SEITE 90 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
Ein Mönch oder eine Nonne wünschend, in die Wohnung eines Haushaltsvorstands für die Sammlung von Almosen einzutreten, sollte sie nicht betreten oder verlassen zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder ein Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel, &c., vermeidet zusammen mit einem, der sie nicht vermeidet. (7)
Ein Mönch oder eine Nonne betretend oder verlassend, die vor-der-Tür Plätze für religiöse Praktiken oder für das Studium[1] sollte nicht so tun zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (8)
Ein Mönch oder eine Nonne wandernd von Dorf zu Dorf sollte nicht so tun zusammen mit einem Ketzer oder einem Haushälter; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (9)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht geben, direkt oder indirekt, Lebensmittel, &c., einem Ketzer oder einem Haushälter oder einem; oder einem Mönch, der alle verbotenen Lebensmittel vermeidet, zusammen mit einem, der nicht tut. (10)
Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., von einem Haushaltsvorstand, den sie kennen aus Respekt für einen Nirgrantha zu geben, im Namen eines Gefährten-Asketen, Lebensmittel, &c., die er gekauft hat oder gestohlen oder genommen, wenn es weder war genommen zu werden noch gegeben, aber wurde genommen durch Gewalt, indem sie sündhaft gegenüber alle Arten von Lebewesen handelten; denn solch-ähnliche Nahrung, &c., bereitet durch einen anderen Mann[2] oder durch den Spender selbst, aus dem Haus gebracht oder nicht aus dem Haus gebracht, dem Spender gehörend oder ihm nicht gehörend, oder genossen oder geschmeckt davon, oder nicht genossen oder geschmeckt davon, ist unrein und unannehmbar.