SEITE 172 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
[Absatz geht weiter] (siehe II, 1, 8, § 2), nachdem er nachgedacht hat (auf seine Eignung für einen Aufenthalt), sollte er um Erlaubnis fragen, es in Besitz zu nehmen, von ihm, der der Vermieter oder der Aufseher dieses Ortes ist: "Tatsächlich, O Langlebiger! für die Zeit, und in dem Raum, den du uns zugestehst, werden wir hier wohnen. Wir werden in Besitz nehmen von dem Platz für so eine lange Zeit als der Platz dir gehört; und von so viel von ihm als dir gehört; für so viele Gefährten-Asketen (wie in Bedarf davon stehen werden); danach werden wir die Wanderschaft aufnehmen[1]." (2)
Nachdem er der Besitz von einem Ort erhalten hat, sollte ein Bettler einladen zu dieser Nahrung, &c., die er selbst gesammelt hat, alle Gefährten-Asketen dort ankommend, die die den gleichen Regeln befolgen und eifrige Brüder sind; aber er sollte sie nicht einladen zu irgendetwas, von dem er Besitz im Interesse von jemand anderem genommen hat. (3)
Nachdem er Besitz von einem Ort (in einem Heim für Reisende, &c.) erhalten hat, sollte ein Bettler einen Schemel oder Bank oder Bett oder Couch, den er selbst erbettelt hat, für alle Gefährten-Asketen dort ankommend, die andere Regeln befolgen als er, jedoch eifrige Brüder sind; aber er sollte ihnen nicht irgendetwas anbieten, von dem er Besitz im Interesse von jemand anderem genommen hat. (4)
Nachdem er Besitz von einem Ort in einem Heim für Reisende, &c. erhalten hat, ein Bettler könnte fragen von einem Haushaltsvorstand oder seinen Söhnen das Ausleihen von einer Nadel oder einer Pippalaka[2] oder einen Ohr-Löffel[3] oder einen Nagel-Schneider, er sollte es nicht geben oder leihen an jemand anders; aber
nächste SEITE 173
[1] Vergleiche das entsprechende Gebot in II, 2, 3, § 3
[2] Der Guzerati Kommentator sagt nur, dass pippalaka irgendein Utensil ist. Die älteren Kommentatoren erklären diese Passage nicht.
[3] Instrument meist aus Bambus, Gold oder Silber um den Ohrenkanal vom Ohrenschmalz (cerumen) zu reinigen [ΑΏ]