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Zweite Lektion/Lehre.

Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., im folgenden Fall:, wenn sie auf dem achten oder paushadha Tag, auf den Beginn einer Doppelwoche, von einem Monat, zwei, drei, vier, fünf, oder sechs Monaten, oder an den Tagen der Jahreszeiten, der Verbindung der Jahreszeiten, den Zwischenpausen der Jahreszeiten, viele Sramanas und Brâhmanas, Gäste, Arme, Bettler werden unterhalten mit Lebensmitteln, &c ., aus einem oder zwei oder drei oder vier Gefässen, Töpfen, Körben, oder Haufen von Lebensmitteln; solch-ähnliche Lebensmittel, die vom Geber vorbereitet wurden, &c., (alle bis unten zu) nicht versucht davon, ist unrein und unannehmbar. Aber wenn es von einer anderen Person vorbereit ist, & c. (siehe erste Lektion, § 13), kann man es annehmen, denn es ist rein und annehmbar. (1)

Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour können annehmen, Lebensmittel, &c., von untadeligen, unkritisierten Familien, und zwar Adelsfamilien, Familien die einen Unterschied machen, königliche Familien, Familien gehörend zur Linie der Ikshvâku, der Hari, Kuhherden Familien, Vaisya Familien, Friseur Familien, Tischler Familien, takurs Familien, Weber Familien; denn solche Nahrung, &c., ist rein und annehmbar. (2)

Ein Mönch oder Nonne auf einer Bettel-Tour sollte nicht annehmen, Lebensmittel, &c., im folgenden Fall: wenn in Versammlungen, oder bei Angeboten für die Mähnen, oder auf einem Festival von Indra oder Skanda oder Rudra oder Mukunda oder Dämonen oder Yakshas oder der Schlangen, oder auf einem Festival zu Ehren von einem Grab oder einem Schrein, oder einem Baum oder einem Hügel oder einer Höhle oder einem Brunnen, oder einem Tank oder einem Teich oder einem Fluss oder einem See, oder dem Meer, oder einem Bergwerk - wenn auf solch-ähnlichen verschiedenen Festivals viele Sramanas und Brâhmanas,

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