Jaina Sutras, Teil II (SBE22)
, übersetzt in Enlisch von
Hermann Jacobi, [1884 a.D.], at sacred-texts.com
In Deutsch von ΑΏ [2009 a.D.]
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WENN ein männlicher oder eine weiblicher Bettler, in die Wohnung eines Wohnungsinhabers mit der Absicht, Almosen zu sammeln, eingetreten ist, erkennt er[3] Lebensmittel, Getränke, Köstlichkeiten, und Gewürze berührt von, oder gemischt mit, Lebewesen, Mehltau, Samen oder Sprossen, oder nass mit Wasser oder mit Staub bedeckt - entweder in der Hand oder dem Topf von anderen[4] - sollten sie nicht, selbst wenn sie es erhielten, solche Lebensmittel annehmen, denkend, das es unrein und unannehmbar ist[5]. (1)
Aber wenn sie zufällig solche Lebensmitteln annehmen, unter drückenden Umständen[6], sollten sie an einen einsamen Ort, einen Garten oder eine Mönchsklause gehen - wo es keine
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Eier gibt, noch lebende Wesen, noch Sprossen, noch Tau, noch Wasser, noch Ameisen, noch Mehltau, noch Tropfen (von Wasser), noch Schlamm, noch Spinnweben - und ablehnen (das was davon befallen ist), und reinigen das was vermischt ist (mit Lebewesen, &c.), (erst dann) sollten sie es vorsichtig essen und trinken. Aber mit dem, was sie nicht essen und trinken können, sollten sie sich an einen einsamen Ort begeben, und es dort lassen auf einem Haufen Asche oder Knochen, oder rostigen Dingen oder Spreu oder Kuhmist, oder an irgendeinem solch ähnlichen Ort, welchen sie wiederholt geprüft und gereinigt haben. (2)
Ein Mönch oder ein Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht als Almosen anerkennen, wasimmer sie Kräuter erkennen, bei deren Prüfung, als immer noch ganz, ihre Quelle von Leben beinhalten, nicht geteilt längsweise oder breitweise, und immer noch lebendig, frische Bohnen, lebend und nicht gebrochen; denn solche Nahrung ist unrein und inakzeptabel. (3)
Aber, wenn sie erkennen, dass diese Kräuter nach Prüfung sind nicht mehr ganz, nicht enthalten, ihre Quelle von Leben, geteilt sind längsweise oder breitweise, und nicht mehr lebendig, frische Bohnen, leblos und gebrochen, dann können sie sie akzeptieren, wenn sie sie erhalten; denn sie sind reine und annehmbar. (4)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht als Almosen annehmen, wasimmer verflachte Körner, Körner mit viel Spreu, oder halb- geröstete Ähren von Weizen, &c., oder Mehl aus Weizen, &c., oder Reis oder Mehl aus Reis, sie erkennen, als nur einmal verarbeitet[7]; denn solche Nahrung ist unrein und unannehmbar. (5)
Aber, wenn sie diese Dinge als mehr als einmal bearbeitet, als zweimal, dreimal bearbeitet erkennen, dann können sie sie annehmen, wenn sie sie erhalten; denn sie sind rein und annehmbar. (6)
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Ein Mönch oder eine Nonne wünschend, in die Wohnung eines Haushaltsvorstands für die Sammlung von Almosen einzutreten, sollte sie nicht betreten oder verlassen zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder ein Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel, &c., vermeidet zusammen mit einem, der sie nicht vermeidet. (7)
Ein Mönch oder eine Nonne betretend oder verlassend, die vor-der-Tür Plätze für religiöse Praktiken oder für das Studium[8] sollte nicht so tun zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (8)
Ein Mönch oder eine Nonne wandernd von Dorf zu Dorf sollte nicht so tun zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (9)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht geben, direkt oder indirekt, Lebensmittel, &c., einem Ketzer oder einem Haushälter oder einem; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (10)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., von einem Haushaltsvorstand, den sie kennen aus Respekt für einen Nirgrantha zu geben, im Namen eines Gefährten-Asketen, Lebensmittel, &c., die er gekauft hat oder gestohlen oder genommen, wenn es weder war genommen zu werden noch gegeben, aber wurde genommen durch Gewalt, indem sie sündhaft gegenüber alle Arten von Lebewesen handelten; denn solch-ähnliche Nahrung, &c., bereitet durch einen anderen Mann[9] oder durch den Spender selbst, aus dem Haus gebracht oder nicht aus dem Haus gebracht, dem Spender gehörend oder ihm nicht gehörend, oder genossen oder geschmeckt davon, oder nicht genossen oder geschmeckt davon, ist unrein und unannehmbar.
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In diesem Gebot ersetzt für die "im Namen von einem Gefährten-Asket," (2) im Namen vieler Gefährten-Asketen, (3) im Namen eines weiblichen Gefährten-Asket, (4) im Namen von vielen weiblichen Gefährten-Asketen; so, dass es vier analoge Gebote geben wird. (11)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht annehmen Lebensmittel, &c., von denen sie wissen, dass sie vom Haushaltvorstand um der vielen Sramanas und Brâhmanas willen vorbereitet worden ist, Gäste, Arme, und Bettler, nachdem er sie gezählt hat, handelnd sündhaft gegenüber alle Arten von Lebewesen; für solch Nahrung, unabhängig davon, ob es versucht worden ist oder nicht, ist unrein und unannehmbar. (12)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht annehmen Lebensmittel, &c., beschafft in der beschriebenen Weise in § 11 im Interesse der Personen, erwähnt in § 12, wenn die genannten Lebensmittel, &c., vom Spender selbst vorbereitet worden ist, aus dem Haus gebracht worden ist, nicht dem Geber gehört, davon nicht genossen oder versucht worden ist; denn solche Lebensmittel, &c., ist unrein und unannehmbar; aber wenn die Lebensmittel &c., von einer anderen Person zubereitet worden sind, aus dem Haus gebracht worden sind, dem Spender gehört, davon genossen oder versucht worden ist, kann man sie annehmen; denn es ist rein und annehmbar. (13)
Ein Mönch oder eine Nonne wünschend in den Aufenthaltsort eines Haushaltvorstands einzutreten mit der Absicht, Almosen zu sammeln, sollten nicht um des Essens und Trinkens willen, eintreten oder verlassen solch immer liberale, immer offene Häuser, wo sie immer einen Bissen geben, immer den besten Bissen, immer ein Teil der Mahlzeit, immer fast die Hälfte davon.
Dies sicherlich ist die ganze Pflicht eines Mönchs oder eine Nonne, in denen man sollte, unterwiesen in all seinen Bedeutungen und ausgestattet mit Glück, immer sich selbst ausüben.
