SEITE 147                                                                                     Jainismus  Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung                                             Uttarâdhyayana Sûtra

1. Um eine Krankheit zu verhindern; 2. dem Guru zu dienen; 3. in der Lage sein, die Regeln über Gehen[1] einzuhalten; 4. in der Lage sein, die Regeln der Selbstkontrolle[2] einzuhalten; 5. sein Leben zu retten; 6. in der Lage sein, über das Recht zu meditieren. (33)

Ein eifriger Nirgrantha oder Nirgranthî kann weglassen um Lebensmittel zu betteln für die folgenden sechs Gründe, wenn sie nicht als ein Vergehen seiner Aufgaben betrachtet werden soll: (34)

1. Im Falle von Krankheit; 2. im Falle einer Katastrophe; 3. seine Keuschheit zu bewahren und die Guptis; 4. aus Mitgefühl für Lebewesen; 5. im Interesse der Buße; 6. um ein Ende seines Lebens zu machen[3]. (35)

Seine ganze Ausstattung nehmend sollte ein Mönch es inspizieren mit seinem Auge, dann kann er Umhergehen, aber nicht über eine halbe Yôgana. (36)

Im vierten Paurushî sollte er seine Almosenschale (nach dem Essen seiner Mahlzeit) wegstellen, und dann beginnt sein Studium, welches alle bestehenden Dinge offenbart. (37)

Im letzten Viertel des vierten Paurushî sollte er seine Ehrerbietung an den Guru zollen, und nachdem er Kâla-pratikramana[4] durchgeführt hat, sollte er seine Unterkunft überprüfen. (38)

Ein eifriger Mönch sollte auch den Ort kontrollieren, wo seine Exkremente und Urin zu entladen (sind) und dann (bis die Sonne untergeht) sollte er durch Kâyôtsarga gehen ohne sich selbst zu erlauben von irgendwelchen Schmerzen betroffen zu sein. (39)

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[1] Iriyatthâê; denn man wird nicht achtsam sein über Gehen (îryâ-Samiti), wenn zu hungrig oder durstig.

[2] Denn man könnte verbotene Speisen essen, wenn zu hungrig.

[3] Es sei hier bemerkt, dass die Verse 25, 16, 19, 20, 24, 26, 27, 29, 33, 34, 35 im Âryâ-Versmass sind, während der Rest der Vorlesung in Slôka ist.

[4] Vergleiche Anmerkung 1, SEITE 145