SEITE 210 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
an sie verhaftet werden. (Der Rest wie oben. Ersetze fühlen und Berührung.)
Dies ist die fünfte Klausel. (5)
Auf diese Weise das große Gelübde, &c. (siehe oben). v.
Er der gut versorgt ist mit diesen großen Gelübden und ihren fünfundzwanzig Klauseln ist wirklich Hauslos, wenn er, nach der heiligen Kunde, die Gebote, und
den Weg fehlerfrei ausübt, befolgt, ausführt, erklärt, einführt, und, nach dem Gebot, sie tätigt.
Ende der fünfzehnten Vorlesung, genannt DIE KLAUSELN.
nächste SEITE 211 Sechzehnte Vorlesung, genannt DIE BEFREIUNG