So sage ich. (14)
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Zweite Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., im folgenden Fall:, wenn sie auf dem achten oder paushadha Tag, auf den Beginn einer Doppelwoche, von einem Monat, zwei, drei, vier, fünf, oder sechs Monaten, oder an den Tagen der Jahreszeiten, der Verbindung der Jahreszeiten, den Zwischenpausen der Jahreszeiten, viele Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme, Bettler werden unterhalten mit Lebensmitteln, &c ., aus einem oder zwei oder drei oder vier Gefässen, Töpfen, Körben, oder Haufen von Lebensmitteln; solch-ähnliche Lebensmittel, die vom Geber vorbereitet wurden, &c., (alle bis unten zu) nicht versucht davon, ist unrein und unannehmbar. Aber wenn es von einer anderen Person vorbereit ist, & c. (siehe erste Lektion, § 13), kann man es annehmen, denn es ist rein und annehmbar. (1)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour können annehmen, Lebensmittel, &c., von untadeligen, unkritisierten Familien, und zwar Adelsfamilien, Familien die einen Unterschied machen, königliche Familien, Familien gehörend zur Linie der Ikshvâku, der Hari, Kuhherden Familien, Vaisya Familien, Friseur Familien, Tischler Familien, takurs Familien, Weber Familien; denn solche Nahrung, &c., ist rein und annehmbar. (2)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., im folgenden Fall: wenn in Versammlungen, oder bei Angeboten für die Mähnen, oder auf einem Festival von Indra oder Skanda oder Rudra oder Mukunda oder Dämonen oder Yakshas oder der Schlangen, oder auf einem Festival zu Ehren von einem Grab oder einem Schrein, oder einem Baum oder einem Hügel oder einer Höhle oder einem Brunnen, oder einem Tank oder einem Teich oder einem Fluss oder einem See, oder dem Meer, oder einem Bergwerk - wenn auf solch-ähnlichen verschiedenen Festivals viele Sramanas und Brâhmanas,
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Gäste, Arme, Bettler unterhalten sind, mit Lebensmitteln, &c. (alles wie in § 1, bis unten zu) annehmbar. (3)
Doch wenn er wahrnimmt, dass alle haben ihren gebührenden Anteil erhalten haben und ihr Essen genießen, sollte er ansprechen[10] des Hausherrn Frau oder Schwester oder Schwiegertochter oder Kinderschwester oder männlichen oder weiblichen Diener oder Sklave und sagen: "O langlebiger Einer! (oder, O Schwester!) willst du mir etwas zu essen geben?" Nach diesen Worten des Bettlers, der andere kann der andere hervorbringen Essen, &c., und Sie es ihm geben. Diese Lebensmittel, &c., unabhängig davon, ob er für sie bettel oder der andere es gibt, kann er annehmen, denn es ist rein und annehmbar. (4)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne weiß, dass in einer Entfernung von mehr als einer halben yogana eine festliche Unterhaltung[11] vor sich geht, sollten sie nicht entschliessen dorthin zu gehen, um der festliche Unterhaltung willen. (5)
Wenn ein Mönch hört, dass die Unterhaltung in einem Ost-oder West-und Süd-oder Nord-Platz gegeben wird, sollte er beziehungsweise nach Westen oder Osten oder Norden oder Süden gehen, ganz gleichgültig bleibend (über das Fest); woauchimmer es eine festliche Unterhaltung gibt, in einem Dorf oder unbehelligten Stadt, &c. (siehe I, 7, 6, § 4), sollte er nicht um der festlichen Unterhaltung willen dorthin gehen.
Der Kevalin führt als Grund für dieses Gebot an, dass wenn der Mönch isst Lebensmittel, &c., die ihm bei einer solchen Gelegenheit gegeben worden sind, wird er sich die Sünde zuziehen von einem
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der benutzt, was[12] für ihn vorbereitet worden ist, oder vermischt ist mit Lebewesen, oder gekauft worden ist oder gestohlen oder genommen, obwohl es nicht genommen zu werden war, noch gegeben war, sondern genommen wurde durch Gewalt. (6)
Ein Laie[13] könnte, dem Bettler zuliebe, kleine Türen groß machen, oder große klein; Betten [14] hinstellen von einer ebenen Lage in eine schräge, oder von einer schrägen Lage in eine ebene, die Betten plaziert aus der Zugluft oder in die Zugluft; schneiden und scheren das Gras außerhalb oder innerhalb der upâsraya, für ihn eine Couch ausbreiten, (denkend, dass) dieser Bettler ohne Mittel für ein Bett ist. Daher sollte sich ein gut kontrollierter Nirgrantha nicht entschliessen zu irgendeinem Festival zu gehen, dem vorausgegangen (war) oder von einem Fest gefolgt wird.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c. (siehe Ende der Lektion I).
So sage ich. (7)
Dritte Lektion/Lehre.
Wenn er bei einer festlichen Unterhaltung gegessen oder getrunken hat, könnte er erbrechen (was er gegessen hat), oder es nicht gut verdauen, oder ein anderes schlechtes Leiden oder Krankheit könnte ihn befallen. (1)
Der Kevalin sagt, das ist der Grund:
Ein Bettler, verschiedene Spirituosen getrunken habend, zusammen mit dem Hausbesitzer oder seiner Frau, Mönchen oder Nonnen, könnte nicht die (versprochen) Ruhestätte am Ende der Szene der Unterhaltung finden und ausschauend
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dafür, oder am Ruheplatz kann er in gemischte Gesellschaft geraten; in der Abwesenheit von seinem Geist oder in seiner Trunkenheit kann er nach einer Frau oder einem Eunuch begehren; sich dem Bettler nähernd (sagen sie): "O langlebiger Sramana! (Lasst uns treffen) im Garten, oder am Schlaf-Platz, in der Nacht oder in der Dämmerung." Ihn so ködernd bei seiner Sinnlichkeit (sagt sie): "Lasst uns anschicken zu erfreuen die Vergnügungen der Liebe." Er könnte zu ihr gehen, obwohl er weiß, dass es nicht getan werden wollte.
Dies sind die Ursachen der Sünde, sie vermehren sich fortlaufend. Daher sollte ein gut kontrollierter Nirgrantha sich nicht entschliessen zu irgendeinem Festival zu gehen, dem vorausgegangen (war) oder von einem Fest gefolgt wird. (2)
Ein Mönch oder eine Nonne, hört oder wird von einigen Fest erzählt, könnte schnell dorthin eilen, innerlich erfreut: "Es wird eine Unterhaltung sein, sicher genug!" Es ist unmöglich, von anderen Familien Almosen dort hinzugeraten, die annehmbar sind, und ausgegeben in Respekt für das Tuch[15], und das Essen zu essen. Denn dies würde zu Sünde führen, sie sollten es nicht tun[16]. Aber sie sollten dort eintreten, und von anderen Familien ihre Almosen erhalten, sollten ihre Mahlzeit essen. (3)
Ein Mönch oder eine Nonne, wissend, dass in einem Dorf oder einer unbehelligten Stadt, &c. (siehe I, 7, 6, § 4), eine Unterhaltung gegeben sein wird, sollte sich nicht entschliessen zu gehen zu diesem Dorf, &c., der Unterhaltung zuliebe Der Kevalin führt als Grund hierfür an: Wenn ein Mann geht zu
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einer viel frequentierten und vulgären Unterhaltung jemandes Fuß trampelt auf seinen Fuß, jemandes Hand bewegt seine Hand, jemandes Schüssel stösst gegen seine Schüssel, jemandes Kopf kommt in Zusammenprall mit seinem Kopf, jemandes Körper drückt seinen Körper, oder jemand schlägt ihn mit einem Stock oder einem Knochen oder einer Faust oder ein Klumpen, oder besprüht ihn mit kaltem Wasser, oder bedeckt ihn mit Staub, oder er isst unannehmbares Essen, oder er erhält was andern gegeben werden sollte. Daher sollte ein gut kontrollierter Nirgrantha sich nicht entschliessen zu einer viel frequentierten und vulgären Unterhaltung, um daran teilzunehmen. (4)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, solche Lebensmittel, &c., über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von denen ihm (oder ihr) Verstand einige Zweifel oder Bedenken hat für solche Lebensmittel, &c. (5)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne wünscht den Aufenthaltsort eines Haushaltvorstands zu betreten, sie sollten so tun mit der kompletten Ausstattung[17]. (6)
A monk or a nun entering or leaving the out-of-door places for religious practices or study, should do so with the complete outfit. Ein Mönch oder eine Nonne betreten oder verlassen, die "out-of-Haus Plätze für religiöse Praktiken oder studieren, sollten sich mit der kompletten Ausstattung. (7) (7)
Ein Mönch oder eine Nonne wandernd von Dorf zu Dorf sollte so tun mit der kompletten Ausstattung[18]. (8)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht, mit der kompletten Ausstattung, eintreten oder verlassen den Aufenthaltsort eines Haushaltvorstands, um Almosen zu sammeln, oder die vor-der-Tür Plätze für religiöse Übungen und Studium, oder wandern von Dorf zu Dorf mit der Wahrnehmung, dass ein starker und weit verbreiteter Regen niederströmt, oder ein starker und weit verbreiteter Nebel am
