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Wenn ein Mönch oder eine Nonne, die Kleider erhalten wollen, können betteln für Kleidung gemacht aus Wolle, Seide, Hanf, Palm-Blättern, Baumwolle oder Arkatûla oder solch-ähnliche Kleidungen. Wenn er ein jugendlicher, junger, starker, gesunder, wohl gebauter Mönch ist, so kann er ein Kleid tragen, nicht zwei; wenn eine Nonne, sollte sie vier Kleidungen besitzen, eine zwei Ellen breit, zwei drei Ellen breit, eine vier Ellen breit[3]. Wenn man nicht solche Stoffstücke erhält, sollte man danach eines mit den anderen zusammennähen. (1)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht beschliessen weiter zu gehen als eine halbe yogana, um Kleidung zu erhalten. Was die Annahme von Kleidung betrifft, jene Vorschriften, die in der (erste Lehre aus der ersten Vorlesung, genannt) Betteln für Nahrung[4], anbelangend eines Gefährten-Asketen, sollte hier wiederholt werden; auch anbelangend vieler Gefährten-Asketen, eines weiblichen Gefährten-Asketen, vieler weiblichen Gefährten-Asketen, vieler Sramanas und Brâhmanas; auch über (Kleidung), bereitgestellt von einer anderen Person[5]. (2)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht akzeptieren, Kleidung, die der Laie, um des Bettlers willen gekauft hat,
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gewaschen, gefärbt, gebürstet, gerieben, gereinigt, parfümiert, wenn diese Kleidungsstücke durch den Geber selbst bereitgestellt werden. Aber wenn sie von einer anderen Person bereitgestellt werden, können sie sie annehmen; denn sie sind rein und annehmbar. (3)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht irgendeine sehr teure Kleidung der folgenden Beschreibung annehmen: Kleidung aus Fell, feine, schöne; Kleider aus Ziegenhaaren gemacht, von blauer Baumwolle, von gewöhnlicher Baumwolle, von Bengalischer Baumwolle, von Patta, von Malaya Fasern, von Fasern aus Rinde, von Musselin[6], von Seide; (Kleidung genannt nach Provinz) Desaraga, Amila, Gaggala, Phâliya, Kâyaha; Decken oder Mäntel. (4)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten keine der folgenden Stoffe von Fellen und anderen Materialien annehmen: Stoffe aus Udra, Pesafell[7], bestickt mit Pesafell, gemacht von dem Fell von schwarzem oder blauem oder gelbem Hirsch, goldenen Stoff, Stoff glitzernd wie Gold, unterwoben mit Gold, gesetzt mit Gold, bestickt mit Gold, Stoff gemacht aus des Tigers Fell, hoch verzierte Stoffe, Stoffe bedeckt mit Ornamenten. (5)
For the avoidance of these occasions to sin there are four rules for begging clothes to be known by the mendicants. Für die Vermeidung von diesen Gelegenheiten zur Sünde gibt es vier Regeln um für Kleidung zu betteln, von den Bettlern gewusst zu werden.
Nun, dies ist die erste Regel:
A monk or a nun may beg for clothes specifying (their quality), viz. Ein Mönch oder eine Nonne mögen für Kleidung betteln angebend (die Eigenschaft), nämlich Wolle, Seide, Hanf-, Palm-Blätter, Baumwolle, Arkatûla. If they beg for them, or the householder gives them, they may accept them; for they are pure and acceptable. Wenn sie dafür betteln, oder der Haushaltsvorstand gibt sie; können sie sie annehmen; denn sie sind rein und annehmbar.
Dies ist die erste Regel. (6)
Nun folgt die zweite Regel:
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Ein Mönch oder eine Nonne kann für die Kleidung fragen, die sie gut geprüft haben, vom Haushaltsvorstand oder seiner Frau, &c. Nach Überlegung, sollten sie sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) Bitte gib mir eine dieser Kleidungun!" Wenn sie darum betteln, oder der Haushaltsvorstand gibt sie, können sie sie annehmen; denn sie sind rein und annehmbar.
Dies ist die zweite Regel. (7)
Nun folgt die dritte Regel:
Ein Mönch oder eine Nonne können für ein Unter- oder Ober-Kleidungsstück betteln. Wenn sie für es betteln, &c. (siehe § 7).
