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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Erster Teil[1]

Fünfte Vorlesung,

genannt
BETTELN um KLEIDUNG[2].

Erste Lektion/Lehre.

 

Wenn ein Mönch oder eine Nonne, die Kleider erhalten wollen, können betteln für Kleidung gemacht aus Wolle, Seide, Hanf, Palm-Blättern, Baumwolle oder Arkatûla oder solch-ähnliche Kleidungen.  Wenn er ein jugendlicher, junger, starker, gesunder, wohl gebauter Mönch ist, so kann er ein Kleid tragen, nicht zwei; wenn eine Nonne, sollte sie vier Kleidungen besitzen,  eine zwei Ellen breit, zwei drei Ellen breit, eine vier Ellen breit[3]. Wenn man nicht solche Stoffstücke erhält, sollte man danach eines mit den anderen zusammennähen. (1)

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht beschliessen weiter zu gehen als eine halbe yogana, um Kleidung zu erhalten. Was die Annahme von Kleidung betrifft, jene Vorschriften, die in der (erste Lehre aus der ersten Vorlesung, genannt) Betteln für Nahrung[4], anbelangend eines Gefährten-Asketen, sollte hier wiederholt werden; auch anbelangend vieler Gefährten-Asketen, eines weiblichen Gefährten-Asketen, vieler weiblichen Gefährten-Asketen, vieler Sramanas und Brâhmanas; auch über (Kleidung), bereitgestellt von einer anderen Person[5]. (2)

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht akzeptieren, Kleidung, die der Laie, um des Bettlers willen gekauft hat,

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[1] Kûda

[2] Vatthesanâ

[3] Die erste zu tragen im Kloster, die zweite und die dritte für ausserhalb, die vierte für Versammlungen

[4] Siehe II, 1, 1, § 11

[5] Siehe II, 1, 1, § 13