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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Erster Teil[1]

Sechste Vorlesung,

genannt
BETTELN um eine SCHALE[2].

Erste Lektion/Lehre.

Ein Mönch oder Nonne, die eine Schüssel erhalten wollen, können betteln für eine gemacht aus Flaschenkürbis oder Holz oder Ton, oder solche-ähnliche Schalen. Wenn er ein jugendlicher, junger, &c. (siehe II, 5, 1, § 1) Mönch ist, er kann mit sich eine Schüssel tragen, nicht zwei[3].

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht beschliessen weiter als eine halbe Yogana zu gehen, um eine Schüssel zu erhalten.

Was die Annahme einer Schüssel betrifft, jene vier Gebote, die in (der ersten Lektion/Lehre der ersten Vorlesung, genannt)[4] Betteln für Nahrung, hinsichtlich eines Gefährten-Asketen, &c. gegeben worden sind, sollten hier wiederholt werden, das fünfte ist, das hinsichtlich vieler Sramanas und Brâhmanas.

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht eine Schüssel annehmen, die der Laie um des Bettlers willen gekauft hat, &c. (siehe die Vorlesung genannt Betteln um Kleidung[5]). (1)

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht irgendeine sehr teure Schale von der folgenden Beschreibung annehmen: Schalen aus Eisen, Zinn, Blei, Silber, Gold, Messing, eine Mischung aus

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Gold, Silber, und Kupfer, Perlen, Glas, Perlmutt, Horn, Elfenbein, Tuch, Stein oder Leder; denn solche sehr teuren Schalen sind unrein und unannehmbar. (2)

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht Schalen annehmen, die eine Gruppe von der gleichen wertvollen Materialien einzeln bezeichnet in § 2 enthalten; denn &c. (3)

Für die Vermeidung von diesen Gelegenheiten zur Sünde gibt es vier Regeln um eine Schüssel zu betteln,  welche von den Bettlern zu wissen sind.

Nun dies ist die erste Regel:

Ein Mönch oder eine Nonne können für eine Schüssel betteln seine Eigenschaft einzeln angebend, nämlich Flaschenkürbis oder Holz oder Ton. Wenn sie für solch eine Schüssel betteln, oder der Haushaltsvorstand gibt sie, so können sie sie annehmen, denn sie ist rein und annehmbar.

Dies ist die erste Regel. (4)

Nun folgt die zweite Regel:

Ein Mönch oder eine Nonne können für eine Schüssel, die sie gut geprüft haben, vom Haushaltsvorstand oder seiner Frau erfragen, &c. Nach Überlegung, sollten sie sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) Bitte gib mir eine von diesen Schalen, nämlich eine gemacht  aus Flaschenkürbissen oder Holz oder Ton." Wenn sie für diese eine Schüssel betteln, oder der Haushaltsvorstand gibt sie, sie können sie annehmen; denn &c.

Dies ist die zweite Regel. (5)

Nun folgt die dritte Regel:

Ein Mönch oder eine Nonne können für eine Schüssel, die durch den ehemaligen Eigentümer oder von vielen Menschen verwendet worden ist, betteln. Wenn sie für sie betteln, &c. (siehe § 5).

Dies ist die dritte Regel. (6)

Nun folgt die vierte Regel:

Ein Mönch oder eine Nonne können für eine aufgegebene Schüssel betteln, die kein anderer Sramana oder Brâhmana, Gast, Armer, oder Bettler will. Wenn sie für sie betteln, &c. (siehe § 5).  

Dies ist die vierte Regel.

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Ein Mönch oder eine Nonne, die eine dieser vier Regeln übernommen haben, sollten nicht sagen, &c. (siehe II, 1, tr, § 12, bis unten zu) Wir achten einander entsprechend. (7)

Ein Haushaltsvorstand kann vielleicht zu einem Bettler, der in der vorgeschriebenen Weise bettelt, sagen: "O langlebiger Sramana! kehre nach einem Monat zurück," &c. (alles wie in der Vorlesung genannt Betteln um Kleidung[6]).  (8)

Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Schale, reiben sie mit Öl, Ghee, frischer Butter oder Knochenmark, wir werden sie geben," &c. (siehe II, 5, 1, § 11) oder wasche, wische oder reibe sie mit Parfüm," &c.; oder "wasche sie mit kaltem oder heißem Wasser;" oder "leere sie von Zwiebeln," &c. (siehe II, 5, 1, § § 11 und 12). (9)

