SEITE 144                                                                                     Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                             Uttarâdhyayana Sûtra

Im Quartal des Jahres der aus den drei Monaten Gyêshthâmûla, Âshâdha, und Srâvana besteht, die (Morgen-) Überprüfung hat sechs Ziffern (über ¼ Paurushî) zu dauern; im zweiten Quartal, acht, im dritten, zehn, im vierten, acht[1]. (16)

Ein kluger Mönch sollte auch die Nacht in vier Teile zerlegen, und seine Aufgaben (uttaraguna) in alle vier Teile. (17)

Im ersten Paurushî sollte er studieren, im zweiten sollte er meditieren, im dritten sollte er Schlaf weglassen, und im vierten sollte er wieder studieren. (18)

Wenn die Nakshatra, die die Nacht führt[2], das erste Viertel des Himmels erreicht hat, in der Dämmerung sollte er aufhören zu studieren. (19)

Wenn ein kleiner Teil des Viertels übrig ist[3], in dem der (führende) Nakshatra steht, während dieses Zeitraums, der als dazwischenliegender (zwischen zwei) Tagen betrachtet wird, sollte ein Mönch wachen. (20)

Im ersten Quartal (vom ersten Paurushî) sollte er seine Sachen überprüfen (und säubern), seine Ehrerbietung seinem Vorgesetzten zollen, und dann an zu studieren anfangen, sich nicht erlaubend von irgenwelchen Schmerzen betroffen sein[4]. (21)

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[1] Oder dreißig, vierzig, fünfzig, vierzig Minuten in dieser Reihenfolge.

[2] D.h. die Nakshatra, die im Gegenüberstehen zur Sonne ist, und entsprechend zur gleichen Zeit mit der untergehenden Sonne aufgeht, und mit der aufgehenden Sonne untergeht, vergleiche Râmâyana III, 16, 12.

[3] D.h. ist etwa am Untergehen

[4] Vergleiche Vers 8