SEITE 134                                                                                     Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                             Uttarâdhyayana Sûtra

Ein eifriger Mönch sollte die Sache nachdem er sie mit seinen Augen kontrolliert hat abwischen, und dann sollte er sie aufnehmen oder niederstellen, die Samiti einhaltend in beiderlei Hinsicht[1]. (14)

5. Kot, Urin, Speichel, Schleim, Unsauberkeit des Körpers, Innereien von Lebensmitteln, Abfall Sachen, seinen eigenen Körper (wenn er kurz davor zu sterben ist), und alles von dieser Beschreibung (ist entsorgt zu werden in der beschrieben zu werdenden Weise). (15)

[Ein Ort mag nicht besucht und gesehen (von Menschen) sein, oder gar nicht besucht, aber gesehen oder besucht und nicht gesehen, oder besucht und gesehen.[2] (16)]

An einem Ort, weder besucht, noch von anderen Menschen gesehen, welcher keine Hindernisse für die Selbstkontrolle bietet, der eben ist, nicht mit Gras oder Blätter bedeckt[3], und ist

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[1] Das bedeutet, nach dem Kommentator, entweder bei der Aufnahme oder Abstellen, oder in Bezug auf die ôgha und aupagrahika Ausstattung, oder in Bezug auf Inhalt und Kondition des Geistes.

[2] Dieser Vers, der in einem anderen Versmass (Âryâ) ist, ist offenbar ein späterer Zusatz, und ist wahrscheinlich aus einem alten Kommentar, dem Kûrni oder der Bhâshya, genommen worden.

[3] Agghusirê = asushirê, nicht perforiert, nicht mit Löchern. Ich übersetze nach dem Autor des Avakûri. Die wörtliche SEITE 135 Übersetzung würde eine falsche Vorstellung geben, da es zum Gleichen kommen würde, wie das Wort bilavargita im nächsten Vers.