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des Haushaltsvorstands Hand oder seines Gefässes, denn es ist unrein und unannehmbar. (2)

Vielleicht hat er es versehentlich angenommen; dann sollte er es wieder leeren in (des Haushaltsvorstands) Wasser-Topf; oder (auf seine Einwände gegen ihn) sollte er die Schale und das Wasser irgendwo niederstellen, oder es an irgendeinem feuchten Ort leeren. (3)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte eine nasse oder feuchte Almosen-Schale nicht wischen oder reiben. Aber wenn sie erkennen, dass auf ihrer Almosen-Schale das Wasser getrocknet ist und die Feuchtigkeit weg ist, dann können sie sie vorsichtig wischen oder reiben. (4)

Ein Mönch oder Nonne, die den Aufenthalt eines Haushaltsvorstands betreten wollen, sollten ihn betreten oder verlassen, um der Almosen willen, mit ihrer Schale; auch beim Gehen zu dem aus-dem-Tor Platz für religiöse Übungen oder Studium; oder auf Wanderschaft von Dorf zu Dorf.

Wenn eine starke und weit verbreiteter Regen nieder strömt, sollten sie die gleiche Sorgfalt über ihre Almosen-Schale halten,  wie für Kleidung beschrieben ist (in der vorhergehenden Vorlesung, Lektion/Lehre 2, § 1).

Dies ist die gesamte Pflicht, &c.

So sage ich. (5)

Ende des sechsten Vorlesung, genannt BETTELN um eine SCHALE.

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