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der (usw., alles wie in § 4, bis hin zu) durch Grausamkeit verletzt. (6)

(Ein Gegner könnte einwenden): Dies ist keine gute Begründung. (Denn) es gibt viele lebende Wesen, welches eine, während seines ganzen Lebens, nie sahen, noch davon hörten, noch darau achteten, noch davon Kenntnis nahmen. Gegen diese Wesen, daher, kann nicht (gesagt sein), (mörderischen) Absichten (zu) unterhalten, noch jemand zu sein, der, Tag und Nacht, ob schlafend oder wachend, voller Feindschaft und Unrecht ist, (usw., der Rest wie in § 4).[1] (7)

(Der Âkârya sagt): Der Ehrwürdige Eine hat dies durch zwei Darstellungen widerlegt, eine von einem fühlenden Wesen, die andere von einem sinnlosen Wesen. Die erste ist wie folgt: Ein intelligentes Wesen, das über fünf Sinnesorgane und eine entwickeltes inneres Organ verfügt, kann im Hinblick auf die sechs Klassen der lebenden Wesen, nämlich Erd-Körper, (alles hinunter bis zu) bewegliche Wesen, irgendeine Einschränkung auf sich selbst verhängen; (z.B.), dass er seine Bedürfnisse erfüllen wird, oder sie von anderen erfüllen lässt, nur mittels Erd-Körper. Seine Absicht ist: Ich werde meine Bedürfnisse erfüllen, oder lasse sie von anderen erfüllen, nur mittels Erd-Körper. Seine Absicht ist nicht (Gebrauch zu machen von) diesem oder jenem (besonderen Erd-Körper): er erfüllt seine Bedürfnisse, oder lässt sie von anderen erfüllen, mittels Erd-Körper im Allgemeinen. Mit Bezug auf sie,

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[1] Sîlâka macht hier deutlich, dass die Diskussion in den vorstehenden Absätzen, in der Form eines in Hindu-Logiken festgelegten Syllogismus aus fünf Teilen getragen wird. § 1 enthält die Aussage, pratiâ, § 3 die Ursache, hêtu, § 4 die Veranschaulichung, udâharana oder drishtânta, § 5 die upanaya oder dieser Teil, der zeigt, dass die hêtu im Thema Syllogismus ist, und § 6 die Schlussfolgerung nigamana. Wir sehen also, wie tief verwurzelt, und wie genial zu, dem Geist der Hindus die pañkâvayavam anumânam war oder Schluß aus fünf Teilen; denn der Autor entspricht ihm, ich wage zu behaupten, unabsichtlich.