SEITE 108 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
etwas von diesem Wasser geben?" Dann der andere mag ihm antworten: "O langlebiger Sramana! nimm es dir selbst, durch es ziehen in oder gießen in deine Schüssel!" Solch-ähnliches Wasser, unabhängig davon ob genommen von ihm selbst oder gegeben von den anderen, kann er annehmen. (8)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen solches Wasser was genommen worden ist aus dem nackten Boden, &c. (siehe II, 1, 5, § 2, alles bis unten zu) Spinnweben, oder Wasser, welches der Laier holt, in einem nassen oder feuchten oder schmutzigen Gefäss, es mischend mit kaltem Wasser.
Dies ist sicherlich die ganze Pflicht, &c.
So sage ich. (9)
Achte Lektion/Lehre.
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Saft von Mangos, verdickter Saft von Mangos, Saft von Holz-Äpfeln, Zitronen, Trauben, wilden Datteln, Granatäpfeln, Kakao-Nüsse, Bambus, Brustbeeren, Kirschpflaumen, Tamarinden, oder irgendeinen solch-ähnliche Alkohol enthaltende Teilchen von der Schale oder Haut oder Samen, welch Alkohol der Laie , dem Bettler zuliebe, gepresst, gesiebt, oder gefiltert durch einen Korb[1], Stoff, oder einer Kuh's Schwanz; denn solcher Alkohol ist unrein und unannehmbar. (1)
Wenn ein Mönch oder eine Nonne auf einer Bettel-Tour riecht, in Häusern von Reisenden oder Gartenhäuser oder Häusern von Haushältern oder maths, den Duft von Speisen oder Getränken oder süße Düfte, sollten sie sie nicht riechen, gleichgültig gegen Geruch bleibend, und nicht begierig oder verlangend oder gierig oder begehrliche auf den angenehmen Geruch. (2)