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aufkommen ist, oder ein hoher Wind viel Staub aufwirft, oder viele fliegenden Insekten überall verstreut sind und herunterfallen. (9)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., in den Häusern der Kshatriyas, Königen, Boten, und Beziehungen von Königen, weder wenn sie innerhalb noch außerhalb sind, oder sie einladen; für solche Lebensmittel, &c. , ist unrein und unannehmbar. So sage ich. (10)
Vierte Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte sich nicht entschliessen auf ein Festival zu gehen, vorhergegangen oder gefolgt von einer Unterhaltung, um daran teilnehmen, wenn sie wissen, dass dort hauptsächlich serviert sein wird Fleisch oder Fisch oder gebratene Scheiben von Fleisch oder Fisch; noch zu einem Hochzeitsfrühstück im Haus des Ehemanns oder in dem des Brautvaters; noch zu einem Beerdigungsabendessen oder zu einem Familienabendessen wo etwas serviert wird, - wenn auf dem Weg dorthin, gibt es viele Lebewesen, viele Samen, viele Sprossen, viel Tau, viel Wasser, viel Schimmel, viele Tropfen (von Wasser), viel Staub, und viele Spinnweben; oder, wenn dort angekommen sind oder ankommen werden viele Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme, und Bettler, und wenn es eine überfüllte Versammlung sein wird, so dass ein weiser Mann nicht eintreten oder sie verlassen kann, oder dort die heiligen Texte lernen, über sie Fragen zu stellen, sie zu wiederholen, sie zu betrachten, zu Denken über das Wesentliche des Gesetzes. (1)
Ein Mönch oder eine Nonne können zu einer solchen Unterhaltung gehen (wie beschrieben in der vorangegangenen Sara), vorausgesetzt, dass auf ihrem Weg dorthin, gibt es wenige Lebewesen, wenige Samen, &c., dass keine Sramanas und Brâhmanas, &c., angekommen sind oder ankommen werden; dass es nicht eine
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überfüllte Versammlung ist, so dass ein weiser Mann eintreten oder sie verlassen kann, &c.[19] (2)
Ein Mönch oder eine Nonne begehrt in den Aufenthaltsort eines Haushaltsvorstands einzutreten, sollte nicht so tun, wenn sie sehen, dass die Milchkühe gemolken werden, oder die Lebensmittel, &c., gekocht wird, und dass es noch nicht verteilt ist. Dies wahrnehmend, sollten sie für sich schreiten und bleiben, wo keine Menschen vorbeigehen oder sie sehen. But when they conceive that the milch cows are milked, the dinner prepared and distributed, then they may circumspectly enter or leave the householder's abode for the sake of alms. Aber wenn sie begreifen, dass die Milchkühe gemolken sind, das Abendessen zubereitet und verteilt, dann können sie vorsichtig eintreten oder verlassen des Haushaltvorstands Wohnung für das Interesse von Almosen. (3) (3)
Einige der Bettler sagen zu jenen die den gleichen Verhaltensregeln folgen, lebt (an der gleichen Stelle), oder wandert von Dorf zu Dorf: "Dies ist in der Tat ein kleines Dorf, es ist zu bevölkerungsreich, noch ist es groß; verehrte Herren , geht zu den abgelegenen Dörfern Almosen zu betteln[20]."
Einige Bettler können dort Verwandte oder Beziehungen haben, z. B. ein Haushaltvorstand oder seine Frau, oder Töchter, oder Schwiegertöchter, oder Ammen oder männliche und weibliche Sklaven oder Bedienstete. Diese Familien, mit denen er durch Ehe oder Verwandtschaft verbunden ist, beabsichtigt er, zu besuchen vor (der Zeit von Bettelei): "Ich werde dort (denkt er) erhalten Lebensmittel oder Köstlichkeiten oder Milch oder dicke saure Milch oder frische Butter oder Ghee oder Zucker oder Öl oder Honig oder Fleisch oder Alkohol, ein Sesam-Gericht[21], oder Rohzucker, oder eine Mahlzeit gerösteten Weizen[22], oder eine Mahlzeit von Quark mit Zucker und Gewürzen[23]; nachdem er gegessen und getrunken hat, und gereinigt hat und die Almosen-Schale gerieben, ich werde,
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zusammen mit anderen Bettlern, eintreten oder verlassen die Wohnung von einem Haushaltsvorstand um Almosen zu sammeln." Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. (4)
Aber, zur richtigen Zeit, dort eintretend mit den anderen Bettlern, kann er dort in dieser oder anderen Familien Almosen annehmen, die annehmbar sind, und gegeben aus Respekt für sein Tuch, und seine Mahlzeit essen.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c. (siehe Ende der Lektion 1).
So sage ich. (5)
Fünfte Lektion/Lehre.
Wenn ein Mönch oder eine Nonne beim Betreten der Wohnung von einem Haushaltsvorstand sieht, dass der erste Teil der Mahlzeit weggeworfen worden ist[24] oder hinuntergeworfen, oder weggenommen, oder verteilt, oder gegessen, oder weggestellt, oder schon gegessen oder entfernt worden ist; dass bereits andere Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme, und Bettler dorthin in großer Eile gehen; (sie mögen denken), "Hallo! Auch ich sollte dorthin in Eile gehen." So dies würde sündhaft sein, sie sollten nicht so tun. (1)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour auf Mauern und Tore kommt, oder Schrauben oder Löcher, um sie zu reparieren, sollten sie, für den Fall dort sei ein Nebenweg, diese (Hindernisse) vermeiden, und nicht gerade weitergehen.
Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Wandernd dorthin, könnte er stolpern oder hinfallen; wenn er stolpert oder hinfällt, sein Körper könnte sich verunreinigen mit Fäkalien, Urin, phlegmatischem Humor, Schleim, Speichel, Galle, Materie, Sperma oder Blut. Und wenn sein Körper verschmutzt worden ist, sollte er nicht abwischen oder
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reiben oder kratzen oder reinigen[25] oder wärmen oder ihn trocknen auf dem nackten Boden oder nassem Erde [oder staubigen Erde[26]] auf einem Stein oder einem Stück von Ton Leben beinhaltend, oder Holz bewohnt von Würmern, oder irgendetwas enthaltend Eier, lebende Wesen, &c. (hinunter bis zu) Spinnweben; aber er sollte zuerst bitten für etwas Stroh oder Blätter, Holz oder einer Topfscherbe, die frei sein muss von Staub, sich mit ihm an einen einsamen Ort begeben, und auf einem Haufen von Asche oder Knochen, &c. (siehe II, 1, 1, § 2), die er bereits mehrfach geprüft und gereinigt hat, sollte er vorsichtig wischen oder reiben, warm oder trocken (seinen Körper). (2)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour wahrnimmt eine bösartige Kuh kommend gegen sie, oder einen bösartigen Büffel kommend gegen sie, oder einen bösartigen Mann, Pferd, Elefant, Löwe, Tiger, Wolf, Panther, Bär, Hyäne, sarabha , Schakal, Katze, Hund, Wildschwein, Fuchs, Leopard kommend gegen sie, sollten sie für den Fall es einem Nebenweg gibt, vorsichtig sie vermeiden, und nicht gerade weitergehen. (3)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour kommt auf ihrem Weg auf eine Grube, Säule, Dornen, oder unsicheren, sumpfigen oder unebenen Boden oder Schlamm, sollten sie für den Fall, es einen Nebenweg gibt, diese (Hindernisse) vermeiden, und nicht gerade weitergehen.
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour wahrnimmt, dass der Eingang von eines Haushaltvorstands Wohnung durch einen Zweig eines Dornbuschs gesichert ist, sollten sie nicht, ohne zuvor die Erlaubnis des (Eigentümers) erhalten zu haben, und nachdem geprüft habend und gewischt (den Eingang), es passierbar macht oder betreten und verlassen (das
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Haus). Aber sie können vorsichtig so tun, nachdem sie des (Eigentümers) Erlaubnis erhalten haben, und nachdem es geprüft und gefegt wurde. (4)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour weiss, dass ein Sramana oder ein Brâhmana, ein Gast, Armer oder Bettler bereits (das Haus) betreten hat, sollten sie nicht in ihrer Sicht oder gegenüber der Tür stehen[27].
Der Kevalin[28] sagt: Dies ist der Grund: Ein weiterer, bei seinem Anblick, könnte beschaffen und ihm geben Nahrung, &c. Daher ist den Bettlern ausgesprochen worden: Dies ist die Aussage, dies ist der Grund, dies ist die Anordnung, dass er nicht stehen sollte in des anderen Bettlers Sicht oder gegenüber der Tür.
