SEITE 129 [Fortsetzung]                                                                        Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                             Uttarâdhyayana Sûtra

Vierundzwanzigste Vorlesung,

genannt

DIE SAMITIS.

Die acht Gegenstände[1] des Glaubensbekenntnisses sind die Samitis und die Guptis; es gibt fünf Samitis und drei Guptis. (1)

Die Samitis[2]  sind: 1. îryâ-samiti (Begehen von ausgetretenen Pfaden durch Menschen, Tiere, Wagen, usw., und genau prüfend, so um nicht den Tod irgendeines lebenden Wesens zu verursachen); 2. bhâshâ-samiti (sanfte, heilsame, süße, gerechte Sprache); 3. êshanâ-samiti (Erhalten von Almosen, in einer Weise, um die zweiundvierzig Fehler, die festgelegt sind, zu vermeiden); 4. âdâna-samiti (Entgegennahme und Bewahrung der Dinge, nötig für

nächste SEITE 130


 

[1] Das Wort habe ich gemacht "Gegenstand" ist mâyâ, die Sanskrit-Form, kann mâtâ oder mâtrâ sein. Das Wort ist von der Wurzel "ma" abgeleitet, um darin Platz zu finden, und bezeichnet das, was sich  in sich selbst oder anderen Dingen einschliesst, siehe Vers 3. Das Wort kann auch, mâtri "Mutter" bedeuten, wie Weber versteht. Aber das ist natürlich eine vorsätzliche Doppelbedeutung.

[2] Die Definitionen im Text platziert in Klammern sind von Bhandarkar’s Report for 1883-1884 genommen, SEITE 98, Anmerkung †, SEITE 100, Anmerkung *.