SEITE 165 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
sollte er sich sammeln für Nachdenken; dann kann er vorsichtig wandern von Dorf zu Dorf. (6)
Wenn die Straße von einem Mönch oder eine Nonne auf der Pilgerfahrt durch einen Wald liegt, in dem, wie sie wissen, Banden von vielen Dieben streunen, die ihre Kleider begehren, sollten sie nicht aus Angst vor ihnen, und um ihre Kleider zu retten, die Straße verlassen oder in eine andere Straße gehen, &c. (alles wie in § 6). (7)
Wenn diese Diebe sagen: "O langlebiger Sramana! bring uns dein Gewand, gib es, liefere es ab!" sollte er es nicht geben oder abliefern. Er sollte in solchen Fällen handeln (wie beschrieben in II, 3, 3, § § 15 und 16).
Dies ist die gesamte Pflicht, &c.
So sage ich. (8)
Ende der fünften Vorlesung, genannt BETTELN um KLEIDUNG.
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