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besteht in der Festlegung der Grenzen, jenseits derer in den verschiedenen Richtungen man nicht reisen noch Geschäfte machen sollte. Ein Mann, der dieses Gelübde hält kann natürlich nicht irgendeinen Schaden an Wesen über die Grenzen tun, innerhalb derer er einzuhalten verpflichtet ist. Das ist so durch die feindliche Sekte verzerrt, um die Regel in der Diskussion offen zu Tadel legen. Wir können nicht von einer Sekte erwarten, eine faire und ehrliche Darstellung der Grundsätze ihrer Gegner zu geben; es ist nur natürlich, daß sie sie in eine solche Form bringen sollten, um die Einwände, die erhoben werden, gegen sie umso besser anwendbar zu machen. Die Gainas waren in dieser Hinsicht nicht einen Deut besser als die Bauddhas, und sie haben über sie in der gleichen Weise entgegnet; Zeugnis ihrer Entstellung der buddhistischen Vorstellung, dass eine Tat nur durch die sündige Absicht des Täters eine Sünde wird, in einer Stelle im vorliegenden Band, S. 414 , v. 26 ff., wo der Klang-Grundsatz der Buddhisten lächerlich gemacht wird, indem er auf einem fiktiven und fast absurden Fall Anwendung findet.

Die Stelle in der Aguttara Nikâya, die wir gerade besprochen haben, geht weiter wie folgt: "Am Upôsatha Tag ermahnen sie einen Sâvaka so:"Nun gut, Herr, legen sie alle Ihre Kleidung ab und erklären: Ich gehöre niemandem, und niemand gehört zu mir." Nunmehr kennen ihn seine Eltern ihr Sohn zu sein, und er kennt sie seine Eltern zu sein. Sein Sohn oder seine Frau kennen ihn als ihren Vater oder Ehemann, und er kennt sie sein Sohn oder seine Frau zu sein. Seine Sklaven und Diener kennen ihn als ihren Herrn, und er kennt sie seine Sklaven und Diener zu sein. Aus diesem Grund machen ihn (die Niganthas) Lügenrede benutzen zu der Zeit, als er die oben genannten Erklärungen macht. Aus dieser Darstellung beschuldige ich ihn der Lügenrede. Nach Ablauf dieser Nacht genießt er Freuden (mit Hilfe von Dingen), die nicht frei gegeben wurden. Aus diesem Grund beschuldige ich ihn mit der Annahme von dem, was nicht frei gegeben ist."

Gemäss dieser Erklärung wurden die Pflichten eines Nigantha Laien, während der Upôsatha Tage, gleichgestellt zu jenen eines Mönchs; es war nur an gewöhnlichen Tagen, dass der Unterschied zwischen Laie und Mönch realisiert wurde. Diese Beschreibung, jedoch stimmt nicht vollständig überein mit den Pôsaha Regeln der Gainas. Bhandarkar gibt die folgende Definition von Pôsaha

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