SEITE 162 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Ein Mönch oder eine Nonne kann Kleider annehmen, die geeignet sind, stark, dauerhaft, getragen zu werden, angenehm und passend für einen Bettler; denn sie sind rein und annehmbar. (16)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht seine Kleider waschen, reiben oder sie wischen mit gemahlenen Drogen, &c., denn sie sind nicht neu.
Ein Mönch oder eine Nonne sollten ihre Kleider nicht reinigen oder waschen in reichlich Wasser, denn sie sind nicht neu. (17)
Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht ihre Kleider unter den Vorgängen unterziehen (verboten in § 17), weil sie einen schlechten Geruch haben. (18)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten nicht so tun auf dem nackten Boden oder feuchten Erde oder Fels oder einem Stück Ton Leben enthaltend, &c. (siehe II, 1, 5, § 2). (19)[1].
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollte sie nicht zu diesem Zweck hängen auf einen Pfosten von einem Haus, auf das obere Bauholz eines Tür-Rahmens, auf einem Mörser, auf einer Badewanne, oder auf irgendeinem solche-ähnlichen über-Boden-Platz, welcher nicht gut befestigt oder gesetzt ist, aber wackelig und beweglich (20)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten sie zu diesem Zweck nicht legen auf eine(n) Deich, Wand, Fels, Stein, oder solche-ähnlichen über-Boden-Platz, &c. (21)
Ein Mönch oder Nonne, die ihre Kleidung lüften oder trocknen (in der Sonne) wollen, sollten es nicht tun auf einer Säule, einer erhobenen Plattform, einem Gerüst, einem zweiten Stockwerk, einem flachen Dach, oder solch-ähnlichem über-Boden-Platz , &c. (22)
[1] Wenn das Kleidungsstück auf den Boden fällt, würde es in Kontakt kommen mit Staub, &c., dann würde es lebende Wesen enthalten und nicht mehr rein sein.