SEITE 188b [Absatz geht weiter] Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Man sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, eine gegenseitige Handlung, die sich auf sich selbst bezieht, und Karman produziert.
Ein Bettler sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, wenn (er und der andere) sich gegenseitig die Füße abwischen oder reiben, &c.
Auf diese Weise sollte hier die gesamte Dreizehnte Vorlesung wiederholt werden.
Dies ist die gesamte Pflicht, &c. So sage ich. (1)
Ende der vierzehnten Vorlesung, der SIEBTEN VORLESUNG der so genannten "SIEBEN VORLESUNGEN" , genannt HILFE und HELFEN
Ende der siebten Vorlesung der SIEBEN VORLESUNGEN
Ende vom Zweiten Teils, genannt die SIEBEN VOLESUNGEN.
nächste SEITE 189 Zweites Buch. Dritter Teil. Fünfzehnte Vorlesung, genannt DIE KLAUSELN