SEITE 160 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Robe! wir werden sie dem Sramana geben, und danach bereite eine für unsere eigene Verwendung, tötend alle Arten von Lebewesen."
Hören und wahrnehmend solch reden, sollte er solche Kleidung nicht annehmen, denn sie sind unrein und unannehmbar. (10)
Der Haushaltsvorstand[1] kann (zu einem seiner Leute) sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) hole diese Robe, wische oder reiben sie mit Parfüm, &c. (siehe II, 2, 1, § 8), und wir werden sie an den Sramana geben."
Hörend und wahrnehmend solch reden, sollte der Bettler, nach Überprüfung sagen: "O Langlebiger! (oder, O Schwester!) wische oder reibe es nicht mit Parfüm, &c. Wenn du es mir geben möchtest, gib es, so wie es ist! "
Nach diesen Worten, kann der Haushaltsvorstand dennoch die Kleider anbieten nachdem sie gewischt oder gerieben, &c., aber Bettler sollte sie nicht annehmen, denn sie sind unrein und unannehmbar. (11)
Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem anderen von seinen Leuten): "O Langlebiger! (oder, O Schwester!), bring diese Robe, reinige oder wasche sie mit kaltem oder heißem Wasser!"
Der Bettler sollte die gleiche Antwort wie oben (in § 11) zurückgeben und nicht solche Kleidung annehmen. (12)
Der Haushaltsvorstand kann sagen (zu einem anderen von seinen
[1] Hier und im folgenden Absatz ergänzt das Original nettâ, das = nîtvâ sein kann, bringend (die Kleidung), aber die folgenden Worte scheinen gegen diese Darstellung zu sprechen. Denn des Haushaltsvorstands Anordnung, die Kleidungen zu holen (âhara) würde überflüssig sein, wenn er sie bereits geholt (nettâ) hat. Es sei denn, âhara hat hier eine andere Bedeutung als die gewöhnlich, vielleicht "nimm es", nettâ kann nicht übersetzt werden "sie gebracht habend."