SEITE 209                                                                                    Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

noch begehren nach, noch gestört von den angenehmen oder unangenehmen Klängen. Der Kevalin sagt: Wenn ein Nirgrantha deswegen durch die angenehmen oder unangenehmen Klänge angehaftet ist, könnte er fallen, &c. (siehe oben, IV, I).

Wenn es unmöglich ist, Klänge nicht zu hören, welche das Ohr erreichen, der Bettler sollte Liebe oder Hass vermeiden, der durch sie entsteht.

Ein Wesen mit Ohren hört angenehme und unangenehme Geräusche.

Dies ist die erste Klausel. (1)

Nun folgt die zweite Klausel:

Wenn ein Geschöpf mit Augen angenehme und unangenehme Formen (oder Farben) sieht, sollte es nicht angehaftet sein, &c., an sie.

Der Kevalin sagt, &c. (der Rest wie in der letzten Klausel. Ersetze nur sehen und Formen für hören und Klänge).

Dies ist die zweite Klausel. (2)

Nun folgt die dritte Klausel:

Wenn ein Geschöpf mit einem Geruchsorgan angenehme oder unangenehme Düfte riecht, sollte es nicht an sie verhaftet sein. (Der Rest wie oben. Ersetze riechen und Nase.)

Dies ist die dritte Klausel. (3)

Nun folgt die vierte Klausel:

Wenn ein Geschöpf mit einer Zunge schmeckt angenehme oder unangenehme Geschmäcker schmeckt, sollte es nicht verhaftet sein, &c., zu ihnen. (Der Rest wie oben. Ersetze Geschmack und Zunge.)

Dies ist die vierte Klausel. (4)

Nun folgt die fünfte Klausel:

Wenn ein Geschöpf mit einem Gefühlsorgan, angenehme oder unangenehme Berührungen fühlt, sollte es nicht

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