Die Haushaltsvorstand kann sagen (zum Bettler): "O langlebiger Sramana! bleibe eine Weile, bis sie unsere Speisen gekocht oder zubereitet haben, &c., dann werden wir sie dir geben, O Langlebiger! deine Almosen-Schale gefüllt mit Essen oder Getränk; es ist nicht gut, nicht treffend, dass ein Bettler eine leere Almosen-Schüssel erhalten sollte." Nach Überlegung, der Bettler sollte antworten: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) Es ist in der Tat nicht treffend für mich zu essen oder zu trinken Speise &c. welches âdhâkarmika ist; koche oder bereite es nicht vor; wenn du mir etwas geben möchtest, gebe es mir, wie es ist." Nach diesen Worten könnte der Haushaltsvorstand ihm die gefüllte Almosen-Schale anbieten mit Speise oder Trank, welches gekocht oder vorbereitet worden war: Er sollte nicht annehmen solch eine Almosen-Schale, denn sie ist unrein und unannehmbar. (10)

Vielleicht wird der Haushaltsvorstand dem Bettler ein Almosen-Schüssel bringen und geben; der Bettler sollte dann, nach Überprüfung, sagen: "O Langlebiger! (oder O

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Schwester!) Ich werde in deiner Anwesenheit das Innere der Schüssel genau untersuchen."

Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: In der Almosen-Schüssel könnten lebende Wesen oder Korn oder Gras sein. Daher ist es zu den Bettlern gesprochen worden, &c., dass er genau das Innere der Almosen-Schale untersuchen sollte. (11)

All das ist gesagt worden in der Vorlesung genannt Betteln um Kleidung (II, 5, I, § 15 hinunter bis zum Ende) ist sinngemäß hier zu wiederholen. (In § 15, füge vorher Parfüms hinzu) mit Öl, Ghee, Butter oder Knochenmark.

Dies ist die gesamte Pflicht, &c.

So sage ich. (12)

Zweite Lektion/Lehre.

Ein Mönch oder eine Nonne, die in die Wohnung eines Haushaltsvorstand im Interesse von Almosen eintreten, sollten nach der Prüfung ihrer Almosen-Schalen, alle lebenden Wesen herausnehmen, und den Staub abwischen, vorsichtig den Aufenthaltsort des Haushaltsvorstands betreten oder verlassen.

Der Kevalin sagt: Das ist der Grund: Lebewesen, Korn oder Staub könnten in seine Schale fallen. Daher ist es zu den Bettlern gesprochen worden, &c., dass er nach Überprüfung seiner Almosen-Schüssel, herausnehmend alle Lebewesen, vorsichtig den Aufenthaltsort des Haushaltsvorstand betritt oder verlässt. (1)

Bei solch einer Gelegenheit der Haushaltsvorstand könnte vielleicht, in das Haus gehend, die Almosen-Schale mit kaltem Wasser füllen und, wieder zurückkehrend, sie ihm anbieten; (der Bettler) sollt nicht annehmen, solch eine Almosen-Schale[7] entweder in

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des Haushaltsvorstands Hand oder seines Gefässes, denn es ist unrein und unannehmbar. (2)

Vielleicht hat er es versehentlich angenommen; dann sollte er es wieder leeren in (des Haushaltsvorstands) Wasser-Topf; oder (auf seine Einwände gegen ihn) sollte er die Schale und das Wasser irgendwo niederstellen, oder es an irgendeinem feuchten Ort leeren. (3)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte eine nasse oder feuchte Almosen-Schale nicht wischen oder reiben. Aber wenn sie erkennen, dass auf ihrer Almosen-Schale das Wasser getrocknet ist und die Feuchtigkeit weg ist, dann können sie sie vorsichtig wischen oder reiben. (4)

Ein Mönch oder Nonne, die den Aufenthalt eines Haushaltsvorstands betreten wollen, sollten ihn betreten oder verlassen, um der Almosen willen, mit ihrer Schale; auch beim Gehen zu dem aus-dem-Tor Platz für religiöse Übungen oder Studium; oder auf Wanderschaft von Dorf zu Dorf.

Wenn eine starke und weit verbreiteter Regen nieder strömt, sollten sie die gleiche Sorgfalt über ihre Almosen-Schale halten,  wie für Kleidung beschrieben ist (in der vorhergehenden Vorlesung, Lektion/Lehre 2, § 1).

Dies ist die gesamte Pflicht, &c.

So sage ich. (5)

Ende des sechsten Vorlesung, genannt BETTELN um eine SCHALE.

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[1] Kûda

[2] Pâesanâ

[3] Dies findet Anwendung, gemäss dem Kommentator, auf Ginakalpikas, &c. Gewöhnlich können Mönche neben der Almosen-Schale ein Trinkgefäss haben.

[4] Siehe II, 1, 1, § 11

[5] II, 5, 1, § 3

[6] II, 5, 1, § 10

[7] Obwohl die Almosen-Schale ausdrücklich erwähnt ist, muss es hier für Wasser stehen, so wie die Kommentatoren die Passage interpretieren