Wenn man dies weiß, sollte er einzeln gehen und bleiben, wo keine Menschen vorbeigehen oder ihn sehen. Ein anderer Mann kann bringen und ihm geben Nahrung, &c., während er bleibt, wo keine Menschen vorbeigehen oder ihn sehen, und zu ihm sagen: "O langlebiger Sramana! diese Nahrung, &c., ist aus Gründen für alle von euch gegeben worden, esst es oder teilt es unter euch." Nachdem er leise das Geschenk angenommen hat, könnte er denken: "Gut, das ist gerade (genug) für mich!" Da dies sündhaft wäre, sollte er nicht so tun.
Wenn man das weiß, sollte er sich den anderen Bettlern zugesellen, und nach Überlegung zu ihnen sagen[29]: "O langlebiger Sramana! diese Nahrung, &c., wurde im Interesse aller von euch gegeben; esst es oder teilt es unter euch." Nach diesen Worten könnte ein anderer ihm antworten: "O langlebiger
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[Absatz geht weiter] Sramana! verteile es du selbst." Teilend die Nahrung, &c., sollte er nicht (auswählen) für sich selbst eine zu grosse Portion, oder das Gemüse, oder die auffälligen Dinge, oder die schmackhaften Sachen, oder die leckeren Sachen, oder die netten Sachen, oder die großen Sachen; aber er sollte es unparteiisch trennen, nicht begierig oder verlangend oder geizig oder begehrliche (auf irgendetwas). Wenn er so macht die Teilung, ein anderer könnte sagen: "O langlebiger Sramana! teile nicht (die Lebensmittel), aber lass Sie uns alle zusammen, essen und trinken." Wenn er so isst, sollte er nicht für sich selbst eine zu große Portion wählen, &c., aber zu essen und trinken im gleichen Masse mit allen, nicht begehrlich seiend, &c.[30] (5)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour wahrnimmt, dass ein Sramana oder Brâhmana, ein Bettler oder Gast bereits ins Haus eingetreten ist, sollten sie sie nicht überholen und zuerst (den Haushaltvorstand) ansprechen. Wenn man dies weiß, sollten sie auseinander gehen und bleiben, wo keine Menschen vorbeigehen oder sie sehen. Aber wenn sie wahrnehmen, dass der andere weggewiesen wurde oder Almosen erhielt, und zurückgekehrt ist, können sie vorsichtig in das Haus eintreten und den Haushälter ansprechen.
Dies sicherlich ist die ganze Pflicht, &c.
So sage ich. (6)
Sechste Lektion/Lehre.
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour wahrnimmt, dass viele hungrigen Tiere sich getroffen haben auf der Suche nach Essen, z.B. jene der Hühner-Art[31] oder jene der Schweine-Art[32], oder, dass Krähen[33]
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sich getroffen haben und zusammenkommen, wenn eine Gabe auf den Boden geworfen, sollten sie, im Fall dort ein Nebenweg ist, sie vermeiden und nicht weiter geradeausgehen. (1)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollten nicht stehen lehnend an den Tür-Rahmen des Haushälters Wohnsitz oder sein Waschbecken oder Spuck-Napf, noch in seiner Sicht, oder gegenüber seinem Bad oder Abort; noch sollten sie betrachten ein Schlupfloch oder einen ausgebesserten Fleck oder einen Riss (des Hauses) oder des Bade-Hauses, weisend in diese Richtung mit einem Arm oder zeigend mit dem Finger, beugend hinauf und hinunter. (2)
Noch sollten sie betteln, zeigend mit einem Finger auf den Haushälter, oder ihn bewegen mit einem Finger, oder ihm drohen mit einem Finger, oder ihn kratzen mit einem Finger oder ihn loben, oder derbe Sprache verwenden. (3)
Wenn er jemanden essen sieht, z.B. den Hausherrn oder seine Frau, &c., so sollte er nach Überlegung sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) gibst du mir etwas von diesen Speisen?" Nach diesen Worten, der andere könnten waschen oder wischen seine Hand oder Topf oder Löffel oder Teller mit kaltem oder heißem Wasser[34]. Er sollte nach Überlegung sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) wasche oder wische nicht deine Hand oder Topf oder Löffel oder Teller! Wenn du mir etwas geben möchtest, gib es so wie es ist!" Nach diesen Worten, der andere könnte ihm einen Teil geben, nachdem gewaschen oder gewischt seine Hand, &c., mit kaltem oder heißem Wasser. Aber er sollte nicht irgendetwas aus einer solchen Hand, &c. annehmen, die vorher so behandelt worden ist; denn sie ist unrein und unannehmbar. (4)
Es ist auch bekannt zu sein, diese Nahrung, &c., ist unrein
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und unannehmbar, was mit einer nassen Hand gegeben wird, auch wenn die Hand nicht absichtlich benässt wird. (5)
Die gleiche Regel gilt auch im Hinblick auf eine feuchten Hand, &c., und einer staubigen Hand, &c., und eine Hand, die mit Lehm verschmutzt, Tau, Auripigment[35], Zinnober, Realgar[36], Kollyrium[37], weiße Kreide, Alaun, Reis-Mehl , Kukkusa[38], gemahlene Drogen. (6)
Es ist auch bekannt zu sein, dass er annehmen könnte solche Lebensmittel, &c., die gegeben wird mit einer verschmutzten Hand, &c., zu einer ähnlich verschmutzten (d.h. mit dem, was man ist zu erhalten), oder zu einer unverschmutzten, mit der ähnlich verschmutzten Hand; für solche Lebensmittel, &c., ist rein und annehmbar. (7)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht akzeptieren abgeflachte Körner, Körner mit viel Spreu, &c. (siehe II, 1, 1, § 5), die ein Laie, dem Bettler zuliebe, gemahlen hat[39], mahlt, oder wird mahlen, hat geworfelt, worfelt, oder wird worfeln[40] auf einem Stein oder ein Stück Ton Leben beinhaltend, &c. (siehe II, 1, 5, § 2, alles bis unten zu) Spinnweben; denn solch große, geröstete Körner, &c., sind unrein und unannehmbar. (8)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen fossiles Salz oder Meersalz, welches ein Haushälter, um des Bettlers willen, gemahlen oder zerstossen, mahlt oder zerstösst, mahlen wird oder zerstossen auf einem Stein oder einem Stück Ton Leben beinhaltend, &c.; denn solch-ähnliches fossiles Salz oder Meersalz ist unrein und unannehmbar. (9)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht
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annehmen Nahrung, &c., welches zubereitet wurde, über dem Feuer; denn solche Nahrung ist unrein und unannehmbar. Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Ein Laie wird den Feuer-Körper töten, durch benässen oder befeuchten, wischen oder reiben, aufwerfen oder hinunterdrehen die Nahrung, &c., um des Bettlers willen. Daher ist ausgesprochen worden, zu den Bettlern: Dies ist die Äusserung, dies ist der Grund, dies ist die Anweisung, dass sie nicht annehmen sollten, Nahrung, &c., welche zubereitet worden ist über dem Feuer, &c.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c.
