SEITE 126 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra125.htm
wer ist nicht ein Dieb, der Dieb zu sein. Daher ist es gesprochen worden zu den Bettlern, &c., (4)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht verwenden, für religiöse Haltungen, &c., Wetterdächer von Gras oder Stroh, welche enthalten Eier, lebende Wesen, &c. Aber sie können das so tun, wenn sie enthalten wenige Eier, wenige Lebewesen, &c. (5)
Ein Bettler sollte nicht bleiben in Haltmache-Plätzen, Gartenhäusern, Familienhäusern, Klöstern, wo viele Gefährten-Asketen häufig ankommend sind.
1. Wenn spirituelle Personen fortfahren zu leben an denjenigen Plätzen nach dortigem Aufenthalt von einem Monat[1] in der heissen oder kalten Jahreszeit oder für die Regenzeit (sollte er sagen): "O Langlebiger! Du sündigst durch Überschreiten der festgelegten Zeit." (6)
2. Wenn die spirituelle Person wiederholt lebt in Haltmache-Plätzen, &c., nach dortigem Aufenthalt für die richtige Zeit, ohne zwei oder drei Zwischenmonate woanders zu verbringen, (sollte er sagen): "O Langlebiger! Du sündigst, durch Wiederholen deines Zufluchtorts an der gleichen Stelle." (7)
3. Hier, im Osten, Westen, Norden oder Süden, gibt es wahrlich, einige gläubige Haushaltsvorstände, Haushaltvorstands Ehefrauen, &c., die sich nicht gut mit den Regeln des klösterlichen Lebens (in Bezug auf die Eignung von Unterkunfts-Plätzen) bekannt gemacht sind, doch sie glauben, wahrnehmen, sind überzeugt von, (dem Verdienst), Bettlern Unterkunft zu geben. Sie geben (entsprechend) Unterkunfts-Plätze im Interesse der vielen Sramanas und Brâhmanas, Gästen, Armen und Bettlern, in Werkstätten, Kapellen, Kirchen, Versammlungshallen, Brunnen, Häuser oder Kleinhandelsgeschäften oder für Wagen-Unterhalt oder Wagen-Bau, Brennereien, Häuser worin Darbha-Gras,
[1] Oder irgendeiner festen Laufzeit, welche der Bettler geschworen hat nicht zu überschreiten an einem Ort bleibend