SEITE 127                                                                              Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

Rinde, Bäume, Holz oder Kohle verarbeitet wird, Häuser an Begräbnis-Plätzen, Räume für den Ruhestand nahe des Opferplatzes[1], leere Häuser, Hügel-Häuser, Höhlen, Stein-Häuser oder Paläste. Er sollte sagen, zu jenen spirituellen Personen, die in solch-ähnlichen Plätzen leben wie Werkstätten, &c., zusammen mit anderen Gästen: "O Langlebiger! Du sündigst durch leben an einem Ort, regelmässig besucht von anderen Sektierern." (8)

4. Hier, im Osten, &c. Sie geben entsprechend, &c. (alles wie in § 8 bis unten zu) Paläste. Wenn die Bettler dorthin kommen, während die anderen religiösen Menschen nicht dorthin kommen, sündigen sie durch leben an einem Platz nicht regelmässig besucht von anderen Bettlern. (9)

5. Im Osten, Westen, Norden oder Süden gibt es Gläubige Haushaltsvorstände, ein Haushaltvorstand oder seine Frau, &c., die so sprechen werden: "Es ist nicht treffend, dass diese berühmten, frommen, tugendhaften, beredten, kontrollierten, keuschen Asketen, die aufgehört haben mit Geschlechtsverkehr, sollten wohnen in einer Unterkunft, die âdhâkarmika[2]ist: Lasst uns den Bettlern die Unterkünfte geben, die für unsere Verwendung bereit sind, nämlich Werkstätten, &c., und lasst uns danach, für unsere eigenen Zwecke Unterkünfte vorbereiten, nämlich Werkstätten, &c. Hörend und die wahrnehmend solches Erzählen, wenn die spirituellen Personen regelmässig besuchen solch-ähnliche Unterkünfte, nämlich Werkstätten, &c., und in ihnen leben, die von anderen Personen abgetreten sind (sollten sie gewarnt sein): "O Langlebiger! diese (Unterkunft ist angesteckt durch die Sünde genannt) vargakriyâ." (10)

6. Hier, im Osten, &c. (siehe § 8 alles bis unten zu) geben sie Unterkunft-Plätze im Interesse der vielen Sramanas und Brâhmanas, Gästen, Armen, und Bettler, nachdem sie sie gut gezählt haben, in Werkstätten, &c.

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[1] Sântigriha

[2] Siehe Fußnote 5 auf Seite 81