SEITE 91 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Âkârâṅga Sûtra
In diesem Gebot ersetzt für die "im Namen von einem Gefährten-Asket," (2) im Namen vieler Gefährten-Asketen, (3) im Namen eines weiblichen Gefährten-Asket, (4) im Namen von vielen weiblichen Gefährten-Asketen; so, dass es vier analoge Gebote geben wird. (11)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht annehmen Lebensmittel, &c., von denen sie wissen, dass sie vom Haushaltvorstand um der vielen Sramanas und Brâhmanas willen vorbereitet worden ist, Gäste, Arme, und Bettler, nachdem er sie gezählt hat, handelnd sündhaft gegenüber alle Arten von Lebewesen; für solch Nahrung, unabhängig davon, ob es versucht worden ist oder nicht, ist unrein und unannehmbar. (12)
Ein Mönch oder eine Nonne sollte nicht annehmen Lebensmittel, &c., beschafft in der beschriebenen Weise in § 11 im Interesse der Personen, erwähnt in § 12, wenn die genannten Lebensmittel, &c., vom Spender selbst vorbereitet worden ist, aus dem Haus gebracht worden ist, nicht dem Geber gehört, davon nicht genossen oder versucht worden ist; denn solche Lebensmittel, &c., ist unrein und unannehmbar; aber wenn die Lebensmittel &c., von einer anderen Person zubereitet worden sind, aus dem Haus gebracht worden sind, dem Spender gehört, davon genossen oder versucht worden ist, kann man sie annehmen; denn es ist rein und annehmbar. (13)
Ein Mönch oder eine Nonne wünschend in den Aufenthaltsort eines Haushaltvorstands einzutreten mit der Absicht, Almosen zu sammeln, sollten nicht um des Essens und Trinkens willen, eintreten oder verlassen solch immer liberale, immer offene Häuser, wo sie immer einen Bissen geben, immer den besten Bissen, immer ein Teil der Mahlzeit, immer fast die Hälfte davon.
Dies sicherlich ist die ganze Pflicht eines Mönchs oder eine Nonne, in denen man sollte, unterwiesen in all seinen Bedeutungen und ausgestattet mit Glück, immer sich selbst ausüben.
So sage ich. (14)