Dies ist die dritte Regel. (8)
Nun folgt die vierte Regel:
Ein Mönch oder eine Nonne können für eine abgelegte Robe betteln, die kein anderer Sramana oder Brâhmana, Gast, Armer oder Bettler will. Wenn sie betteln, &c. (siehe § 7).
Dies ist die vierte Regel.
A monk or a nun who have adopted one of these four rules should not say, &c. Ein Mönch oder eine Nonne, die eine dieser vier Regeln übernommen haben, sollten nicht sagen, &c. (alles wie in II, 1, 11, § 12, bis unten zu) Wir achten einander entsprechend. (9)
Ein Haushaltsvorstand kann vielleicht zu einem Bettler sagen, der in der vorgeschriebenen Weise bettelt: "O langlebiger Sramana! Kehre zurück nach einem Monat, zehn Nächten, fünf Nächten, morgen, morgen Nacht, dann werden wir dir einige Kleider geben." Hörend und wahrnehmend solch reden, sollte er, nach Überlegung, sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!), es ist nicht für mich treffend, solch ein Versprechen anzunehmen. Wenn du willst, gib mir (etwas), gib es mir jetzt!"
Nach diesen Worten mag der Haushaltsvorstand antworten: "O langlebiger Sramana! folge mir! dann werden wir dir einige Kleider geben." Der Bettler sollte die gleiche Antwort wie oben geben.
Nach seinen Worten der Haushaltsvorstand mag sagen (zu einem
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von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Robe! wir werden sie dem Sramana geben, und danach bereite eine für unsere eigene Verwendung, tötend alle Arten von Lebewesen."
Hören und wahrnehmend solch reden, sollte er solche Kleidung nicht annehmen, denn sie sind unrein und unannehmbar. (10)
Der Haushaltsvorstand[8] kann (zu einem seiner Leute) sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Robe, wische oder reiben sie mit Parfüm, &c. (siehe II, 2, 1, § 8), und wir werden sie an den Sramana geben."
Hörend und wahrnehmend solch reden, sollte der Bettler, nach Überprüfung sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) wische oder reibe es nicht mit Parfüm, &c. Wenn du es mir geben möchtest, gib es, so wie es ist! "
Nach diesen Worten, kann der Haushaltsvorstand dennoch die Kleider anbieten nachdem sie gewischt oder gerieben, &c., aber Bettler sollte sie nicht annehmen, denn sie sind unrein und unannehmbar. (11)
Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem anderen von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!), bring diese Robe, reinige oder wasche sie mit kaltem oder heißem Wasser!"
Der Bettler sollte die gleiche Antwort wie oben (in § 11) zurückgeben und nicht solche Kleidung annehmen. (12)
Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem anderen von seinen
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Leuten): "O Llanglebiger! (oder, O Schwester!) bringe dieses Kleid, leere es von den Zwiebeln, &c. (siehe II, 2, 1, § 5), wir werden es dem Sramana geben." Hörend und wahrnehmend solche reden, sollte der Bettler, nach Überlegung: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) leere nicht dieses Kleid von den Zwiebeln, &c., es ist nicht treffend für mich solche Kleider anzunehmen." Nach diesen Worten, der Haushaltsvorstand könnte dennoch wegnehmen die Zwiebeln, &c., und ihm das Kleid anbieten; aber er sollte es nicht annehmen; denn es ist unrein und unannehmbar. (13)
Wenn ein Haushaltsvorstand eine Robe bringt und sie dem Bettler gibt, sollte er, nach Überlegung, sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) Ich werde in deiner Anwesenheit, das Innere der Robe genau untersuchen."
Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Es könnte in der Robe versteckt sein ein Ohrring oder Gürtel oder Gold und Silber, &c. (siehe II, 2, 1, § 11), oder lebende Wesen oder Korn oder Gras. Daher ist es zu den Bettlern gesprochen worden, &c., dass er genau die Innenseite der Robe inspizieren sollte. (14)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte Kleidung nicht annehmen, die voll sind von Eiern oder Lebewesen, &c., denn sie sind unrein, &c. Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht Kleidung annehmen, die frei sind von Eiern oder Lebewesen, &c., aber die weder passen sind, noch starke noch dauerhaft noch getragen zu werden[9] - die obwohl angenehm nicht geeignet sind (für einen Bettler); denn sie sind unrein und unannehmbar. (15)
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Ein Mönch oder eine Nonne kann Kleider annehmen, die geeignet sind, stark, dauerhaft, getragen zu werden, angenehm und passend für einen Bettler; denn sie sind rein und annehmbar. (16)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht seine Kleider waschen, reiben oder sie wischen mit gemahlenen Drogen, &c., denn sie sind nicht neu.