So sage ich. (10)
Siebte Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Nahrung, &c., die gesetzt worden ist auf einen Pfosten oder Säule oder Balken oder Gerüst oder Dachboden[41] oder Plattform oder Dach oder solch-ähnlicher erhöhter Platz; denn solche Nahrung von oben abgeholt ist unrein und unannehmbar. Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Der Laie könnte holen und errichten einen Stuhl oder eine Bank oder eine Leiter oder eine Handmühle, darauf gelangen, und darauf gelangend fallen oder hinunterstürzen. So könnte er verletzten seinen Fuß oder Arm oder Brust oder Bauch oder Kopf oder irgendeinen anderen Teil seines Körpers; oder er könnte erschlagen, oder erschrecken oder quetschen oder zerschmettern oder zerdrücken oder quälen oder wehtun oder verrenken alle Arten
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von Lebewesen. Daher sollte er nicht annehmen, solch-ähnliche Nahrung, &c., geholt von oben. (1)
Ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Nahrung, &c., die ein Laie, dem Bettler zuliebe, genommen hat aus einem Speicher oder Gewölbe durch sich selbst verdrehend nach oben und unten und horizontal; denkend, dass solch-ähnliche Nahrung vom Untergrund gebracht wird[42]. (2)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Nahrung, &c., die in Töpferware aufbewahrt wird. Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Der Laie könnte, um des Bettlers willen, brechen das irdene Gefäss enthaltend Nahrung, &c., und dabei die Erd-Körper verletzen; in der gleichen Art könnte er verletzen die Feuer-Körper, die Wind-Körper, Pflanzen und Tiere; indem er sie erneut (in Töpferware) stellt, begeht er die pakkhâkamma Sünde. Daher ist es zum Bettler gesagt worden, &c., dass er nicht annimmt, Nahrung, &c., die in Steingut hineingegeben ist. (3)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Nahrung, &c., gestellt auf den Erd-Körper, den Wind-Körper, den Feuer-Körper, denn solche Nahrung ist unrein und unannehmbar. Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Ein Laie könnte, dem Bettler zuliebe, rühren oder aufhellen das Feuer, und nehmend die Nahrung, &c., davon hinunter, könnte es dem Bettler geben. Daher ist es gesagt worden, &c., dass er keine solchen Lebensmitteln annehmen sollte. (4)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour sieht, dass ein Laie könnte, um des Bettlers willen,
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kühlen zu warme Speisen, &c., durch blasen oder fächeln mit einem Worfel-Korb oder Fächer oder einem Palmblatt oder einem Zweig oder einem Teil von einem Zweig oder eines Vogel Schwanz oder eines Pfauenschwanzes oder einem Tuch oder einer Ecke von einem Tuch oder der Hand oder dem Mund, sie sollten, nach Überlegung, sagen (zum Haushälter oder seiner Frau): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) blase nicht oder fächle die heissen Speisen, &c., mit einem Worfel-Korb, &c.; aber wenn du es mir geben möchtest, gebe es, wie es ist." Nach diesen Worten, die anderen könnten es geben nachdem sie es geblasen oder gefächelt haben mit einem Worfel-Korb, &c.; solch-ähnliche Nahrung, sollten sie nicht annehmen, denn sie ist unrein und unannehmbar. (5)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Nahrung, &c., die auf pflanzlichen oder tierischen Sachen[43] platziert ist; denn solche Nahrung ist unrein und unannehmbar. (6)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen Wasser, welches verwendet wurde für die Bewässerung Mehl oder Sesam oder Reis, oder irgendein anderes solch-ähnliches Wasser, welches kürzlich für waschen verwendet wurde, welches nicht einen neuen Geschmack erwarb, noch veränderte seinen Geschmack oder die Natur, noch gesiebt worden ist; denn solch-ähnliches Wasser ist unrein und unannehmbar. Aber wenn es schon vor langer Zeit zum Waschen verwendet worden ist, einen neuen Geschmack erworben hat, seinen Geschmack oder Natur geändert hat, und gesiebt worden ist, kann es angenommen werden, denn es ist rein und annehmbar. (7)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour Wasser findet verwendet zum waschen von Sesam, Spreu oder Gerste, oder Regenwasser[44] oder saure Grütze oder reines Wasser, sollten sie, nach Überlegung, sagen (dem Hausherr oder seiner Frau): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) wirst du mir
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etwas von diesem Wasser geben?" Dann der andere mag ihm antworten: "O langlebiger Sramana! nimm es dir selbst, durch es ziehen in oder gießen in deine Schüssel!" Solch-ähnliches Wasser, unabhängig davon ob genommen von ihm selbst oder gegeben von den anderen, kann er annehmen. (8)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen solches Wasser was genommen worden ist aus dem nackten Boden, &c. (siehe II, 1, 5, § 2, alles bis unten zu) Spinnweben, oder Wasser, welches der Laier holt, in einem nassen oder feuchten oder schmutzigen Gefäss, es mischend mit kaltem Wasser.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c.
So sage ich. (9)
Achte Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Saft von Mangos, verdickter Saft von Mangos, Saft von Holz-Äpfeln, Zitronen, Trauben, wilden Datteln, Granatäpfeln, Kakao-Nüsse, Bambus, Brustbeeren, Kirschpflaumen, Tamarinden, oder irgendeinen solch-ähnliche Alkohol enthaltende Teilchen von der Schale oder Haut oder Samen, welch Alkohol der Laie , dem Bettler zuliebe, gepresst, gesiebt, oder gefiltert durch einen Korb[45], Stoff, oder einer Kuh's Schwanz; denn solcher Alkohol ist unrein und unannehmbar. (1)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour riecht, in Häusern von Reisenden oder Gartenhäuser oder Häusern von Haushältern oder maths, den Duft von Speisen oder Getränken oder süße Düfte, sollten sie sie nicht riechen, gleichgültig gegen Geruch bleibend, und nicht begierig oder verlangend oder gierig oder begehrliche auf den angenehmen Geruch. (2)
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Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen rohe Sachen, welche noch nicht durch Instrumente verändert wurden [46], wie Knollen Wurzeln, wachsend in Wasser oder trockenem Boden, Senfstengel; denn sie sind unrein und unannehmbar. Das gleiche gilt in Bezug auf langen Pfeffer, gemahlener langer Pfeffer, gewöhnlicher Pfeffer, gemahlener gewöhnlicher Pfeffer, Ingwer oder gemahlener Ingwer. (3)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, solch rohe Früchte, die noch nicht durch Instrumente verändert wurden, wie jene von Mango, Amrâtaka, Ghigghîrâ[47], Surabhi[48], Sallakî[49]; denn sie, &c. (4)
Das gleiche gilt in Bezug auf rohe Sprösslinge, &c., wie jene von Asvattha, Nyagrodha, Pilamkhu[50], Nîyûra[51], Sallakî. (5)
Das gleiche gilt in Bezug auf die rohen Beeren, welche, &c., wie jene von Kapittha[52], Granatapfel oder Pippala. (6)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen rohe, gepuderte Früchte, welche nicht gut gemahlen sind und noch immer kleine Samen enthalten, wie jene von Umbara, Pilamkhu, Nyagrodha, und Asvattha; denn &c. (7)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen unreifen Wildreis[53], Abschaum, Honig, Spirituosen, Ghee, oder Ablagerungen von Alkohol, wenn diese Dinge alt sind oder, wenn Lebewesen hervorgebracht haben oder wachsen oder sie gedeihen in
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ihnen oder nicht herausgenommen sind, oder in ihnen getötet oder zerstört. (8)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen irgendeine solche-ähnliche rohe Pflanzen[54] wie Ikshumeru, Aṅkakarelu, Kaseru, Samghâtika, Pûtiâlu. (9)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen irgendein solch-ähnliches (Gemüse), wie Nymphaea oder Stengel von Nymphaea oder die Zwiebel von Nelumbium oder den oberen Teil oder den Staubfaden der Lotus oder irgendeinen Teil dieser Pflanze. (10)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen solch-ähnliche rohe Stoffe wie Samen oder Sprossen, wachsend auf der Spitze oder der Wurzel oder dem Stamm oder den Knoten (einer Pflanze), desgleichen den Brei oder Blüten der Kochbanane, Kakao-Nuss, wilden Dattel, Palmyra Palmen. (11)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen irgendeinen solch-ähnliche rohe unveränderte Stoffe wie Zuckerrohr, das voll ist von Löchern, oder welkend oder abblätternd oder zerfressen von Wölfen; oder die Spitzen von Schilfrohr oder den Brei von Kochbananen. (12)
Das gleiche gilt in Bezug auf Knoblauch oder seiner Blätter oder Stängel oder Zwiebel oder Hülle. (13) Desgleichen im Hinblick auf gekochte Früchte von Atthiya[55], Tinduka[56], Vilva[57], Srîparnî[58]. (14)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen solch rohe, unveränderte Stoffe wie Mais, Klumpen von Mais, Kuchen von Mais, Sesam, gemahlene Sesam, oder Kuchen von Sesam.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (15)
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Neunte Lektion/Lehre.
