SEITE 70 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Ein Bettler, der entschlossen hat, dass wenn er krank wird, die Unterstützung der Gefährten-Asketen[1] bei guter Gesundheit annehmen will, wenn sie (Hilfe) anbieten, ohne dazu aufgefordert zu werden, und umgekehrt, dass er, wenn in Gesundheit, seinen Beistand für die kranken Gefährten-Asketen geben wird, es ihnen anzubieten ohne gefragt zu werden - (er sollte nicht von seiner Entschließung abweichen, auch wenn er stirbt für das Helfenswollen). (3)
Wer das Gelübde nimmt zu betteln (Lebensmittel, &c.) für einen anderen (der krank ist), und zu essen (bei Krankheit), was von einem anderen gebracht wird; wer das Gelübde nimmt zu betteln, &c., und nicht zu essen, was gebracht wird; wer das Gelübde nimmt nicht zu betteln, &c., aber zu essen, was gebracht wird; wer das Gelübde nimmt weder zu betteln, &c., noch zu essen, was gebracht wird - (sollte man sich an, dass Gelübde halten). Wer so das Gesetz ausübt, wie es erklärt worden ist, wird ruhig, abgewendet von Sünde, bewacht gegen die Verlockungen der Sinne. Auch damit (obwohl krank) wird er zu gegebener Zeit dem Leben[2] ein Ende setzen. Diese (Methode[3]) wurde von vielen übernommen, die frei von Täuschung waren; es ist gut, zweckmässig, geeignet, seligsprechend, verdienstvoll. So sage ich. (4)
[1] Sâhammiya = sâdharmika, derjenige, der die gleichen Regeln befolgt in Fällen, wo unterschiedliche Regeln der freien Wahl der Bettler überlassen werden. Das Wort abhikamkha = abhikâṅkshya ist nicht übersetzt, der Kommentator versteht, dass es bedeutet, Begehren für Freiheit von sündhaften Handlungen
[2] Wie in der vorangegangenen Lektion/Lehre ist es für einen Mann, der seine Sinnlichkeit nicht überwinden kann zulässig, Selbstmord zu begehen (selbst durch Erhängen, &c.), um ein Ende zu setzen zu seinen Schicksalsprüfungen und Versuchungen, so dass in dieser Lektion/Lehre ein Mann, dessen Krankheit ihn an einem ausdauernden Leben in Einschränkungen verhindert, erlaubt ist, Selbstmord zu begehen durch Ablehnung von Essen und Trinken. Es scheint daher, betrachtet worden zu sein als zur endgültigen Befreiung (mukti) führend.
[3] In den immer wieder vorkommenden grossen Hungersnöten in Indien, wo noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen an Hunger starben, war dies das einzige Mittel alle Gesetze einzuhalten. In einer Hungersnot diesen Ausmasses gibt es keine staatliche Gewalt mehr, auch die Polizisten hungern. Alles ist erlaubt, alles geschieht, niemand erhebt Anklage. Von der jungen Mutter die sich für eine Schale Reis für ihr Kleinkind prostituiert, dem Mann, der dies erfährt, sein Kleinkind an den Füssen nimmt und auf die Erde schwingt bis sein Schädel zertrümmert ist, wird kein Gericht gehalten, der Pfarrer wird zum Dieb, Polizisten, Beamte und Soldaten zu Räubern, Raubmördern; bis zum Kannibalismus geschieht Alles. In diesem Zusammenhang muss dies überdacht sein bis man dieses Gesetz begreifen mag, das richtige zu sein, denn wenn man es einhält, dies unter den gegebenen Umständen die einzig mögliche Lösung ist, niemanden zu verletzen und nicht geizig zu sein. [ΑΏ]