SEITE 76                                                                               Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                                         Âkârâga Sûtra

Nachdem die âsravas aufgehört haben, sollte er (Schmerzen) ertragen, als ob er sich in ihnen erfreute. (10)

Wenn die Bindungen abfallen, dann hat er sein Leben vollbracht.

(Wir werden jetzt) eine erhobenere (Methode[1] ) (beschreiben) für einen gut kontrollierten und unterwiesenen Mönch. (11)

Dieses andere Gesetz ist durch âtriputra ausgesprochen worden:

Er sollte alle Regungen aufgeben ausser seinen eigenen in der dreimal dreifachen Art[2]. (12)

Er sollte sich nicht auf Grassschösslinge legen, aber den nackten Boden untersuchend sollte er sich auf ihn legen.

Ohne irgendeine Bequemlichkeit und Nahrung, sollte er dort Schmerz ertragen. (13)

Wenn der Weise in seinen Gliedmaßen schwach wird, er sollte sich um Gefasstheit mühen[3].

Denn er ist untadelig, der gut gefestigt ist und unbeweglich (in seiner Absicht zu sterben). (14)

Er sollte sich hin und her (auf seinem Boden) bewegen, zusammenziehen und strecken (seine Gliedmaßen) zum Wohle des ganzen Körpers, oder (er sollte ruhig bleiben, als wäre er) leblos. (15)

Er sollte umhergehen, wenn müde vom (liegen), oder mit passiven Gliedmaßen stehen; wenn vom Stehen ermüdet, sollte er sich hinsetzen. (16)

Entschlossen auf solch einen ungewöhnlichen Tod, sollte er die Bewegungen seiner Organe regeln.

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[1] Nämlich die igitamarana, die sich von der vorhergehenden durch die Beschränkung der Regungen des Kandidaten für Selbstmord zu einem begrenzten Raum

[2] d.h. der Körper, Rede und Geist; tun, oder verursachen, oder es erlauben getan zu werden

[3] Er sollte nicht melancholischen Gedanken nachgeben