Im Osten oder Westen oder Süden oder Norden, gibt es einige sinngetreue Haushaltvorstände, &c., (alle bis unten zu) Bedienstete, die so sprechen werden: "Es ist nicht gerecht, dass diese berühmten, frommen, tugendhaften, beredten, zurückhaltenden, kontrollierten, keuschen Asketen, die aufgehört haben mit sinnlichem Geschlechtsverkehr, sollten essen oder trinken Nahrung, &c., welches ist âdhâkarmika[59]; lasst uns geben an die Asketen alle Lebensmittel, &c., das bereit ist für unsere Verwendung, und lasst uns, danach, Essen zubereiten für unsere eigene Verwendung." Nachdem solche Gespräche gehört habend, der Bettler sollte nicht annehmen solch-ähnliche Nahrung, &c., denn es ist unrein und unannehmbar. (1)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour oder in ihrer Residenz oder auf einer Pilgerreise von Dorf zu Dorf, die wissen, dass in einem Dorf oder unbehelligten Stadt, &c., wohnt eines Bettlers nähere oder entferntere Bekannte - nämlich ein Haushaltsvorstand oder seine Frau, &c. - sollten nicht eintreten oder verlassen solche Häuser im Interesse von Lebensmitteln oder Getränken. Der Kevalin sagt: Dies ist der Grund: Ihn sehend, könnte der andere, um seinetwillen, beschaffen oder zubereiten Essen, &c. Daher ist es gesagt worden zu den Bettlern, &c., dass er nicht eintreten oder verlassen sollte solche Häuser im Interesse von Lebensmitteln oder Getränken.
Wenn man das weiß, sollte er einzeln gehen und bleiben, wo keine Menschen durchgehen oder ihn sehen. Zu gegebener Zeit kann er in andere Häuser eintreten, und wenn er um Almosen gebettelt hat, die annehmbar sind und herausgegeben aus Achtung von
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seinem Tuch, kann er sein Abendessen essen. Wenn der andere hat, auf des Bettlers rechtzeitigen Eintritt, beschafft oder zubereitet Speisen, &c., welches âdhâkarmika ist, könnte er es leise prüfen, und denken: "Warum sollte ich mich enthalten von was gebracht worden ist." Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. Aber nach Überlegung sollte er sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!), da es nicht verabredet ist, dass ich essen oder trinken sollte Essen, &c., welches âdhâkarmika ist, tu nicht beschaffen oder vorbereiten." Wenn nach diesen Worten, der andere bringt und gibt ihm âdhâkarmika Lebensmittel, welche er zubereitet hat, sollte er nicht annehmen solch-ähnliche Nahrung, &c., denn es ist unrein und unannehmbar. (2)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour sieht, dass Fleisch oder Fisch gebraten worden ist, oder Öl-Kuchen, eines Gastes zuliebe, zubereitet worden sind, sollten sie sich nicht schnell nähern, den Haushaltvorstand ansprechen; gleicherweise wenn die Nahrung wegen einer kranken Person zubereitet wurde. (3)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour könnte, von der erhaltenen Menge von Lebensmitteln, nur die süss duftenden Teile essen und die schlechte riechenden abzulehnen. Da dies sündhaft sein würde, sollten sie nicht so tun; aber sie sollten alles konsumieren, unabhängig davon, ob es süß riechend sei oder schlecht riechend, und nichts ablehnen. (4)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour könnte von der erhaltenen Menge von Getränk, nur den gut aromatisierten Teil trinken, und den scharfen Teil ablehnen. Da dies sündhaft sein würde, sollten sie nicht so tun; aber sie sollten alles konsumieren, unabhängig davon, ob es gut aromatisiert sei oder scharf und nichts ablehnen. (5)
Ein Mönch oder eine Nonne, die eine mehr als ausreichende Menge von Lebensmitteln erhalten haben, könnten ablehnen (den überflüssigen Teil), ohne dass sie überlegt oder rückgesprochen haben
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Gefährten-Asketen, die in der Nachbarschaft leben, welche die gleichen Verhaltensregeln befolgen, angenehm sind und nicht gemieden zu sein, da dies sündhaft sein würde, sollten sie nicht so tun. Wenn man das weiß, sollten sie dorthin gehen und nach Überlegung sagen: "O langlebige Sramanas! diese Lebensmittel, &c., ist zu viel für mich, esst es oder trinkt es! Nach diesen Worten, könnte der andere sagen: "O langlebiger Sramana! wir werden essen oder trinken so viel von diesem Essen oder Getränk wie wir benötigen; oder, wir benötigen das Ganze, wir essen und trinken das Ganze." (6)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht akzeptieren, Lebensmittel, &c., die im Interesse von anderen vor die Tür gelegt worden ist, wenn der Haushaltvorstand ihm nicht gestattet hat so zu tun, oder er es ihm gibt; denn solche Nahrung, &c. Aber im Gegenteil, kann er es annehmen.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
Thus I say. So sage ich. (7)
Zehnte Lektion/Lehre.
Ein einziger Bettler, der für viele Almosen gesammelt hat, könnte, ohne Rücksprache mit seinen Gefährten-Asketen, ihnen geben zu jenen er neigt; da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. Nehmend die Lebensmittel, sollte er dorthin gehen (wo seine Lehrer &c. ist) und so sprechen: "O langlebiger Sramana! Es gibt nähere oder entferntere (spirituelle) Bekannte von mir: ein Lehrer, ein Unter-Lehrer, ein religiöser Führer, ein Sthavira, ein Leiter einer Gana, eine Ganadhara, einen Gründer einer Gana; wahrlich, ich sollte es ihnen geben." Der andere mag ihm antworten: "Nun gut, tatsächlich, O Langlebiger! gib solch eine Portion!" So viel wie der andere fordert, so viel sollte er geben; wenn der andere das Ganze fordert, sollte er das Ganze geben. (1)
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Ein einziger Bettler, wenn er annehmbare Lebensmittel gesammelt hat, könnte es mit geschmacklosen Lebensmittel bedecken, denkend: "Der Lehrer oder Unter-Lehrer-, &c., sehend, was ich erhalten habe, könnte es selbst nehmen; tatsächlich, ich werde nicht irgendetwas für irgendjemanden geben! " Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun.
Wenn man das weiß, sollte er dorthin gehen (wo die anderen Bettler sind), sollte das Gefäss in seine ausgestreckten Hand legen, es zeigen (mit den Worten): Ach, das! Ach, das!" und nichts verbergen. (2)
A single mendicant, having received some food, might eat what is good, and bring what is discoloured and tasteless; as this would be sinful, he should not do so. Eine einzige Bettelorden, nachdem sie etwas zu essen, kann essen, was gut ist, und bringen, was ist verfärbt und geschmacklos, so wäre dies sündigen, sollte er nicht tun. (3)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen irgendeinen Teil des Zuckerrohrs[60], unabhängig davon, ob klein oder groß, Erbsen-Schoten, Samen-Hülsen, von welchen Gegenständen nur ein kleiner Teil gegessen werden kann, und der größte Teil abgelehnt werden muss; denn solche Dinge sind unrein und unannehmbar. (4)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Fleisch oder Fisch viele Knochen enthaltend, so dass nur ein Teil davon gegessen werden kann und der größte Teil abgelehnt werden muss; denn solch Fleisch oder Fisch, &c., ist unrein und unannehmbar. (5)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour können eingeladen werden zu Fleisch oder Fisch viele Knochen enthaltend, (durch den Haushaltsvorstand, der ihn so anredet): "O langlebiger Sramana! wirst du Fleisch mit vielen Knochen annehmen?" Wenn er eine solche Mitteilung hört, sollte er
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nach Überlegung, sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!), ist es mir nicht begegnet für mich anzunehmen Fleisch mit vielen Knochen; wenn du willst, mir einen Teil geben von welcher Größe auch immer, gib es mir; aber nicht die Knochen!" Wenn nach diesen Worten, der anderen (d.h. der Hausbesitzer) sollte Fleisch mit vielen Knochen holen, sie in eine Schale geben und damit zurückkehren, (der Bettler) sollte nicht annehmen solch eine Schale, sei es aus der Hand des anderen oder einem Gefäss[61]; denn es ist unrein und unannehmbar. Aber wenn er es versehentlich angenommen hat, sollte er nicht sagen: "Nein, weg, nimm es!" Wenn man das weiß, sollte er auseinander gehen, und in einen Garten oder eine upâsraya, wo es gibt nur wenige Eier, &c., (alles hinunter zu) Spinnweben, das Fleisch oder Fisch essen, und die Knochen nehmend, sollte er sich an eine abgelegene Stelle begeben und sie lassen auf einem Haufen Asche, &c. (siehe II, 1, 1, § 2). (6)
Wenn ein Haushaltsvorstand fossiles Salz oder Meersalz holen sollte, es in eine Schüssel geben und mit ihm zurückkehren, ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour sollte es nicht annehmen, aus des anderen Hand oder Gefäss, denn, &c.
