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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Erster Teil[1]

Sechste Vorlesung,

genannt
BETTELN um eine SCHALE[2].

Erste Lektion/Lehre.

Ein Mönch oder Nonne, die eine Schüssel erhalten wollen, können betteln für eine gemacht aus Flaschenkürbis oder Holz oder Ton, oder solche-ähnliche Schalen. Wenn er ein jugendlicher, junger, &c. (siehe II, 5, 1, § 1) Mönch ist, er kann mit sich eine Schüssel tragen, nicht zwei[3].

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht beschliessen weiter als eine halbe Yogana zu gehen, um eine Schüssel zu erhalten.

Was die Annahme einer Schüssel betrifft, jene vier Gebote, die in (der ersten Lektion/Lehre der ersten Vorlesung, genannt)[4] Betteln für Nahrung, hinsichtlich eines Gefährten-Asketen, &c. gegeben worden sind, sollten hier wiederholt werden, das fünfte ist, das hinsichtlich vieler Sramanas und Brâhmanas.

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht eine Schüssel annehmen, die der Laie um des Bettlers willen gekauft hat, &c. (siehe die Vorlesung genannt Betteln um Kleidung[5]). (1)

Ein Mönch oder eine Nonne sollten nicht irgendeine sehr teure Schale von der folgenden Beschreibung annehmen: Schalen aus Eisen, Zinn, Blei, Silber, Gold, Messing, eine Mischung aus

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[1] Kûda

[2] Pâesanâ

[3] Dies findet Anwendung, gemäss dem Kommentator, auf Ginakalpikas, &c. Gewöhnlich können Mönche neben der Almosen-Schale ein Trinkgefäss haben.

[4] Siehe II, 1, 1, § 11

[5] II, 5, 1, § 3