SEITE 302 Jainismus gesamte Vorlesung Titel Inhalt vorige Seite Kalpa Sûtra
Almosen in der hohlen Hand sammelt, ist nicht erlaubt, Almosen zu sammeln, wenn Regen, selbst in Form eines feinen Sprühens, niederfällt. (30)
13. Während dem Paggusan einem Mönch, der eine Almosen-Schale verwendet, ist es nicht erlaubt die Wohnstätten von Haushaltsvorständen zum Zwecke von Almosensammeln zu besuchen, wenn es stark regnet, aber es ist erlaubt, dies zu tun, wenn es nur wenig regnet; aber sie müssen dann eine Unter- und Oberbekleidung tragen. (31)
Während dem Paggusan, ein Mönch, der die Wohnung eines Haushaltsvorstands betreten hat, während es einzelne Regenschauer gibt, ist erlaubt (wenn der Regen für einen Moment aufhört), unter einem Hain zu stehen, oder in seiner Wohnung, oder in der Versammlungshalle des Dorfes[1], oder am Fuß eines Baumes. (32)
Wenn vor seiner Ankunft ein Reisgericht gekocht worden ist, und danach ein Hülsenfruchtgericht begonnen wurde gekocht zu werden, darf er vom Reisgericht annehmen, aber nicht vom Hülsenfruchtgericht. (33)
Aber wenn vor seiner Ankunft ein Hülsenfruchtgericht gekocht worden ist, und danach ein Reisgericht begonnen wurde gekocht zu werden, darf er vom Hülsenfruchtgericht annehmen, aber nicht vom Reisgericht. (34)
Wenn beide Gerichte begonnen wurden, um vor seiner Ankunft gekocht werden, darf er beide zu akzeptieren. Wenn vor seiner Ankunft beide Gerichte begonnen wurden gekocht zu werden, ist ihm gestattet, beide anzunehmen. Er ist berechtigt von dem anzunehmen, was vor seiner Ankunft zubereitet war; er ist nicht berechtigt, von dem anzunehmen, was nach seiner Ankunft zubereitet wurde. (35)
Während dem Paggusan usw. (siehe § 32, bis hin zu) Baum; ist er nicht berechtigt, dort seine Zeit mit dem Essen zu verbringen, das er vorher gesammelt hatte. Aber er sollte zuerst essen und trinken sein reines (Essen und Trinken), dann seine Almosen-Schale reiben und reinigen,
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