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ÂKÂRÂGA SÛTRA

Erstes Buch[1].

Vierte Vorlesung,

genannt

RECHTSCHAFFENHEIT.

ERSTE LEKTION/Lehre.

Die Arhats und Bhagavats der Vergangenheit, Gegenwart, und Zukunft, alle sagen dies, sprechen dies, verkünden dies, erklären dies: alle atmenden, existierenden, lebenden, empfindungsfähigen Geschöpfe[1] sollten weder getötet werden, noch mit Gewalt behandelt, noch missbraucht, noch gequält, noch verjagt. (1)

Dies ist das reine, unveränderbare, ewige Gesetz, welches die Klugen, die die Welt verstehen, verkündet haben: unter den Eifrigen und den nicht Eifrigen, unter den Gläubigen und Ungläubigen, unter den nicht Grausamen und den Grausamen, unter denen die weltliche Schwäche haben und denen die nicht haben, unter denen die soziale Bande mögen und denen die sie nicht mögen: " das ist die Wahrheit, das ist so, das ist verkündet in diesem (Glauben)." (2)

Nach Annahme (des Gesetzes), sollte man es nicht verstecken, noch im Stich lassen. Nachdem das Gesetz richtig verstanden wird, sollte man an die Bedeutungslosigkeit für die Eindrücke der Sinne[2] gelangen, und " nicht handeln nach den Beweggründen der Welt." Er der nicht von diesem Geist[3] ist, wie sollte er zum andern kommen[4]?"

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[1]nâ bhûyâ gîvâ sattâ. In der Folge übersetzen wir diese Worte, alle Arten von Lebewesen.

[2] wörtlich, was man sieht

[3] Wer nicht nach weltlichen Motiven handelt

[4] Sündhaftigkeit


 

[1] Suyakkhamdha, srutaskandha.