SEITE 179                                                                          Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

dagegen lehnen; die Position des Körpers ändernd, aber nicht ein wenig umher bewegend, soll ich dort stehen. Dies ist die zweite Regel. (3)

Nun folgt die dritte Regel:

Ich soll wählen etwas Unbelebtes, und dagegen lehnen; nicht die Position des Körpers ändernd, noch ein wenig umher bewegend, soll ich dort stehen.

Dies ist die dritte Regel. (4)

Nun folgt die vierte Regel:

Ich soll wählen etwas Unbelebtes, aber ich soll nicht dagegen lehnen; nicht die Position des Körpers ändernd, noch ein wenig umher bewegend, soll ich dort stehen. Verlassend die Pflege des Körpers, verlassend die Pflege der Haare des Kopfes, Bart, und die anderen Teile des Körpers, der Nägel, vollkommen regungslos, werde ich dort stehen.

Dies ist die vierte Regel. (5)

Einer der eine dieser vier Regeln übernommen hat, &c. (siehe II, 1, 11, § 12).

Dies ist die gesamte Pflicht, &c.

So sage ich.

Ende der achten Vorlesung, der ERSTEN VORLESUNG der so genannten "SIEBEN VORLESUNGEN" , genannt DIE SIEBEN VORLESUNGEN.

 

nächste SEITE 179b [Fortsetzung]                                                                                           NEUNTE VORLESUNG.