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ÂKÂRÂGA SÛTRA.

Zweites Buch.

Zweiter Teil.

Neunte Vorlesung,

genannt
NEUNTE VORLESUNG [1].

Wenn ein Mönch oder eine Nonne wünschen zu einem reinen Platz für das Studium zu gehen, sollten sie[2] nicht einen annehmen, der angesteckt ist von Eiern oder Lebewesen, &c.; denn er ist unrein und unannehmbar. Aber wenn dieser Ort zu dem sie für Studium zu gehen wünschen, frei ist von Eiern oder Lebewesen, &c., können sie ihn annehmen, denn er ist rein und annehmbar.

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Auf diese Weise alles, was in der entsprechenden Passage über Lager[3] gesagt worden ist, sollte hier wiederholt werden, so weit wie bis "Wasser-Pflanzen." (1)

Wenn Gruppen von zwei, drei, vier oder fünf (Bettlern) beschliessen, zu dem Ort für das Studium zu gehen, sollten sie jeder des anderen Körper nicht umarmen oder an sich drücken, mit ihren Zähnen beißen oder mit ihren Nägeln kratzen.

Dies ist die gesamte Pflicht, &c,

So sage ich. (2)

Ende der NEUNTEN VORLESUNG, der ZWEITEN VORLESUNG der so genannten "SIEBEN VORLESUNGEN"

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[1] Nisîhiyasattikkayam; nishîthikâ = svâdhyâyabhûmih. Titel gewählt nach eigenem Gutdünken [2. der sieben Vorlesungen ΑΏ]

[2] Das Original hat die erste Person ketissâmi

[3] Seggâ-gamena