SEITE 181                                                                                  Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

Nun sollte er dies wissen: Wenn dieser Ort nicht zweckentsprechend gewesen ist von einer anderen Person, &c., so kann er einfach auf solch einem Ort die Natur erleichtern (nachdem er sie gut kontrolliert und gereinigt hat). (4)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern auf einem Boden, der um ihretwillen vorbereitet worden ist oder verursachte vorbereitet zu werden (durch den Haushaltvorstand), oder besetzt worden ist durch Hauptzwang[1], oder gestreut mit Gras oder geebnet, oder verschmiert (mit Kuhmist) oder geglättet oder parfümiert. (5)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern auf einem Boden, wo die Haushaltsvorstände oder ihre Söhne von außen nach innen, oder umgekehrt, Knollen, Wurzeln, &c. wegschaffen (siehe II, 2, 1, § 5). (6)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern auf einer Säule oder Bank oder Gerüst oder Dachboden oder Turm oder Dach. (7)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern auf dem nackten Boden oder auf nassem Boden oder auf staubigem Boden oder auf einem Stein oder Leben enthaltendem Ton, oder auf durch Würmer bewohntem Holz oder irgendetwas Leben enthaltendem, wie Eier, lebende Wesen, &c. (8)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern an einem Ort, wo der Haushaltsvorstand oder seine Söhne haben, tun oder anlegen[2] werden mit Knollen, Wurzeln &c. (9)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern an einem Ort, wo die Haushaltsvorstände oder ihre Söhne gesät haben, säen, oder säen werden Reis, Bohnen, Sesam, Hülsenfrüchte, oder Gerste. (1o)

Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht die Natur erleichtern an einem Ort, wo es Haufen von Müll, Furchen, Schlamm,

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[1] Notdurft [ΑΏ]

[2] Parisâdemsu vâ, erklärt parikshepanâdikâh kriyâh kuryuh