Aber wenn er es versehentlich angenommen hat, sollte er damit zum Hausbesitzer zurückgehen, wenn er noch nicht zu weit weg ist, und sagen, nach Überlegung[62]: "Gabst du mir dies mit deiner vollen Kenntnis oder ohne sie?" Er könnte antworten: " Ich gab es ohne mein volles Wissen; aber tatsächlich, O Langlebiger! Ich gib es dir jetzt; verbrauch es oder teile es (mit anderen)!"
Dann dadurch erlaubt worden, und nachdem er es vom Haushaltsvorstand erhalten hat, sollte er es vorsichtig essen oder trinken, und was er nicht essen oder trinken kann, sollte er
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mit seinen Gefährten-Asketen in der Nachbarschaft teilen, die die gleichen Verhaltensregeln befolgen, angenehm sind, und nicht gemieden zu werden sind; aber wenn es keine Gefährten-Asketen gibt, sollte das Gleiche getan werden, wie im Fall, dass einer zu viel Nahrung erhalten hat.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (7)
Elfte Lektion/Lehre.
Einige Bettler sagen zu (anderen), die die gleichen Verhaltensregeln befolgt, oder am selben Platz leben, oder von Dorf zu Dorf wandern, wenn sie annehmbare Lebensmittel erhalten haben und ein anderer Bettler krank wird[63]: "Nimm es! gib es ihm! wenn der kranke Bettler es nicht essen will, so mögest es du essen." Aber er (der angeordnet hat die Nahrung zu bringen) denkend, "Ich werde es selbst essen", bedeckt es und zeigt es (sprechend): Dies ist der Klumpen von Speise, es ist derb im Geschmack[64], es ist scharf, es ist bitter, es ist herb, er ist sauer, es ist süß, es ist sicherlich nichts darin geeignet für einen Kranken." Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. Aber er sollte ihm zeigen welche Teile nicht geeignet für eine kranke Person sind (sprechend): "Dieses Teilchen ist scharf, dieses bitter, dieses herb, dieses sauer, dieses süß." (1)
Some mendicants say unto (others) who follow the same rules of conduct, or live in the same place, or wander from village to village, if they have received agreeable food and another mendicant falls sick: 'Take it! Einige Bettler sagen zu (anderen), die die gleichen Verhaltensregeln befolgt, oder am selben Platz leben, oder von Dorf zu Dorf wandern, wenn sie annehmbare Lebensmittel erhalten haben und ein anderer Bettler krank wird: " Nimm es! gib es ihm! wenn der Bettler es nicht essen will, bringt es zu uns!" "Wenn mich nichts hindert, werde ich
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es bringen. " (Dann könnte er handeln wie angegeben in § 1, welches sündhaft sein würde.) (2)
Für die Vermeidung von diesen Gelegenheiten zur Sünde gibt es sieben Regeln um für Lebensmittel zu betteln und genauso viele um für Getränke zu betteln, die von den Bettlern zu wissen sind.
Nun, dies ist die erste Regel um für Lebensmittel zu betteln. Weder Hand noch Gefäss sind nass[65]: mit solch einer Hand oder Gefäss kann er als rein annehmen, Lebensmittel, &c., für die er selbst bettelt, oder welche die anderen ihm geben. Das ist die erste Regel um für Lebensmittel zu betteln. (3)
Nun folgt die zweite Regel um für Lebensmittel zu betteln. Die Hand und das Gefäss sind nass. Der Rest so wie in der vorhergehenden Regel. Das ist die zweite Regel um für Lebensmittel zu betteln. (4)
Nun folgt die dritte Regel um für Lebensmittel zu betteln. Im Osten, &c., gibt es mehrere sinngetreue Haushaltsvorstände, &c., (alles bis unten zu) Diener: sie haben (Nahrungsmittel) gelegt in einigen der verschiedenen Gefässe, wie eine Pfanne, einen Topf, einen Worfelkorb, einen Korb, ein kostbares Gefäß. Nun (der Bettler) sollte wieder wissen: ist die Hand nicht naß und das Gefäss nass, oder die Hand nass und das Gefäss nicht naß? Wenn er Almosen sammelt mit einer Almosen-Schale oder mit seiner Hand[66], sollte er sagen, nach Überlegung: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) mit deiner nicht-nassen Hand, oder mit deinem nassen Gefäss, lege (Almosen) in diese meine Schale, oder Hand, und gib es mir!" Solch-ähnliche Nahrung, für die er selbst bettelt, oder die der andere ihm gibt, kann er annehmen, denn es ist rein und annehmbar. Das ist die dritte Regel um für Lebensmittel zu betteln. (5)
Nun folgt die vierte Regel um für Lebensmittel zu betteln. Ein
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Mönch oder eine Nonne kann annehmen verflachte Körner, &c., (vgl. II, 1, 1, § 5), für die sie selbst bitten oder die anderen ihnen geben, wenn es solch etwas ist wie zu verlangen, wenig Reinigungsmittel oder herausnehmen (von Spreu); denn es ist rein, &c. Das ist die vierte Regel um für Lebensmittel zu betteln. (6)
Nun folgt die fünfte Regel um für Lebensmittel zu betteln. Ein Mönch oder eine Nonne können Nahrung annehmen, die angeboten wird auf einer Platte oder einer Kupfer-Tasse oder irgendeinem Gefäss, wenn die Feuchtigkeit auf den Händen des Gebers fast getrocknet ist; denn, &c. Das ist der fünfte Regel um für Lebensmittel zu betteln. (7)
Nun folgt die sechste Regel um für Lebensmittel zu betteln. Ein Mönch oder eine Nonne können Lebensmittel annehmen, die aufgenommen worden sind vom Boden, die entweder aufgenommen für das eigene Interesse oder angenommen für jemand anderem zuliebe, ob es in ein Gefäss gelegt sei oder in die Hand; denn, &c. Das ist die sechste Regel um für Lebensmittel zu betteln. (8)
Jetzt folgt die siebte Regel um für Lebensmittel zu betteln. Ein Mönch oder eine Nonne können Lebensmittel annehmen, von denen nur ein Teil verwendet werden kann, und das nicht gewollt ist durch Zweibeiner, Vierbeiner, Sramanas, Brâhmanas, Gäste, Arme und Bettler, ob sie für sich selbst betteln, oder der Haushaltvorstand es ihnen gibt. Das ist die siebte Regel um für Lebensmittel zu betteln. (9)
Dies sind die sieben Regeln um für Lebensmittel zu betteln; jetzt folgen die sieben Regeln um für Getränk zu betteln. Sie sind jedoch die gleichen wie jene über Nahrung, nur die vierte gibt dieses Gebot: Ein Mönch oder eine Nonne kann wie Wasser trinken annehmen, was verwendet worden ist für das Giessen von Mehl oder Sesam, &c. (II, 1, 7, § 7), wenn es solches ist was wenig Reinigung verlangt und (unreine) Gegenstände herausgenommen; denn, &c. (10)
Einer der eine der sieben Regeln um für essen oder zu trinken zu betteln angenommen hat sollte nicht sagen: "Diese spirituellen Personen haben eine falsche Regel gewählt, ich allein
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habe richtig gewählt. " (Aber er sollte sagen): "Diese spirituellen Personen, die diese Regeln befolgen, und ich, der diese Regel befolgt, wir alle üben selbst aus, gemäss dem Gebot der Gina, und wir respektieren einander entsprechend."
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c.
So sage ich. (11)
Ende der ersten Vorlesung, genannt BETTELN für Nahrung.
nächste SEITE Zweite Vorlesung, genannt BETTELN für ein LAGER
[1] Kûda
[2] Pindaishanâ
[3] Dies ist der typische Beginn der meisten Gebote oder Sûtras in diesem kûdâ: se bhikkhû vâ bhikkhunî vâ gâhâvaikulam pimdavâyapadiyâe anupavitthe samâne se ggam puna gâneggâ. In der Folge habe ich diese eher lange Einleitung verkürzt
[4] Von den anderen ist der Hausherr oder die Geber (dâtri) gemeint.
