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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Zweiter Teil.

Vierzehnte Vorlesung,

genannt
HILFE UND HELFEN[1].

Man sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, eine gegenseitige Handlung, die sich auf sich selbst bezieht, und Karman produziert.

Ein Bettler sollte weder erfreut sein damit noch es verbieten, wenn (er und der andere) sich gegenseitig die Füße abwischen oder reiben, &c.

Auf diese Weise sollte hier die gesamte Dreizehnte Vorlesung wiederholt werden.

Dies ist die gesamte Pflicht, &c. So sage ich. (1)

Ende der vierzehnten Vorlesung, genannt HILFE und HELFEN

Ende der siebten Vorlesung der SIEBEN VORLESUNGEN

Ende vom Zweiten Teils, genannt die SIEBEN VOLESUNGEN.

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[1] Titel gewählt nach eigenem Gutdünken [7. der sieben Vorlesungen ΑΏ]