SEITE 176 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
und nachdem ich davon für ihr Interesse Besitz genommen habe, werde ich ihn verwenden."
Dies ist die zweite Regel. (9)
Nun folgt die dritte Regel:
Ein Mönch beschliesst: "Ich möchte für den Besitz eines Wohn-Platzes, &c. fragen, im Interesse der anderen Bettler, und nachdem ich davon für ihr Interesse Besitz genommen habe, werde ich ihn nicht verwenden."
Dies ist die dritte Regel. (10)
Nun folgt die vierte Regel:
Ein Mönch beschliesst: "Ich werde nicht für den Besitz eines Wohn-Platzes, &c. fragen, im Interesse der anderen Bettler, aber wenn der Wohn-Platz, &c., ihnen bereits abgetretenen worden ist, werde ich ihn verwenden."
Dies ist die vierte Regel. (11)
Nun folgt die fünfte Regel:
Ein Mönch beschliesst: "Ich werde für den Besitz eines Wohn-Platzes für mein eigenes Interesse fragen, nicht für zwei, drei, vier oder fünf Personen."
Dies ist die fünfte Regel. (12)
Nun folgt die sechste Regel:
Wenn ein Mönch oder eine Nonne, wenn sie einenWohn-Platz belegen, an dem es Ikkada reed, &c. gibt (siehe II, 2, 3, § 18), erhalte diese Sache, dann können sie es verwenden; sonst sollten sie in einer kauernden oder sitzenden Haltung verbleiben.
Dies ist die sechste Regel. (13)
Nun folgt die siebte Regel:
Ein Mönch oder eine Nonne Mai können für einen Wohn-Platz gepflastert mit Ton oder Holz betteln. Wenn sie ihn erhalten, dann können sie ihn verwenden; sonst sollten sie in einer kauernden oder sitzenden Haltung verbleiben.
Dies ist die siebte Regel.
Wer eine der sieben Regeln übernommen hat, sollte nicht sagen, &c. (alles wie in II, 1, 11, § 12). (14)