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rettenden Eigenschaften bezweifelt[1]; 4. dass man nicht im richtigen Glauben erschüttert wird (weil ketzerische Sekten erfolgreicher sind); 5. dass man (den frommen) lobt; 6. dass ein (schwache Brüder) ermutigt; 7. dass man die Bekenner des Gesetzes unterstützt oder liebt; 8. dass man sich bemüht, ihn zu preisen. (31)

III. Verhalten, das die Zerstörung von allem Karman erzeugt, ist 1. sâmâyika[2], die Vermeidung von allem sündhaften; 2. khêdôpasthâpana die Aufnahme eines Novizen; 3. parihâravisuddhika, Reinheit durch besondere Einschränkungen hergestellt[3] 4. sûkshma samparâya, Verringerung von Begehren; 5. akashâya yathâkhyâta, Vernichtung der Sündhaftigkeit nach den Vorschriften der Arhats, genauso im Falle eines Khadmastha als auch von einem Gina. (32, 33)

IV. Einschränkungen sind zweifach: extern und intern; beide externe und interne Einschränkungen sind sechsfach. (34)

Durch Wissen weiß man Dinge, durch Glauben glaubt man an sie, durch Verhalten erhält man (Freiheit vom Karman), und durch Einschränkungen erreicht man Reinheit. (35)

Durch Kontrolle und Strenge ihr Karman zerstört habend, großen Weisen, deren Zweck ist, alles Elend loszuwerden, bis zu (Vollkommenheit) vorangehen.

So sage ich.

Ende der Achtundwanzigsten Vorlesung, genannt DIE STASSE ZUR ENDGÜLTIGEN.

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[1] Nivvitigikkhâ = nirvikikitsa. Nach der Kommentierung kann es für nir-vid-gugupsâ, "ohne die Heiligen verabscheuend" stehen.

[2] Siehe Bhandarkar, Report, S. 98, Anm. ‡.

[3] Die Dîpikâ enthält die folgenden Angaben. Neun Mönche entschliessen sich für achtzehn Monate gemeinsam zu leben. Sie machen einen aus ihrer Mitte ihren Vorgesetzten, kalpasthita, vier werden parihârikas, und die übrigen vier dienen ihnen (anuparihârikas). Nach sechs Monaten werden die parihârikas anuparihârikas und umgekehrt. Nach weiteren sechs Monaten tut der kalpasthita Buße und all die anderen Mönche dienen ihm als anuparihârikas.