SEITE 187                                                                                 Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

Körper (&c.[1], bis hinunter zu), wenn er sie mit heißem oder kaltem Wasser sprenkelt oder wäscht; (12)

Wenn er sie mit einem scharfen Instrument schneidet oder einschneidet; wenn nachdem so getan, er von ihr Eiter oder Blut herauszieht oder entfernt. (13)

Wenn er abwischt oder reibt ein Furunkel, Abszeß, Geschwür, oder Fistel (&c., bis hinunter zu), wenn er es mit einem scharfen Instrument schneidet oder einschneidet; wenn nachdem so getan, er von ihm Eiter oder Blut herauszieht oder entfernt; (14)

Wenn er entfernt, oder wegwischt, den Schweiß und Unreinheit auf seinem Körper; (15)

Wenn er entfernt, oder wegwischt, die Erde von seinen Augen, Ohren, Zähnen, oder Nägeln. (16)

Wenn er schneidet oder herrichtet das lange Haar von seinem Kopf oder seinen Augenbrauen oder seinen Achselhöhlen; (17)

Wenn er entfernt, oder wegwischt, die Nisse oder Läuse von seinem Kopf. (18)

Man sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, wenn der andere, sitzend in der Aka oder Paryaka Haltung, wischt oder reibt (des Bettlers) Füße; auf diese Weise die §§ 1-18 sollten hier wiederholt werden. (19)

Man sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, wenn der andere, sitzend in der Aka oder Paryaka Haltung, befestigt oder anbindet eine Halskette von vielen oder wenigen Reihen, eine Halskette hängend hinunter über die Brust, ein Halsband, ein Diadem, einen Kranz, eine goldene Kordel; (20)

Wenn der andere ihn führend zu, oder ihn behandelt in einem Garten oder einem Park, abwischt oder reibt (des Bettlers) Füße, &c. (alles wie oben); ebenfalls mit gegenseitig erfolgten Handlungen. (21)

Man sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, wenn der andere versucht ihn zu heilen durch reinen Liebreiz;

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[1] Der Text gibt das Ganze in extenso in § 11