SEITE 67 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
übt sich rechtzeitig, ist unter keiner Verpflichtung; er schreitet sicher voran (auf dem Weg zur endgültigen Befreiung), nachdem er beide (Liebe und Hass) abgeschnitten hat[1]. (2)
Ein Haushälter nähert sich einem Bettler, dessen Glieder zittern vor Kälte, mag sagen:
O langlebiger Sramana! bist du nicht den Einflüssen deiner Sinne unterlegen?
O langlebiger Hausherr! Ich bin nicht den Einflüssen meiner Sinne unterlegen. Aber ich kann nicht das Gefühl von Kälte tragen. Aber es steht mir nicht zu, ein Feuer anzufachen oder anzuzünden[2], dass ich mich selbst wärme oder erhitze; noch (diese Bequemlichkeit beschaffe) durch dem Auftrag von anderen.
Vielleicht nachdem der Bettler dies gesprochen hat, facht der andere oder zündet ein Feuer an, dass er sich wärme oder erhitze. Aber der Bettler sollte auch beobachten und dies verstehen, dass er ihn auffordern mag, keine solche Unterwürfigkeit zu zeigen. So sage ich. (3)
Ein Bettelmönch der mit drei Roben ausgestattet ist[3], und einer Schüssel als vierten (Artikel), wird nicht denken: Ich bitte
[1] Der letztere Teil dieses Abschnitts ist beinahe identisch mit Vorlesung 2, Lektion/Lehre 5, § 3, zu welchem wir den Leser für die Erklärung der dunklen Sätze verweisen
[2] Das Original hat Feuer-Körper, welches der Gläubige verbunden ist nicht zu verletzen; siehe Vorlesung 2, Lektion/Lehre 4
[3] Die einem Gaina Mönch erlaubten drei Roben sind zwei Leinen Unterwäsche (kshaumikakalpa) und ein wollenes Oberkleidungsstück (aurnikakalpa). Neben diesen (kalpatraya), besitzt der Mönch, 2. eine Almosen-Schale (pâtra) mit sechs Dingen die zu ihr gehören, 3. einen Besen (ragoharana), 4. einen Schleier für den Mund (mukhavastrikâ). Die Almosen-Schale und die Artikel, die zu ihr gehören sind spezialisiert in der folgenden gâthâ: pattam pattâbamdho pâyatthavanam ka pâyakesariyâ | padalâi rayattânam ka gokkhao pâyaniggogo ||