Ein Mönch oder eine Nonne sollten ihre Kleider nicht reinigen oder waschen in reichlich Wasser, denn sie sind nicht neu. (17)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht ihre Kleider unter den Vorgängen unterziehen (verboten in § 17), weil sie einen schlechten Geruch haben. (18)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten nicht so tun auf dem nackten Boden oder feuchten Erde oder Fels oder einem Stück Ton Leben enthaltend, &c. (siehe II, 1, 5, § 2). (19)[10].
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollte sie nicht zu diesem Zweck hängen auf einen Pfosten von einem Haus, auf das obere Bauholz eines Tür-Rahmens, auf einem Mörser, auf einer Badewanne, oder auf irgendeinem solche-ähnlichen über-Boden-Platz, welcher nicht gut befestigt oder gesetzt ist, aber wackelig und beweglich (20)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten sie zu diesem Zweck nicht legen auf eine(n) Deich, Wand, Fels, Stein, oder solche-ähnlichen über-Boden-Platz, &c. (21)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten es nicht tun auf einer Säule, einer erhobenen Plattform, einem Gerüst, einem zweiten Stockwerk, einem flachen Dach, oder solch-ähnlichem über-Boden-Platz , &c. (22)
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Wenn man das weiß, sollte er sich an eine abgelegenen Ort begeben, und vorsichtig seine Kleider lüften oder trocknen, dort auf einen Haufen Asche oder Knochen, &c. (siehe II, 1, 1, § 1), welchen er wiederholt kontrolliert und gereinigt hat.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (23)
Zweite Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder eine Nonne sollte für annehmbare Kleider betteln, und sie in diesem Zustand tragen, in dem sie sie erhalten; sie sollten sie weder waschen oder färben, noch sollten sie gewaschene oder gefärbte Kleidung tragen, noch (sollten sie) (ihre Kleider) verbergen, wenn sie durch andere Dörfer gehen, achtlos über Kleidung werden. Dies ist die gesamte Pflicht für einen Bettler, der Kleidung trägt[11].
Ein Mönch oder eine Nonne, wenn sie im Interesse von Almosen, in den Aufenthaltsort eines Haushaltsvorstands eintreten wollen, sollten es so ausgestattet mit allen ihren Kleidern tun; in der gleichen Weise sollten sie gehen zu den aus-der-Tür Platz für religiöse Übungen oder Studium, oder sollten wandern von Dorf zu Dorf.
Nun sollten sie dies wissen: Ein Mönch oder eine Nonne gekleidet in alle ihre Kleider sollten nicht eintreten oder verlassen, um Almosen willen, den Aufenthaltsort von einem Haushaltsvorstand, &c. &c., auf die Wahrnehmung, dass ein starker und weit verbreiteter Regen hinuntergießt, &c. (siehe II, 1, 3, § 9). (1)
Wenn ein einzelner Bettler für eine kurze Zeit eine Robe[12] (von einem anderen Bettler) leiht und zurückkehrt nach dem auswärtigen Aufenthalt von ein, zwei, drei, vier oder fünf Tagen,
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er (der Besitzer), sollte weder eine solche Robe für sich selbst nehmen, noch sollte er sie auf jemand anderem geben, noch sollte er es auf Versprechen (für ein anderes Gewand nach ein paar Tagen) geben, noch sollte er die Robe für eine andere austauschen. Er sollte nicht zu einem anderen Bettler gehen und sagen: "O langlebiger Sramana! willst du dieses Kleid tragen oder verwenden?" Er (der Eigentümer der Robe) sollte nicht die nach wie vor starke Robe zerreissen, und sie wegwerfen; aber sie ihm geben (dem er sie geliehen hatte) in seinem getragenen Zustand; er sollte sie nicht selbst nützen. (2)
Die gleiche Regel gilt auch, wenn viele Bettler für eine kurze Zeit Kleidung borgen, und zurück nach auswärtigem Aufenthalt für ein, &c., Tage. All should be put in the plural. Alles muss in den Plural gestellt werden. (3)
