SEITE 179 Jainismus Titel Inhalt vorige Seite gesamte Vorlesung Uttarâdhyayana Sûtra
einsamen Orten, an denen es weder Frauen, noch Vieh gibt. (28)
So sind äußerliche Einschränkungen in wenigen Worten erläutert worden; ich werde jetzt innere Einschränkungen in gebührender Reihenfolge erklären. (29)
Innere Einschränkungen sind:
1. prâyaskitta, Abbüssung von Sünden;
2. vinaya, Höflichkeit;
3. vaiyâvritya, dem Guru dienend;
4. svâdhyâya, studieren;
5. dhyâna, Meditation;
6. vyutsarga vyutsarga[1], Verlassen des Körpers. (30)
1. Abbüssung der Sünden ist zehnfach, was gestanden sein muß[2], usw.; dies ist von einem Mönch streng beachtet zu werden; dies wird Abbüssung der Sünden genannt. (31)
2. Höflichkeit besteht in Erheben (von seinem Sitz), Falten der Hände, Anbieten eines Sitzes, Liebe zum Guru, und herzlichen Gehorsam. (32)
3. Es gibt zehn[3] Arten von Diensten, wie dem Âkârya, usw. dienen[4]; Dienst zu tun besteht in jemandem Unterstützung zu geben, so gut als man in der Lage ist. (33)
4. Studieren ist fünffache: 1. Seine Lektion Sagen oder Lernen; 2. (Darüber den Lehrer zu befragen); 3. Wiederholung; 4. Nachdenken; 5. religiösen Diskurs. (34)
[1] Viôsagga, viussaga, viusagga. Es wird in der Regel vyutsarga wiedergegeben, aber der Sanskrit-Prototyp ist vyavasarga, wie Leumann ausgeführt hat 1.c., SEITE 152.
[2] Vergleiche Aupapâtika Sûtra, Edition Leumann, SEITE 40.
[3] Ebenda, SEITE 42
[4] Sie werden in den folgenden Gâthâ aufgezählt: âyariya-uvagghâê thêra-tavassî-gilâna-sêhâna | sâhhmmiya-kula-gana-saṅgha-samgayam tam iha kâyavvam. 1. Die zehn Personen oder Körper von Personen berechtigt an "Diensten" sind: 1. âkârya; 2. upâdhyâya; 3. sthavira; 4. tapasvin; 5. glâna; 6. saiksha; 7. sâdharmika; 8. kula; 9. gana; 10. saṅgha.