet. The last word is elsewhere translated dadyât. Das letzte Wort wird an anderer Stelle übersetzt dadyât