"Gut, ich werde mal ein Gewand borgen und zurückkehren nach auswärtigem Aufenthalt für ein, zwei, drei, vier oder fünf Tagen; vielleicht wird es so zu meinem eigenen." Da dies sündhaft sein würde, sollte er nicht so tun. (4)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht farbige Kleider farblos machen, oder farblose Kleidung farbig; noch sollten sie sie jemand anderem geben, denkend dass sie andere Kleider erhalten werden; noch sollten sie sie jemand anderem auf versprechen (für andere Kleidung) geben; noch sollten sie sie für andere Kleidung austauschen; noch sollten sie zu jemand anderem gehen und sagen: willst du diese Kleider tragen oder verwenden?" Sie sollten die nach wie vor starken Kleider nicht zerreissen und sie wegwerfen, dass ein anderer Bettler denken könnte, dass es schlechte sind. (5)
Wenn er auf seinem Weg Diebe sieht, sollte er nicht aus Angst vor ihnen und um seine Kleider zu retten, die Straße verlassen oder in eine andere Straße gehen, &c. (siehe II, 3, 3, § 13), aber ungestört, seine Gedanken nicht auf äussere Dinge gerichtet,
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sollte er sich sammeln für Nachdenken; dann kann er vorsichtig wandern von Dorf zu Dorf. (6)
Wenn die Straße von einem Mönch oder eine Nonne auf der Pilgerfahrt durch einen Wald liegt, in dem, wie sie wissen, Banden von vielen Dieben streunen, die ihre Kleider begehren, sollten sie nicht aus Angst vor ihnen, und um ihre Kleider zu retten, die Straße verlassen oder in eine andere Straße gehen, &c. (alles wie in § 6). (7)
Wenn diese Diebe sagen: "O langlebiger Sramana! bring uns dein Gewand, gib es, liefere es ab!" sollte er es nicht geben oder abliefern. Er sollte in solchen Fällen handeln (wie beschrieben in II, 3, 3, § § 15 und 16).
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (8)
Ende der fünften Vorlesung, genannt BETTELN um KLEIDUNG.
nächste SEITE Zweites Buch, sechste Vorlesung, genannt BETTELN um eine SCHALE
[1] Kûda
[2] Vatthesanâ
[3] Die erste zu tragen im Kloster, die zweite und die dritte für ausserhalb, die vierte für Versammlungen
[4] Siehe II, 1, 1, § 11
[5] Siehe II, 1, 1, § 13
[6] Musselin ist Stoff von handgewobener Seide; wenn man den Stoff siebenmal faltet und noch hindurchsieht ist die Qualität in Ordnung [ΑΏ]
[7] Nach dem Kommentar sind udra und pesa Tiere in Sindh.
[8] Hier und im folgenden Absatz ergänzt das Original nettâ, das = nîtvâ sein kann, bringend (die Kleidung), aber die folgenden Worte scheinen gegen diese Darstellung zu sprechen. Denn des Haushaltsvorstands Anordnung, die Kleidungen zu holen (âhara) würde überflüssig sein, wenn er sie bereits geholt (nettâ) hat. Es sei denn, âhara hat hier eine andere Bedeutung als die gewöhnlich, vielleicht "nimm es", nettâ kann nicht übersetzt werden "sie gebracht habend."
[9] Wenn sie enthalten Flecken von Senf oder Añgana, &c. Der Kommentator zitiert zwei slokas, die, wie ich sie verstehen, weisen auf die verschiedenen Teile der unterschiedlichen Bedeutungen der Kleidung wie omina. Sie laufen so: Kattâri deviyâ bhâgâ do ya bhâgâ ya mânusâ asurâna ya do bhâgâ magghe vatthassa rakkhaso || devesu uttamo lobho mânusesu ya magghimo | asuresu ya galannam maranam gâna rakkhase ||
[10] Wenn das Kleidungsstück auf den Boden fällt, würde es in Kontakt kommen mit Staub, &c., dann würde es lebende Wesen enthalten und nicht mehr rein sein.
[11] Siehe I, 7, 4, § 1
[12] Padihâriyam, was übersetzt ist prâtihâruka. Es gibt verschiedene Lesarten wie parihâriya, pâdihâriya, aber die Bedeutung des Wortes bleibt nach wie vor unsicher, und meine Übersetzung ist nur Vermutung