[5] Dies ist die typische Schlussfolgerung aller Verbote: aphâsuyam anesaniggam ti mannamâne lâbhe samte no padiggâheggâ. In der Übersetzung ist durchgehend der Plural verwendet, um die Notwendigkeit zu vermeiden, immer "er oder sie" zu wiederholen
[6] wie z. B. allgemeines wollen von einer anderen Gelegenheit, geeignete Lebensmittel bei Hunger und Krankheit zu erhalten
[7] zerstossen oder gekocht oder gebraten, & c., denn nach nur einem Arbeitsgang können immer noch Samen des Lebens übrigbleiben
[8] Dies sind die vikârabhûmi und vihârabhûmi
[9] Purisamtarakada. Ich habe dieses Wort Leistungen nach der Auslegung der Kommentatoren berücksichtigt; aber in einer ähnlichen Passage, 8, 3, § § 2 und 3, verstehen sie, dass das Wort „angeeignet von einer anderen Person“ bedeutet
[10] Puvvâm eva âloeggâ, sollte er zuerst für ihn oder sie schauen (und dann sagen)
[11] Samkhadi, irgendwo erklärt odanapâka, Kochen von Reis; im Kommentar wird folgende Etymologie gegeben: samkhandyante virâdhyante prânino yatra sâ samkhadi. Aber der Guzerati Kommentator erklärt es: gihâm ghanâ gan nimitti âhâra kelvivâ bhanâ
[12] Dies steht für âhâkammiya und uddesiya, reine und unreine Nahrung für einen Bettler vorbereitet
[13] Asamgae, der unkontrollierte Eine; es bezeichnet einen Laien oder einen Haushaltungsvorstand
[14] Seggâ = sayyâ, Bett, aber der Akademiker erklärt sie durch vasati, Wohnung, Unterkunft
[15] Esiyam vesiyam. Letzteres Wort ist erklärt durch ragoharanâdiveshâl labdham, was man erhielt der eigenen Kleidung willen, die Besen, &c.
[16] Mâitthânam samphâse, no evam kareggâ, d.h. mâtristhânam samspriset, na evam kuryât: mâtristhâna ist irgendow erklärt karmopadânasthâna.
[17] Siehe I, 7, 4, Anmerkung
[18] Diese Sûtras sind vollkommen analog § § 7, 8 von der ersten Lektion.
[19] Dieses Gebot findet Anwendung, nach dem Kommentator, nur für kranke Mönche, oder solche wie die nicht anderswo hingehen können
[20] Die gerade angekommenen Mönche sollten tun, wie sie gebeten werden
[21] Samkuli
[22] Pûya
[23] Sikharinî
[24] Zu Ehren der Götter
[25] Dies steht für uvvalegga vâ uvvatteggâ vâ (udvaled vâ udvarted vâ), für welche Worte, bezeichnend etwas ziemlich undeutliche Arten von Reiben, ich kenne keine adäquaten englischen Wörter
[26] Die Wörter in Klammern sind die Übersetzung von varia lectio
[27] Dies könnte auch übersetzt werden: in einem Haus gegenüber
[28] Die folgende Passage ist nicht in den Kommentaren erklärt, und fehlt in den ältesten MS., aber mitgeliefert auf der Randbemerkung. Es kann deshalb gefolgert werden, dass die gesamte Passage, den größten Teil welcher typisch ist, eine spätere Ergänzung ist.
[29] Âloeggâ. Der Akademiker erklärt sie hier durch darsayet, er sollte zeigen die Nahrung, &c. Professor Oldenberg hat dieses Wort mit dem Pâli âroketi identifiziert
[30] Der Akademiker sagt, dass die Art und Weise zu beschaffen Lebensmittel, &c., wie in diesem Absatz beschrieben, sollte nur angewendet werden, unter drückenden Umständen. [Diese Regel ist immer gültig, umso leichter anzuwenden, wenn kein Hunger vorhanden ist ΑΏ]
[31] Menschen in einer Hack-Ordnung oder Hierarchie [ΑΏ]
[32] Menschen die alles essen, es jeder mit jedem treiben [ΑΏ]
[33] Menschen, die sich auch auf hingeworfenen Abfall stürzen [ΑΏ]
[34] Sîodagavigada, usinodagavigada. Vigada, Sanskrit vikata, is explained apkâya. Es ist deshalb kaltes oder warmes Wasser, das betrachtet werden muss als Leben enthaltend
[35] auch Orpiment (engl.) As4S6 goldgelbe Farbe [ΑΏ]
[36] Rubinschwefel As4S4 Farben rot bis orangegelb [ΑΏ]
[37] Augensalbe [ΑΏ]
[38] rotes Pulver von Reishülsen [ΑΏ]
[39] Das Thema asamgae, der Unkontrollierte, d.h. Laie, steht in der Einzahl, aber das Verb im Plural. Die gleiche Unregelmäßigkeit erfolgt im nächsten Absatz. Der Kommentator begründet es einfach, indem er sagt: ekavakanâdhikâre pi khândasatvât tadvyatyayena bahuvakanam drashtavyam, pûrvatra vâ gâtâv ekavakanam.
[40] worfeln, veraltet für Getreide reinigen [ΑΏ]
[41] Mâla. Das Wort ist nicht erklärt in der Tîkâ und Dîpikâ; die Guzerati Übersetzung sagt, dass das Wort ist lokapratîta, gemeinhin verstanden. Es ist wahrscheinlich die Marâthî mâl oder mâlâ; das erstere Wort bezeichnet ein Söller, ausgelegt mit Bambus, das zweite, der Raum gestaltet durch belegen mit leichten Stöcken der Kreuz-Balken eines Hauses, ein Dachgeschoss, eine Aufrichtung oder Stand in einem Maisfeld, Gerüste (eines Gebäudes). Marâthî und Englisch Wörterbuch, sv
[42] Das Original hat bho mâlohadam ti nakkâ. Bho mâlohada wird erklärt adhomâlâhritam. Mâlohada, welches ich übersetze "geholt, von oben," ist der Fachausdruck für die Dinge, beeinflusst von der dosha in Frage.
[43] Vanassaikâyapatitthiya und tasakâyapatitthiya
[44] Âyâma, âkâmlam avasyânam
[45] Khavva, Sanskrit khabdaka (sic). Das Hindi hat khavdâ, Korb.
[46] d.h. wenn sie noch keinem Arbeitsgang unterzogen wurden, die das Leben aus ihnen herausnimmt
[47] Name von einem Strauch
[48] Erklärt durch satagru
[49] Boswellia Thurifera
[50] Erklärt durch pipparî
[51] Cedrela Toona
[52] Der Holz-Apfelbaum, Feronia Elephantum
[53] Âmadâga, erklärt im Kommentar âmapannam, unreif oder halbreif, aranikatandulîyakâdi
[54] Von diesen Pflanzen nur Kaseru, eine Art Gras, und Samghâtika Trapa Bispinosa sind spezialisiert in unseren Wörterbüchern
[55] Ein bestimmter Baum
[56] Diospyros Glutinosa
[57] Aegle Marmelos
[58] Pistia Stratiotes
[59] Für die Bedeutung dieses häufig verwendeten Begriffs, siehe 5. Fußnote auf Seite 81 und 1. Fussnote auf Seite 94
[60] Sie sind ausführlich im Original: amtarukkhuyam, ein Stück zwischen zwei Knoten; ukkhugamdiyam, ein Stück mit einem Knoten; ukkhukoyagam (?),ukkhumeragam, Spitze eines Stiels; ukkhusâlagam, langes Blatt; ukkhudâlagam, Fragment eines Blattes
[61] Parahatthamsi vâ parapâyamsi vâ. Dies ist ein typischer Satz, und scheint ziemlich fehl am Platz
[62] Âloeggâ, er sollte darlegen, wäre vielleicht besser
[63] Dies ist die Art und Weise, wie der Kommentator den Satz deutet. Es gibt einige Verwirrung im Text, der nicht leicht entfernt werden kann.
[64] Loe, Sanskrit rûksha?
[65] Samsattha; es würde vielleicht richtiger sein dieses Wort zu übersetzen, verschmutzt mit der Nahrung in Frage
[66] Dies sind die padiggahadhârî and the pânipadiggahiya, buchstäblich, einer der seine Hand anstatt einer Almosen-Schale verwendet