SEITE 23                                                                                  Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

irgendetwas Unreines anzunehmen[1]. Free from uncleanliness he should wander about. Frei von Unreinheit sollte er herumwandern. (2)

Es sollte nicht gesehen werden beim Kaufen und Verkaufen, er sollte nicht kaufen, noch andere bewirken zu kaufen, noch einverstanden zu sein, dass andere kaufen. Dieser Bettler der die Zeit kennt, die Stärke (von sich selbst), das Mass (von allen Dingen), die Ausübung[2], die Gelegenheit (zum Betteln, usw.), das Verhalten, die religiösen Vorschriften[3], die wahren Umstände (des Gebers oder Zuhörers), welcher alle Dinge, die nicht für religiöse Zwecke erforderlich sind von sich weist [4], wer unter keinen Verpflichtungen ist, er schreitet voran (auf der Strasse zur schlussendlichen Befreiung) nachdem er beides abgeschnitten hat (Liebe und Hass). Kleider, Almosenschalen, Leintücher, Besen, Eigentum[5], Strohmatten, mit Hinblick zu diesen Sachen sollte er wissen (was unrein ist). Wenn er Essen erhält sollte er die benötigte Menge kennen. Dies ist ausgesprochen worden durch den Verehrten Einen: er sollte sich nicht am Erhalt eines Geschenkes erfreuen, noch es leid sein wenn er nichts erhält. Viel zu erhalten, sollte man es nicht horten, man sollte sich enthalten von nicht für religiöse Zwecke bestimmten Dingen. Mit einem Verstand verschieden (von dem gewöhnlicher Leute) verlässt ein Seher (diese Dinge). Dies ist der Weg gelehrt durch die Edlen, gut bekannt gemacht mit was man sich nicht beschmutzen sollte (durch Sünde). Dies sage ich. (3)

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[1] Âmagandha, unrein, ist auch ein buddhistischer Begriff, siehe Rhys David’s Buddhismus, pp. rat, 181.

[2] Kheda = abhyâsa, oder der Schmerz der weltlichen Existenz.

[3] Samaya

[4] Pariggaha, es könnte auch übersetzt werden, wer Anhaftung ablehnt.

[5] Oggaha = avagraha Eigentum z.B. der Boden oder Raum, den der Haushaltvorstand dem Bettler erlaubt, der in seinem Haus bleibt